CapTrader – Depoteröffnung

Inhalt

Ein Wegweiser zum Hochdividendendepot

Neben der Zusammenstellung des persönlichen Wertpapierportfolios ist die Wahl der geeigneten Depotbank wohl das Thema, welches seit jeher die Leser dieses Blogs und die Mitglieder der Facebook-Gruppe am meisten bewegt. Bereits bei meinem groß angelegten Brokertest aus der Perspektive von Einkommensinvestoren konnte das kostenlose Depot von CapTrader (*) einen Spitzenplatz belegen. Ob Gebühren, Handelbarkeit oder Service – die Konditionen lassen wenige Wünsche offen.

Bankverbindung und Regulierung

Nichts desto trotz ist die Eröffnung einer neuen Bankverbindung, der damit verbundene Geldtransfer und der erstmalige Wertpapierhandel mit starken Unsicherheiten behaftet. Daher schrieb ich in meinem letzten Blogbeitrag zum Thema Depotbanken: „Die Daten, Zahlen und Fakten zu CapTrader finde ich durchweg überzeugend. Ich plane daher eine Summe zur Erstinvestition anzusparen und den Broker einem praktischen Test unterziehen. Über meine Erfahrungen werde ich hier berichten.“ Die nachfolgende Schritt-für-Schritt-Anleitung begleitet dabei den gesamten Prozess bis hin zur Freischaltung der Depotbankverbindung ein. Die einzelnen Bildschirmaufnahmen lassen sich durch einen Klick auf die jeweilige Grafik vergrößern!

Hinweis: Seit Juni 2018 haben Interactive Brokers und damit sämtliche Wiederverkäufer wie CapTrader oder LYNX Broker den Wertpapierhandel für Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) eingeschränkt. Davon betroffen sind ausschließlich Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchange Traded Notes (ETNs), die den Vorgaben von MiFID II nicht genügen. Weitere Informationen sowie ein Broker ohne Handelseinschränkungen findet sich in der Depotbankübersicht.

Schritt für Schritt zur Kontoeröffnung

Im Vergleich zu einer Depoteröffnung im Inland ist diese bei CapTrader (*) vergleichsweise einfach und Unkompliziert. Einige Kleinigkeiten gilt es dennoch zu beachten. Ein Tipp vorweg: Halten Sie eine digitale Kopie vom Personalausweis oder Reisepass sowie von einer maximal sechs Monate alten Telefon- oder Versorgerrechnung (Strom, Gas, Wasser) bereit. Alternativ zu letzterer geht auch ein Bankauszug oder eine Kreditkartenabrechnung. Die beiden Dokumente dienen der Identifikation beziehungsweise als Wohnsitznachweis und werden am Ende des Prozesses benötigt. Rufen Sie nun die Start- beziehungsweise Kontoeröffnungsseite von CapTrader (*) auf.

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Abbildung 1: Livekonto eröffnen

Klicken Sie auf den Reiter „Jetzt Livekonto eröffnen“. Auf der nun folgenden Einstiegsseite werden grundlegende persönliche Daten abgefragt. Diese habe ich hier, wie auch auf den nachfolgenden Bildschirmaufnahmen, beispielhaft ausgefüllt. Auf fehlende beziehungsweise offensichtlich fehlerhafte Eingaben wird übrigens auf allen Formularfeldern hingewiesen. In diesem Fall kann auch nicht die nächste Seite angesteuert werden. Wenn alle Felder korrekt ausgefüllt sind klicken Sie auf „Weiter“.

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Abbildung 2: Einstieg

Die Seite „Persönliche Angaben“ startet mit „Allgemeine Angaben“. Hier muss der Kundenstatus (in der Regel „Privatkunde“), die Art des Kontos (in der Regel „Einzelkonto“) sowie die Basiswährung (in der Regel „Euro“) angegeben werden. Wer ein Firmenkonto beziehungsweise ein Konto zusammen mit seinem Partner eröffnen möchte, muss die entsprechende Option auswählen. Die Basiswährung dient übrigens nur zur Berechnung und Darstellung des Gegenwerts aller Konten und des Depots. Die Auswahl „Euro“ bedeutet also nicht, dass Konto und Depot nur in Euro geführt werden können. Ferner ist noch die geplante Ersteinlage anzugeben. Diese muss mindestens 2.000 Euro betragen. Später lassen sich natürlich weitere Einlagen in beliebiger Höhe tätigen.

Bleibt noch eine wichtige Frage übrig: Margin- oder Cashkonto? Zum Unterschied: Grob gesagt erlaubt ein Marginkonto den Handel auf Kredit. Hiermit lassen sich beispielsweise Währungen, Wertpapiere und Derivate ohne volle Kontodeckung kaufen. Als Sicherheit dient dem Broker dabei das Depot des Kunden. Der jeweilige Status lässt sich später übrigens noch ändern. Für Einkommensinvestoren reicht das Cashkonto vollkommen aus. Es verhindert auch, dass Fehleingaben bei einer Order zu Negativsalden führen, weil beispielsweise das Ordervolumen den Geldbestand übersteigt. Die sonstigen persönlichen Angaben dürften selbsterklärend sein.

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Abbildung 3: Persönliche Angaben (Teil 1)

Auch der zweite Teil der Seite ist selbsterklärend. Lediglich bei der Wahl des gewünschten Benutzernamens ist Obacht geboten. Hier lautet die zwingende Vorgabe, dass dieser aus genau sechs Kleinbuchstaben und drei verschiedenen Ziffern bestehen muss. Zwei Hinweise zu den beruflichen Angaben: Nach dem Arbeitgeber wird zwar gefragt, es erfolgt aber keine Kontaktaufnahme. Wer sich dennoch scheut, den Arbeitgeber aufzuführen, kann die Felder durchaus auch „kreativ“ füllen. Wenn alles ausgefüllt ist klicken Sie am Ende der Seite auf „Weiter“.

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Abbildung 4: Persönliche Angaben (Teil 2)

Die dritte Seite beziehungsweise der dritte Reiter widmet sich den finanziellen Verhältnissen des künftigen Kunden. Gestartet wird mit dem sogenannten W8-Formular. Hierbei handelt es sich laut der Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten (Internal Revenue Service, IRS) um „ein US-amerikanisches Steuerformular, mit dem Personen und Firmen, die außerhalb der USA ansässig sind, dem US-Finanzamt gegenüber bestätigen können, dass sie durch einen ausländischen Wohnsitz von der Steuerpflicht in den USA befreit sind“. Wird dieses Formular nicht ausgefüllt, behalten US-amerikanische Zahlstellen von jeder Ausschüttung pauschal 30 Prozent Quellensteuer ein.

Einkommensinvestoren rate ich daher unbedingt, das einfach gehaltene Formular auszufüllen und so die Steuerlast zu halbieren – es sei denn, Investitionen in den US-amerikanischen Aktienmarkt sind nicht geplant. Im Feld „Unterschrift Kunde“ müssen Sie übrigens einfach nur Ihren Namen eintippen – das reicht in diesem Fall! Auch die dann folgenden „Regulatorischen Informationen“ sind einfach zu beantworten, in der Regel dürfte das Auswahlfeld „Nein“ die passende Antwort liefern.

Etwas schwieriger sind da schon die Angaben zu den finanziellen Verhältnisse. Hier muss gegebenenfalls ein wenig experimentiert werden. Grund: Abhängig von diesen Werten sowie den Anlagezielen und Erfahrungen (siehe die übernächste Bildschirmaufnahme) werden bestimmte Instrumente zum Handel zugelassen oder eben nicht. Wer beispielsweise nur geringe Einkünfte und wenig Vermögen hat, darf keine Aktien handeln. Dies soll verhindern, dass diese Person ihr letztes Hemd verspielt (und wegen „indirekter Mittäterschaft“ die Bank in Regress nimmt). Hierzu zwei Anmerkungen: Zum einen lassen sich alle Angaben auch nach der Depoteröffnung problemlos anpassen, zum zweiten vertraut CapTrader auf die Angaben, das heißt es werden keine Nachweise hierfür angefordert.

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Abbildung 5: Finanzielle Angaben (Teil 1)

Wie eben erwähnt dienen auch die Angaben zum Anlageziel und Handelserfahrung der individuellen Handelsfreigabe bestimmter Instrumente. Um überhaupt Aktie handeln zu dürfen, muss beim Anlageziel mindestens bei Stufe vier der Haken gesetzt werden. Da die meisten Hochdividendenwerte als Aktien eingestuft werden müssen Einkommensinvestoren in aller Regel auch „Handelsgewinne“ als Ziel angeben.

Die Angaben zum Erfahrungsstand schließlich sind das paradoxeste Feld des Antrags und erinnern an „Der Hauptmann von Köpenick“. So wie dieser einst ohne Arbeit keine Wohnung und ohne Wohnung keine Arbeit erhalten hat, erfolgt hier ohne Erfahrung keine Handelsfreigabe und ohne Handelsfreigabe keine Erfahrung. Will heißen: Möchte man bestimmte Wertpapiere handeln sollte man bei der Selbstauskunft angeben, mit diesen bereits Erfahrungen gesammelt zu haben. In bestimmten Fällen kommt man also auch hier um „kreative“ Angaben nicht herum.

Das ist übrigens keine exklusive Domäne von CapTrader sondern international etablierter Standard. Der Grund ist auch hier die Sorge vor Regressforderungen (siehe oben). Meine Empfehlung: Überlegen Sie sich, welche der angegebenen Instrumente Sie über CapTrader handeln wollen und richten Sie an diesem Wunsch die obigen Angaben aus. Diese können, wie gehabt, nachträglich geändert werden. Die „Angaben gemäß Wertpapierhandelsgesetz“ fassen die Ergebnisse der Selbstauskunft automatisch zusammen. Die Häckchen können auch manuell aktiviert beziehungsweise deaktiviert werden.

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Abbildung 6: Finanzielle Angaben (Teil 2)

Damit ist der komplizierteste Teil des Antrags erledigt, ab jetzt wird es wieder einfacher. Die abschließenden drei Fragen sind nur relevant, sofern Sie Derivate handeln oder Leerverkäufe tätigen beziehungsweise auf Kredit spekulieren wollen – in diesen Fällen ist jeweils „Ja“ anzukreuzen.

Trivial aber wichtig ist die Angabe des Referenzkontos. Nur von dieser Bankverbindung werden Überweisungen auf das eigene CapTrader-Konto akzeptiert, umgekehrt erfolgen Auszahlungen vom CapTrader-Konto ausschließlich auf dieses Referenzkonto. Den anschließenden Geldwäschehinweis sollten Sie mit „Ja“ quittieren und die abschließenden elf Richtlinien akzeptieren. Klicken Sie dann auf „Weiter“.

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Abbildung 7: Finanzielle Angaben (Teil 3)

Die letzte Seite enthält noch einige grundlegende Vereinbarungen, so vor allem die obligatorische Widerrufsbelehrung und der Hinweis zur zuständigen Regulierungsbehörde. Lesen Sie sich den Text in Ruhe durch.

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Abbildung 8: Basisvereinbarungen (Teil 1)

Die Vereinbarungen sind abschließend zu quittieren. Ort, Datum und Unterschrift sind wie schon beim W8-Formular einfach über die Tastatur einzutippen. Laden Sie nun noch die ganz zu Anfang erwähnten digitalen und auf dem Rechner (zwischen-)gespeicherten Kopien über „Durchsuchen“ hoch. Hierbei ist zum einen ein Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass), zum anderen ein Wohnsitznachweis (Versorgerrechnung oder Bankdokument) einzureichen.

Wer die Dokumente nicht zur Hand hat, kann diese auch noch später an die angegebene E-Mail-Adresse senden. Schneller und einfacher geht es jedoch, wenn diese gleich mit dem Rest des Antrags abgeschickt werden. Das war es dann auch erst einmal. Nach der Bestätigung, dass hier kein Roboter am Werk ist, wird der Konto- und Depoteröffnungsantrag an CapTrader übermittelt.

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Abbildung 9: Basisvereinbarungen (Teil 2)

Vom Antrag zur Freischaltung

Eine Eingangsbestätigung nebst Kopie des Eröffnungsantrags sollte taggleich bei der auf der ersten Seite des Antrags angegebenen E-Mail-Adresse eingehen. Der Text lautet wie folgt: „Vielen Dank für Ihren Antrag eines Tradingkontos bei CapTrader. In der Anlage dieser E-Mail erhalten Sie eine Kopie Ihres Antrags für Ihre Unterlagen. Aktuell wird Ihr Antrag bereits durch die Compliance-Abteilung geprüft. Bis zur vollständigen Bestätigung der Eröffnung bitten wir noch um ein wenig Geduld. Erst mit Bestätigung der Eröffnung stehen Ihnen dann alle Bereiche bei CapTrader zur Verfügung. Bis dahin warten Sie bitte mit der Einwahl in Ihr Konto/Ihre Kontoverwaltung.“ Ergänzt wird die Bestätigung durch erste Hinweise zum neuen Konto und Depot.

Die technische Einrichtung des Kontos erfolgt in der Regel innerhalb weiterer 24 Stunden. Auch hierüber wird der Kunde per E-Mail informiert. Die Einrichtung ermöglicht es auch bereits jetzt, die erste Überweisung auf das Depotkonto zu tätigen: „Vielen Dank für Ihre Kontoeröffnung. Diese wird derzeit durch die Compliance Abteilung geprüft. In der Zwischenzeit können Sie schon gerne die Überweisung auf Ihr Tradingkonto vornehmen.“ Es folgen die genauen Angaben, um die Überweisung durchzuführen. Wichtig: Nutzen Sie hierfür ausschließlich das zuvor angegebene Referenzkonto und den unter „Ersteinlage“ angegebenen Betrag. Stimmt eins von beiden nicht, wird die Annahme verweigert und die Überweisung geht zurück. Die Überweisung können Sie natürlich auch später noch vornehmen, rechnen Sie jedoch immer mit etwa zwei Werktagen, bis die überwiesene Summe dem Depotkonto gutgeschrieben wird.

Etwa eine Woche nach der Eingangsbestätigung sollte die Freischaltung des Kontos beziehungsweise Depots erfolgen. Die entsprechende Mitteilung erhalten Sie wie gewohnt per E-Mail: „Wir heißen Sie herzlich willkommen bei CapTrader und danken Ihnen für das entgegengebrachte Vertrauen. Ihr Konto ist nun eröffnet. Ihre Kontonummer bei CapTrader lautet: [Kontonummer]. Sollten Schwierigkeiten mit Ihrem Login (Benutzername und Passwort haben Sie sich im Antrag selbst vergeben) auftreten, melden Sie sich bitte telefonisch bei unserer Kundenbetreuung.“ Es folgen noch einmal die Details zur Überweisung der Ersteinlage. Ferner wird auf einen letzten Punkt hingewiesen: „Wichtig: Bitte folgenden Punkt erledigen! E-Mail Verifizierung: Sie können andernfalls keine Änderungen an Ihren Kontoeinstellungen selbstständig vornehmen und erhalten keine Benachrichtigung zu Positionen und Maßnahmen in Ihrem Depot. Bitte melden Sie sich hierfür telefonisch bei uns oder nutzen Sie folgende Anleitung online.“

Mein Tipp: Nutzen Sie den telefonischen Service. Zum einen führt Sie der Mitarbeiter routiniert durch den (einfachen) Prozess, zum anderen haben Sie hier die Möglichkeit, offene Fragen zu stellen. Nach der Überweisungen werden maximal zwei Tagen gut geschrieben.

Startklar zum Börsenhandel

Nach der Verifizierung stehen alle Funktionen des Kontos und Depots zur Verfügung. Dem Aspekt des Anlegerschutzes und der Einlagensicherung bei CapTrader (*) beziehungsweise Interactive Brokers haben ich einen eigenen ausführlichen Blogbeitrag gewidmet. Wer einstweilen ein Konto bei CapTrader eröffnen möchte, gelangt über nachfolgendes Banner (*) zum entsprechenden Formular:

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Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu CapTrader beziehungsweise zum Kontoeröffnungsantrag? Dann schreiben Sie mir – ich melde mich so bald wie möglich zurück!

    51 Antworten auf „CapTrader – Depoteröffnung“

    1. Hallo Hr. Pazos,
      Vielen Dank für die Anleitung. Ich selbst habe diese Woche mein Konto bei Captrader eröffnet. Ich habe die Formulare zu Kontoeröffnung erstmals mit „Fakeangaben“ ausgefüllt, um zu sehen auf was ich achten muß. Und habe diese dann schließlich abgebrochen. Anschließend habe ich mir alle erforderlichen Daten digitalisiert bzw. zur Eingabe zurechtgelegt und dann meine richtige Kontoeröffnung gestartet. Wenn alles vorbereitet ist geht die Eröffnung wirklich ruck zuck. Laut Captrader-Mitarbeiter ist die E-mail Verifizierung Anfang nächster Woche im System von IB abgeschlossen. Das entsprechende Formular zum Depotübertrag ist auch schon erledigt. Sollte alles, wie bisher, reibungslos laufen, so ist Anfang März mein komplettes Einkommensdepot bei Captrader. Ich bedanke mich nochmals hier für die Arbeit, welche mir viel Recherche Arbeit erspart hat!

      beste Grüße Hans-Jürgen

      1. Noch eine Ergänzung: Mir ist durchaus bewusst, dass sich der eine oder andere Interessent bei den Angaben zur Kontoeröffnung unsicher fühlt. CapTrader hat das aber ganz gut gelöst, da nach Kontoeröffnungen jederzeit Änderungen vorgenommen werden können. So lassen sich beispielsweise die finanziellen Verhältnisse oder die Anlageziele nachträglich modifizieren – sämtliche Änderungen werden innerhalb von 24 Stunden aktiv. Kein Grund also, sich bange machen zu lassen!

    2. Schön beschrieben.
      Es führt eigentlich kein Weg an IB und/oder seinen Resellern vorbei.

      Bin aktuell bei Banx (auch einem Reseller von IB) und werde zukünftig noch ein zusätzliches Depot bei IB direkt eröffnen.

      Werde aber das Depot bei Banx behalten. Bin dort sehr zufrieden. Super schneller, freundlicher und vorallem kompetenter Support.
      Konditionen kann man (ab einem bestimmten Ordervolumen) nachverhandeln.

      Die Konditionen bei IB direkt sind aber einfach unschlagbar.

      Verkehrt macht man bei allen nichts. Ob Captrader, Lynx, Banx oder IB direkt.

      Denkt nur an die selbständig zu erledigende Steuer. Kann Vor- und Nachteile haben.
      Manche Finanzämter machen etwas probleme mit den Activity Statements.
      -> und wichtig: Konnte in EURO führen, sonst wird es mit dem Finanzamt noch komplizierter

      1. Danke für die Bestätigung und die ergänzenden Hinweise, insbesondere die Anmerkung zur Kontoführung in Euro. Das Thema Steuern werde ich übrigens wie schon letztes Jahr demnächst ausführlich besprechen. Eine Verständnisfrage: Was genau ist mit „Activity Statements“ gemeint? Der Konto-/Depotauszug?

        1. Ja so ist es. Es ist der Kontoauszug. man kann jedoch gerade hier sehr viel konfigurieren, ist gewöhnungsbedürftig..

          Bin auch bei CapTrader, Service ist sehr gut. Nur für den Optionshandel sind die Bedingungen noch nicht optimal, muß nochmal nachverhandeln oder doch ggf. zu IB wechseln..

          1. Bei mir hat es bisher mit dem Kontoauszug immer problemlos geklappt. Ein ergänzenden Hinweis: Ich habe erst überlegt, direkt über Interactive Brokers zu berichten. Warum überhaupt den Umweg über LYNX, CapTrader und Co. gehen, die ja auch bezahlt werden wollen? Weil Interactive Brokers eine monatliche Umsatzgebühr in Höhe von 10 US-Dollar erhebt. Diese reduziert sich um die Handelsprovisionen und entfällt, sofern der Nettodepotwert mindestens 100.000 US-Dollar beträgt. Daran wird deutlich: Das Angebot richtet sich klar an vermögende „Trader“. Für Einkommensinvestoren sind die Ableger unter dem Strich günstiger.

      2. Hallo Christian, konntest Du denn eigentlich Dein Zweitdepot bei IB direkt eröffnen? Oder fab es da Probleme mit Banx. Verschiedentlich ist ja zu lesen, dass das parallrl nicht geht … LG Oliver aka der Veranlager

    3. Ich habe schon lange mit Captrader geliebäugelt, jedoch war ich etwas unsicher das Depot über eine Webtrader-Anwendung zu führen. Ich kann es nicht genau erklären, vll. weil ich schon seit ewig „normale“ Onlinebanking- und Depotoberflächen nutze. Ich freue mich daher sehr über deinen Blogartikel und erwarte mit Spannung deinen zweiten Teil. Toll wenn du Captrader mal aus der Perspektive eines Einkommensinvestors zeigst, da man ansonsten hauptsächlich Trading-Erfahrungen im Netz findet. LG

      1. Hallo Sebastian,
        tatsächlich sind die Unterschiede des Webtraders zu anderen Onlinebrokern gar nicht so groß – mit einer Ausnahme. Diese Ausnahme ist auch der bisher einzige Wertmutstropfen, den ich gefunden habe. Das sollte allerdings keinen Einkommensinvestor hindern, CapTrader zu nutzen – es überwiegen die Vorteile. Näheres dann im zweiten Teil.

        Beste Grüße
        Luis

    4. Im Dezember habe ich mein Margin-Konto bei Captrader eröffnet und bin sehr zufrieden.

      Zur Nutzung eines Demo-Kontos, welches ich vor den ersten echten Trades sehr empfehle, muss der Mindestbetrag in Höhe von 2.000€ gebucht sein.

      Zusätzlich habe ich mir direkt die Interactive Broker App auf dem Ipad installiert. Mit dieser kann ich sekundenschnell das Captrader-Konto prüfen und darüber auch traden.

      Ein weiteres nützliches Tool ist der Webtrader. Damit hat man Zugang auf ein etwas abgespecktes Tradingsystem auf fremden Rechnern (z.B. dem Arbeitsplatz).

      Die umfangreiche Tradingsoftware auf dem heimischen Rechner nutze ich eigentlich nur, wenn ich neue Optionen suche und schreiben möchte.

      Da die IB Tradingplattform völlig anders aufgebaut ist als ein Depot bei der heimischen Depotbank, ist vor der ersten Transaktion etwas Übung erforderlich. Belohnt wird man dann allerdings mit günstigen Transaktionskosten.

      M.E. macht ein Captrader-Konto Sinn, wenn man mehr handelt als Long-Positionen von Aktien oder ETF. In diesem Fall würde ich auf ein anderes handelbares Produkt ausweichen.

      Für den Verkauf von Optionen kann ich es jedoch uneingeschränkt empfehlen.

      1. In der Tat ist die sogenannte Trader Workstation (TWS), die auf dem Computer installiert werden muss, gewöhnungsbedürftig. Schon optisch sticht sie hervor und ist ganz auf Funktionalität getrimmt. Gleichwohl gewöhnt man sich rasch an die Oberfläche, mittlerweile finde ich so sogar ausgesprochen praktisch. Wer nur Longpositionen, beispielsweise Aktien, Anleihen und Fonds handelt, kann hierfür auch getrost den Webtrader nutzen, der als Menüpunkt in der Kontoverwaltung angesteuert werden kann. Auch für dieser Personenkreis eignet sich meiner Meinung nach CapTrader aufgrund der problemlosen Handelbarkeit auch „exotischer“ Papiere sowie der extrem günstigen Kosten selbst für eine kleine Order.

    5. Hallo zusammen,

      Luiz erstmal vielen Dank für den tollen Blog! Dein Buch werde ich mir nochmal zum Geburtstag wünschen Oder veranstaltest du hier mal ein Gewinnspiel?!;) Im Ernst, ich habe mich auf „eigene Faust“ durch die Finanz-Blog-Szene gelesen und immer wieder bin ich auf die von Dir vorgestellten Produkte gestoßen. War ich zunächst eher bei justetf unterwegs, bin ich heute fast nur noch bei etfdb und Morningstar. Mein Dividendendepot wollte ich eigentlich komplett bei comdirect aufbauen , aber dann kam MiFID II- seit dem habe ich auch ein Depot bei Lynx Broker und bin dort sehr zufrieden – vor allem mit den Produkten, zahlen diese doch eine wesentlich höhere Dividende aus – ich bin sehr froh, dass es diese Möglichkeit gibt !

      Hier noch ein interessanter, hoffentlich hilfreicher Link bzgl. STEUERERKLÄRUNG

      http://www.invest-basics.de/einkommenssteuererklärung-mit-interactive-brokers-captrader-lynxbroker-oder-banxbroker.html

      Liebe Grüße sendet
      Eberwin Zucker

      1. Hallo Eberwin,
        vielen Dank für Lob und Anerkennung! Es freut mich immer, wenn mein Informationsangebot im konkreten Einzelfall hilft. LYNX und CapTrader nutzen ja beide die Plattform von Interactive Brokers, von daher: Gute Wahl! Vielen Dank auch für den Hinweis zur Steuererklärung. Bei CapTrader kann besagtes Dokument übrigens erst nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres abgerufen werden. Wer jetzt ein Depot eröffnet, muss also bis Anfang 2019 warten (was nicht weiter tragisch ist, da das Dokument vorher nicht benötigt wird).

        Beste Grüße
        Luis

    6. Hallo Luis,

      gab es eigentlich einen triftigen Grund, dass du dich für CapTrader und nicht für Lynx entschieden hast oder war das nur Gusto?
      Mir scheint die Online-Plattform von Lynx etwas intuitiver und einfacher zu sein als CapTrader mit seiner native App.

      Ich wollte eigentlich ein Konto bei Lynx eröffnen, bis ich hier : https://www.brokerdeal.de/broker-direkt-vergleich/interactive-brokers-vs-lynx den Hinweis gesehen habe, dass Dividenden nicht ohne Abzug weitergegeben werden. Ich finde dazu aber keinerlei Hinweise in den AGB – Gebühren auf Dividenden kenne ich sonst nur von Flatex.

      Falls es einen guten Grund gab würde ich den gerne wissen!

      Danke!

      1. Hallo Martin,
        das war tatsächlich dem puren Zufall geschuldet. Für mich klang der Name CapTrader angenehmer als LYNX. Die Bedienbarkeit stellt sich ja meist ohnehin erst später raus, aber viel dürften sich die beiden Wiederverkäufer nicht nehmen. Zur Weiterleitung der Dividenden mit Abzug: Das bezieht sich ausschließlich auf CFDs (Contracts for Difference beziehungsweise Differenzkontrakte), nicht auf „normale“ Aktien. Daher findet sich auch kein Hinweis in den AGB. Tatsächlich werden Dividenden und Zinsen auf reguläre Wertpapiere sowohl bei CapTrader als auch LYNX eins zu eins, also ohne Belastung mit Gebühren, ausgezahlt.

        Beste Grüße
        Luis

    7. Hallo Luis,

      vielen Dank zunächst für die Vielzahl an wertvollen Informationen, die Du auf Deinem Blog mittlerweile zusammengetragen hast. Du hast ja gut herausgestellt, dass eine Kombination aus bspw. Swissquote (für die amerikanischen ETFs) und CapTrader (für all die anderen Hochdividendenwerte) im aktuellen Umfeld eine gute Wahl wäre, um alle von Dir vorgestellten Finanzinstrumente handeln zu können und unnötigen Quellensteuerverrechnungsaufwand zu vermeiden.

      Auch hattest Du auf meintrade.ch als mögliche Swissquote-Alternative verwiesen. Ich hatte mir deren Angebot einmal angesehen – sie scheinen ja auch eine IB-Reseller zu sein und glänzen insbesondere für die Schweiz mit günstigen Gebühren. Sollte alles dort handelbar sein, wäre dies ja eine gute Alternative, wenn man nur ein Depot führen möchte.

      Allerdings finde ich für meintrade.ch quasi keine Erfahrungsberichte, obwohl die schon länger am Markt zu sein scheinen. Auch in den Testberichten zu schweizer Brokern fanden sie keine Erwähnung. Die sehr maue Informationslage fand ich etwas seltsam. Gibt es in Deinem weiten Nerzwerk jemanden, der zu diesem Anbieter etwas beitragen kann?

      Viele Grüße und weiter so!
      Maik

      1. Hallo Maik,
        vielen Dank für Deine lobenden Worte! Ich hatte meintrade.ch sowie einige weitere Institute als mögliche Alternativen genannt, gleichzeitig darauf hingewiesen, dass ich selbst über keine Erfahrungswerte verfüge. Ich habe lediglich überprüft, ob die genannten Banken und Broker überhaupt deutsche Kunden akzeptieren. Erfahrungsbereichte von Lesern zu meintrade.ch habe ich derzeit leider nicht.

        Beste Grüße
        Luis

    8. Hallo Luis,

      bin gerade in Verlegenheit einen US-ETF kaufen zu wollen, der leider MIFID II nicht erfüllt, nach diversen Recherchen und insbesondere Deiner umfänglichen Darstellung alternativer Broker, wollte ich schon bei ‚Degiro.ch‘ ein Konto eröffnen, zur Sicherheit rief ich noch vorher an, der freundliche schweizerische Herr auf der Gegenseite bestätigte mir allerdings, dass ich besagten Wert NICHT bei ‚Degiro.ch‘ handeln könne, Grund sei, dass Degiro niederländischem Recht unterliege und damit nur MIFID konforme Werte Werte vermitteln könne.

      Gibts denn Deiner Erfahrung nach mittlerweile Schweizer Anbieter, die halbwegs preiswert diese Produkte anbieten?

      Nochmals ganz herzlichen Dank für Deinen vorzüglichen Blog.

      Klaus Michels

      1. Hallo Klaus,
        bei der Swissquote unterliegst Du nach wie vor keinerlei Einschränkungen, ich habe es gerade vor wenigen Tagen selbst ausprobiert. Preislich liegen die etwa auf dem Niveau der Comdirect Bank, einen günstigerer Anbieter ist mir nicht bekannt.

        Beste Grüße
        Luis

    9. Ich würde mich gern von dir für meine Captrader Depoteröffnung werben lassen, wenn wir bei der 150€ Provision 50/50 machen können. Ist das interessant für dich?

      1. Hallo,
        nein, ist es nicht. Erstens erfolgt die Vermittlung in der Regel über sogenannte Affiliate-Links und damit pseudonym. Das heißt, ich erhalte keinerlei Informationen darüber, wer welches Angebot wann in Anspruch genommen hat. Zum zweiten erhalten die Leser meines Blogs in vielen Fällen ohnehin einen Bonus, wenn sie ein beworbenes Angebot nutzen. Drittens sind solche Prämienteilungen vertraglich meist nicht zulässig. Viertens und für mich am wichtigsten: Ich werde meine Reputation durch eine solche Vereinbarung nicht gefährden, auch wenn der Nachweis kaum möglich ist. Wer nicht möchte, dass ich eine Vermittlungsprämie erhalte beziehungsweise mir diese zur Refinanzierung des Blogs und Podcasts nicht gönnt, kann das entsprechende Angebot gerne direkt in Anspruch nehmen!

        Gruß
        Luis

        https://nurbaresistwahres.de/fragen-und-antworten/#vermischtes

    10. Danke Luis das du deine Antwort direkt in die FAQ aufgenommen hast. Derartige Anfragen haben hier nichts zu suchen und ich habe erst letzte Woche dankbar die exklusive Session bei Captrader für über Hochdividendenwerte verfolgen können (welche nur für Depoteröffnungen über deinen Link verfügbar war).

      Du lieferst erhebliche Informationen und Mehrwert kostenlos über Blog, Kommentare und Telegram.
      Wenn man dich als Autor auch noch kostenlos unterstützen kann indem man die Depoteröffnung hierüber macht sollte man das auch genauso tun. Ohne dein Blog würde ich Captrader vermutlich gar nicht kennen.

      Danke, Andre

    11. Moin,
      erstmal vielen Dank für deine interessante Seite.

      Nachdem mir Degiro das Depot gekündigt hat, da ich in Thailand wohne – bin in Deutschland abgemeldet – , suche ich nun einen Broker, der mir ebenfalls keine Steuern auf Dividenden britischer Aktien abzieht. Da bin ich erst auf Captrader gestoßen und dann auf deine Seite. Wenn ich es richtig verstehe, zieht man bei diesem Broker keine Steuern auf Handelsgewinne und britische Dividenden ab – auch nicht auf deutsche Dividenden? So ganz blicke ich da nicht durch.
      Ich habe noch ein weiteres Depot beim ebenfalls IB Ableger Banx, die zwar keine Steuern für Handelsgewinne abziehen, wohl aber für Dividenden – auch für britische. Weißt du warum das so ist?
      Viele Grüße von einem Hamburger aus Chiang Mai
      Christoph

      1. Moin Christoph,
        da Großbritannien keine Quellensteuern auf Dividenden erhebt, sollte der Broker auch keine abziehen – unabhängig vom Wohnsitz. Allerdings gibt es bestimmte Gesellschaften, deren Ausschüttungen nicht als Dividenden klassifiziert werden. Um welche Titel handelt es sich denn bei Dir?

        Beste Grüße nach Asien
        Luis

        1. Moin Luis,
          es sind ganz normale Gesellschaften wie Shell, BP, Admiral Group, Imperial Tobacco und BHP.
          Ausländische (von Deutschland aus gesehen) Broker ziehen bei diesen Dividenden tatsächlich keine Steuern ab. Die Einkünfte müsste ich dann in der Steuererklärung des Landes in dem ich wohne angeben. Wenn der Broker seinen Sitz in Deutschland hat, bin ich mir nicht so sicher, ob da nicht pauschal erstmal 15% plus Soli und was weiß ich noch abgezogen werden, so wie bei Dividenden deutscher Unternehmen.

          Viele Grüße aus dem nächtlichen Chiang Mai

          Christoph

          1. Moin Christoph,
            die „normalen“ Briten sollten auf jeden Fall quellensteuerfrei sein! Wie das bezüglich einer Kapitalertragssteuer bei deutschen Brokern ist, kann ich Dir nicht sagen – viele inländische Institute nehmen ja auch keine Anleger mit Wohnsitz in „exotischen“ Ländern an. Fein raus bist Du natürlich bei Brokern, die keine Steuern abführen wie etwas IB oder Swissquote. Vor einer Depoteröffnung würde ich sicherheitshalber nachfragen, wie das dort gehandhabt wird!

            Gruß nach Südostasien
            Luis

    12. Lieber Luis,

      zunächst möchte ich Dir ein dickes Kompliment zu Deinem Blog und den Buchveröffentlichungen machen: ich selbst bin seit knapp 20 Jahren für eine der renomiertesten Wirtschaftsberatungen tätig und sowohl Qualität als auch Informationsdichte Deiner Formate ist wirklich hervorragend.

      Doch nun zu meiner Frage: Ich habe heute einen Antrag auf Privatdepoteröffnung bei CapTrader gestellt (über den Link in Deinem Blog). Entlang des Antragsprozesses waren jedoch keine Dokumente zur persönlichen Identifikation oder ein Wohnsitznachweis angefragt. Von der kontaktierten Hontline erfuhr ich, dass diese Dokumente so gut wie nie hochgeladen werden müssen. Auf meine Frage hin, ob die DBAs zwischen Deutschland und den USA, Kanada bzw. Australien bei der Bemessung des Quellensteuereinbehalts (trotzdem) Anwendung finden, wurde vom Mitarbeiter klar bejaht.

      Hat sich Deines Wissens nach der Prozess im Rahmen der CapTrader-Depoteröffnung geändert?

      Ich stelle die Frage bewusst im Blog, da sie für andere Interessenten ebenfalls relevant ist.

      Danke Dir und beste Grüße
      Frank

      1. Hallo Frank,
        Dein Lob aus berufenem Munde freut mich natürlich besonders – besten Dank! Zu Deiner Frage: Meines Wissens ist eine Identifikation über ein Ausweisdokument zwingend vorgeschrieben, es kann sein, dass diese mittlerweile separat abgefragt werden und nicht mehr direkt in den technischen Eröffnungsprozess eingebunden sind, da ändert sich bisweilen das Vorgehen. Was ich ganz klar bejahen kann, ist die Einrichtung der quellensteuerlichen Vorabreduzierung in den aufgeführten Ländern, die entsprechenden Formulare sind in den Eröffnungsprozess integriert.

        Viele Grüße und frohe Weihnachten
        Luis

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