Fragen und Antworten

Allgemeine Hinweise

Auf dieser Seite sind die häufig gestellten Fragen von Lesern rund um die Inhalte dieses Blogs und meine Antworten aufgeführt. Bitte suchen Sie zunächst innerhalb der thematischen Gliederung, bevor Sie mir eine konkrete Leseranfrage stellen. Sollte die Antworten aus den nachfolgenden Ausführungen hervorgehen, werde ich die Nachricht mit niedriger Priorität behandeln und zudem direkt auf die entsprechende Stelle auf dieser Seite verweisen.

Alternativ können Sie die Frage natürlich auch in der geschlossenen Facebook-Gruppe zu diesem Blog einstellen oder in den bereits vorhandenen Diskussionen nach einer Antwort recherchieren – das fachkompetente Publikum ist erfahrungsgemäß gerne behilflich! Im Fall einer geplanten Kooperationsanfrage verweise ich auf meine Rahmenbedingungen für eine Zusammenarbeit, sie zu lesen spart beiden Parteien Zeit.

Fragen nach Kategorien

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Allgemeines

1. Was sind Hochdividendenwerte?
Hochdividendenwerte sind vor allem in der angelsächsischen Welt weit verbreitet und dort als „high-yield stocks“ bekannt. Allen Unterschieden zum Trotz zeichnen sich durch acht Gemeinsamkeiten aus. Hierbei handelt es sich übrigens in Ermangelung einer allgemeingültigen Definition um meine persönlichen Abgrenzungskriterien. Zum einen sind Hochdividendenwerte börsennotierte Wertpapiere. Anleger bewegen sich damit also in einem transparenten und liquiden Umfeld fernab des grauen Kapitalmarktes. Zum zweiten unterliegen die entsprechenden Instrumente oftmals einer besonderen Gesetzgebung und Aufsicht. Dies hat drittens zur Folge, dass zahlreiche Hochdividendenwerte von der Besteuerung auf Unternehmensebene befreit sind. Im Gegenzug unterliegen sie viertens bestimmten Auflagen bezüglich ihrer Ausschüttungspolitik. Steuerfreiheit und Auflagen führen in Kombination fünftens zu überdurchschnittlich hohen Dividendenrenditen. Sechstens erfolgen diese in der Regel mehrmals pro Jahr, meist quartalsweise oder monatlich. Viele Hochdividendenwerte pflegen zudem siebtens eine „managed distribution policy“, eine durch das Management erlassene Ausschüttungsrichtlinie, welche die Höhe und Termine der Auszahlungen über die nächsten zwölf Monate festlegt. Achtens und letztens sind die Zielgruppe solcher Gesellschaften oftmals künftige beziehungsweise aktuelle Rentner sowie Pensionskassen und ähnliche Altersvorsorgesysteme. Zwölf unterschiedliche Instrumente aus dem Bereich stelle ich in meinem Gratiskurs vor.
2. Was sind Einkommensinvestoren?
Einkommensinvestoren fokussieren sich im Rahmen ihrer Anlagestrategie auf ertragsorientierte Vermögenswerte oder „income producing assets“ im Sinne Robert T. Kiyosakis. Mit ihrer Ausrichtung auf einen langfristig möglichst konstanten Dividenden- beziehungsweise Zahlungsstrom grenzen sie sich beispielsweise klar von Kursgewinninvestoren ab, die vornehmlich darauf abzielen, ihr Buchvermögen über Differenzgeschäfte zu erhöhen. Hochdividendenwerte sind also exakt an den Bedürfnissen von Einkommensinvestoren ausgerichtet und erfreuen sich in einschlägigen Kreisen, vor allem innerhalb der Generation der im Rentenübergang befindlichen „baby boomer“, wachsender Beliebtheit. Das liegt freilich auch daran, dass in deren Verbreitungsgebiet traditionell ein bedeutender Teil der Altersbezüge direkt oder indirekt über börsennotierte Wertpapiere generiert wird. Diese Nachfrage wiederum spiegelt sich in der Anlage- und Dividendenpolitik zahlreicher Gesellschaften und Instrumente wider.
3. Brauche ich Vorkenntnisse, um ein Einkommensinvestor zu werden?
Um ein Einkommensinvestor zu werden ist weder mehr noch weniger Wissen erforderlich als für jeden anderen Investorentypus auch. Letztlich handelt es sich bei der ausschüttungsorientierten Geldanlage um eine von zahlreichen Möglichkeiten der Vermögensaufteilung. Das spezifische Fachwissen können sich Anfänger, Fortgeschrittene und Experten gleichermaßen erschließen. Eine unabdingbare Voraussetzung ist allerdings ein Mindestmaß an finanzieller Bildung – das gilt allerdings für jegliche Form der Geldanlage. Literarische Anregungen liefern meine zahlreichen Buchbesprechungen, weiterführende Empfehlungen habe ich zudem auf einer eigenen Blogseite gelistet.
4. Warum können Firmen überhaupt so viel ausschütten?
Die Aktionäre kontinentaleuropäischer Unternehmen sind nicht gerade dividendenverwöhnt. Und tatsächlich ist die Dividendenkultur hierzulande nicht besonders ausgeprägt, auch ein Grund, weshalb sich heimische Unternehmenseigentümer mit oftmals homöopathischen Ausschüttungen abspeisen lassen. Ganz anders sieht es hingegen in weiten, insbesondere den angelsächsisch geprägten Teilen der Welt aus, wo traditionell ein großer Teil der Altersvorsorge direkt oder indirekt über die Kapital- beziehungsweise Aktienmärkte gemanagt wird. Es ist daher auch kein Zufall, dass vor allem dort verschiedene Hochdividendenwerte gedeihen. Bei zahlreichen Instrumenten führt zudem die Steuerfreiheit auf Unternehmensebene zu einer höheren Liquidität als es bei „normalen“ Aktiengesellschaften der Fall ist. Ob hohe Dividenden nun „gut“ oder „schlecht“ für Unternehmen und Aktionäre sind, ist eine Frage, die leidenschaftlich diskutiert aber letztlich nicht beantwortet werden kann und auf die ich mehrfach in meinem Buch „Bargeld statt Buchgewinn“ eingehe. Fakt ist jedoch, dass zahlreiche Unternehmen rund um den Globus seit Jahrzehnten relativ hohe (und sukzessive steigende) Ausschüttungen tätigen können. Und das, ohne von der Substanz zu zehren. Ganz im Gegenteil gelang es vielen von ihnen sogar, parallel dazu stetig zu wachsen.
5. Bekomme ich die Dividendenrendite zusätzlich zu den Kurssteigerungen?
Die Gesamtrendite eines Wertpapiers setzt sich aus den Kursveränderungen und Ausschüttungen im betrachteten Zeitraum, also üblicherweise ein Jahr, zusammen. Beispiel: Der der Kurs eines Hochdividendentitels steht zu Beginn eines Jahres bei 100,00 US-Dollar. Im Laufe der kommenden zwölf Monate steigt der Kurs auf 104,00 US-Dollar, zusätzlich schüttet das Unternehmen in diesem Zeitraum 6,00 US-Dollar an Dividenden aus. In diesem Fall beträgt die Kursrendite vier, die Dividendenrendite sechs und die Gesamtrendite zehn Prozent bezogen auf den Ausgangskurs von 100,00 US-Dollar. Der reinen Lehre folgend gehen Dividendenzahlungen grundsätzlich vom Kurs ab, da sie ja den Kassenbestand des Unternehmens und damit dessen Gesamtvermögen schmälern. Bezogen auf obigen Beispielfall wäre demnach der Kurs des Wertpapiers auf 110,00 US-Dollar gestiegen, hätte das Unternehmen die Dividende einbehalten oder thesauriert. Gleichwohl spielen bei der Kursbildung viele Faktoren eine Rolle. Es gibt Unternehmen, die nichts oder wenig ausschütten und über Jahre massiv wachsen wie beispielsweise Amazon, allerdings auch solche, die ebenso kontinuierlich schrumpfen. Exemplarisch sei auf die Deutsche Bank verwiesen, die im Frühjahr 2019 ein 45-Jahrestief markierte und fast schon traditionell lieber Boni an das Management als Dividenden an die Aktionäre ausschüttet. Umgekehrt gelingt es zahlreichen Hochdividendenwerten selbst in konservativen Branchen ohne großartige Wachstumsphantasien trotz laufend hoher Dividendenzahlungen sowohl den Kurs als auch die Ausschüttungen kontinuierlich zu steigern, so der US-amerikanische Real Estate Investment Trust (REIT) Realty Income Corporation oder der kanadische Versorger Canadian Utilities Limited. Die Frage, ob denn nun die Ausschüttung oder Thesaurierung von Gewinnen vorteilhafter ist, lässt sich trefflich diskutieren ohne zu einer endgültigen Antwort zu gelangen. Auf einige dieser Aspekte bin ich in einem früheren Blogbeitrag eingegangen. Zudem steht dieser Punkt auch auf der Agenda meiner Seminare.
6. Wie kann ich am Thema dran bleiben?
Wer meine Informationsangebote rund um das Thema Hochdividendenwerte und ausschüttungsstarke Geldanlagen nicht verpassen möchte, sollte das kostenlose Blogtelegramm (Newsletter) abonnieren. Interessenten können mir darüber hinaus auf Facebook, Pinterest, Instagram, Twitter, LinkedIn und YouTube folgen. Ein reger Austausch findet zudem in der geschlossenen Facebook-Gruppe „Einkommensinvestoren“ statt, in der alle Leser willkommen sind.
7. Warum bekomme ich das Blogtelegramm und/oder den Gratiskurs nicht zugestellt?
Die Anmeldung zum Blogtelegramm inklusive Gratiskurs erfolgt nach dem Double-Opt-In Verfahren. Das bedeutet, dass nach Angabe der E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls des Namens und dem Klick auf „Jetzt abonnieren!“ die Anmeldung noch einmal bestätigt werden muss. Hierzu wird eine E-Mail an die eingetragene Adresse gesendet, die einen Aktivierungsverweis enthält. Erst wenn dieser angeklickt wird, wird auch die Zustellung des Blogtelegramms und Gratiskurses aktiviert. Zudem enthält jede E-Mail am Ende den Deaktivierungsverweis „Abonnement abbestellen“. Mit einem Klick auf diesen Verweis wird der Bezug weiterer E-Mails sofort beendet. Das umfasst sowohl das Blogtelegramm und den Gratiskurs. Wenn also das Blogtelegramm und/oder der Gratiskurs nicht zugestellt werden, kann das mehrere Ursachen haben. Erstens kann die E-Mail-Adresse ungültig (zum Beispiel ein Tippfehler) oder nicht erreichbar (zum Beispiel Serverfehler) sein, so dass die E-Mail mit dem Aktivierungsverweis nicht zugestellt werden kann. Zweitens wird die E-Mail mit dem Aktivierungslink zwar zugestellt, landet bisweilen jedoch im Spam-Ordner des Empfängers. Drittens kann der unbeabsichtigte Klick auf den Deaktivierungsverweis dazu geführt haben, dass das Abonnement abbestellt wurde. Der Klick kann dabei auch durch eine dritte Person erfolgt sein, an welche beispielsweise eine entsprechende E-Mail weitergeleitet wurde. Unabhängig von der konkreten Ursache ist eine Neuanmeldung jederzeit möglich. Ein abschließender Hinweis: Der Gratiskurs endet automatisch nach zehn Teilen respektive Wochen, danach wird nur noch das Blogtelegramm zugestellt!
8. Warum funktioniert der Download-Link nicht?
Das kann im Wesentlichen zwei Ursachen haben. Zum einen aktualisiere ich regelmäßig einen großen Teil der zum Herunterladen angebotenen Dateien. Das führt allerdings in der Regel dazu, dass sich die entsprechende Adresse ändert, unter der das betroffene Dokument abgerufen werden kann. Damit ist es über Verweise, die vor der Aktualisierung versendet wurden, beispielsweise in einem Blogtelegramm oder einem Teil des Gratiskurses, nicht mehr erreichbar. Auf Nachfrage stelle ich jedoch gerne das entsprechende Dokument zur Verfügung. Zum zweiten kann die verknüpfte Adresse schlichtweg fehlerhaft sein. In diesem Fall bitte ich darum, mit mir Kontakt aufzunehmen, damit ich den Fehler beseitigen kann. Vielen Dank!
9. Warum erhalte ich eine Warnmeldung, wenn ich auf einen Download-Link klicke?
Zahlreiche Informationsangebote biete ich als Datei zum Herunterladen an, unter anderem mehrere Dokumente im Rahmen meines Gratiskurses. Wenn Sie auf den einen entsprechenden Verweis oder Schaltfläche klicken, wird die verknüpfte Datei automatisch geöffnet beziehungsweise im eingestellten Zielordner abgelegt. Ja nach Sicherheitseinstellungen des Betriebssystems beziehungsweise Navigationsprogramms erhalten Sie vorab eine Warnmeldung. Die von mir bereitgestellten Dateien sind virenfrei und können bedenkenlos verwendet werden.
10. Gibt es einen Stammtisch für Einkommensinvestoren?
Aktuell finden keine regelmäßig wiederkehrenden Treffen von Einkommensinvestoren statt. Gleichwohl gibt es lokale Stammtisch-Initiativen, unter anderem in Göttingen, Frankfurt und Stuttgart. Informationen zu Datum, Ort und Zeit entsprechender Veranstaltung werden im Blogtelegramm (Newsletter) sowie in der geschlossenen Facebook-Gruppe rechtzeitig bekannt gegeben. Die Facebook-Gruppe können engagierte Einkommensinvestoren auch gerne als Plattform nutzen, um selbst einen Stammtisch zu organisieren.
11. Wer oder was ist Durihana?
Durihana ist eine im Jahr 1999 gegründete Hilfsorganisation, die nordkoreanische Dissidenten und Überläufer sowohl indirekt mit Geld und (gefälschten) Dokumenten als auch direkt als Fluchthelfer sowie Betreuer in der freieren Welt unterstützen. Über 1.200 Menschen konnte Durihana bisher unter hohem persönlichen Einsatz und Risiko in Sicherheit bringen, die Kosten pro Rettungsaktion betrugen im Durchschnitt 11.000 US-Dollar. Die wichtigsten Hintergründe zum Thema und warum ich Durihana regelmäßig finanziell unterstütze habe ich auf einer eigenen Blogseite dargelegt.


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Angebote

1. Wo finde ich Bücher zum Thema Hochdividendenwerte?
Meine eigenen Publikationen habe ich auf einer Übersichtsseite zusammengestellt. Bestellungen sind in der Regel sowohl über den lokalen Buchhandel als auch im Netz möglich. Darüber hinaus sind sämtliche Bücher in meinem Autorenverzeichnis (*) auf Amazon gelistet, wo diese ebenfalls erworben werden können. Bei Interesse an einer individuellen Note können signierte Exemplare über ein Bestellformular direkt bei mir geordert werden.
2. Wo kann ich mich für den Gratiskurs anmelden?
Alle neuen Abonnenten meines Blogtelegramms (Newsletters) erhalten als Gratiszugabe einen E-Mail-Kurs zur einkommensorientierten Geldanlage. Weitere Informationen gibt es auf einer entsprechenden Blogseite, auf der auch die Anmeldung zum Blogtelegramm und Gratiskurs möglich ist.
3. Wie gelange ich zu den Inhalten im Premiumbereich?
Der Zugang zum Premiumbereich erfolgt ausschließlich über die dafür vorgesehene Anmeldeseite. Nach der Eingabe des Benutzernamens und des Passworts erfolgt die Freischaltung beziehungsweise Weiterleitung auf die Hauptseite des Premiumbereichs. Von hier gelangen Abonnenten über die jeweiligen Symbole auf die verschiedenen Themenseiten. Das Passwort kann übrigens im persönlichen Nutzerprofil (nach der Anmeldung rechts oben unter „Profil bearbeiten“) geändert werden. Den Benutzernamen und das Passwort erhalten Abonnenten nach Buchung der Premiummitgliedschaft und Bestätigung des Zahlungseingangs per E-Mail zugestellt.
4. Wo finde ich Informationen zu den nächsten Vor-Ort-Seminaren?
Alle wichtigen Informationen zu den Vor-Ort-Seminaren sind auf einer eigenen Blogseite aufgeführt. Von hier aus gelangen Interessenten auch direkt auf die Themenseiten zum Hochdividenden-Seminar sowie zum REIT-Seminar. Neben den Seminarinhalten finden sich auf den Themenseiten auch die geplanten Termine.
5. Wie kann ich Tickets für ein Vor-Ort-Seminar buchen?
Über die Themenseiten zum Hochdividenden-Seminar sowie zum REIT-Seminar sind auch die jeweilige Buchungsseite direkt erreichbar. Die Abwicklung der Buchung und des Zahlungsverkehrs erfolgt über Digistore24.
6. Bin ich nach der Teilnahme am Vor-Ort-Seminar in der Lage, direkt loszulegen?
Selbstverständlich sind die Vor-Ort-Seminare streng praxisorientiert ausgerichtet (siehe hierzu auch die Teilnehmerstimmen). Neben den Grundlagen gehen wir vor allem darauf ein, wie Hochdividendenwerte beziehungsweise REITs analysiert werden, wie Investoren eine individuelle Anlagestrategie entwickeln und wie ein konkretes Portfolio aussehen könnte. Im Nachgang zum Seminar gibt es schließlich noch ergänzende Materialien, die bei der Umsetzung unterstützen. Letztere obliegt dann freilich dem Teilnehmer!
7. Erhalte ich bei Buchung eines kostenpflichtigen Angebots eine Rechnung?
Käufer, die eine Leistung über den Zahlungsabwickler Digistore24 gebucht haben, erhalten von diesem eine ordnungsgemäße Rechnung an die angegebene E-Mail-Adresse geschickt. Das gilt analog auch bei der Bestellung von Waren über die Plattformen Amazon oder Spreadshirt beziehungsweise beim Bezug von Leistung direkt über mich. Hinweis für Unternehmen: Auf meinen Rechnungen weise ich die jeweils aktuell gültige Mehrwertsteuer aus, innergemeinschaftliche Lieferungen erfolgen umsatzsteuerfrei, sofern mir eine entsprechende Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vorliegt.
8. Lohnt es sich für mich, eines der kostenpflichtigen Angebote in Anspruch zu nehmen?
Wenn Sie das Thema interessiert kommt es darauf an, welche Opportunitätskosten Sie zu tragen bereit sind. Konkret also darauf, wie viel (Lehr-)Geld und Zeit Sie investieren möchten, wenn Sie ein passendes Angebot nicht in Anspruch nehmen. Letztlich können nur Sie sich diese Frage beantworten. Um jedoch die etwaigen Kosten in Relation zu den möglichen Ergebnissen zu setzen: Mit der einmaligen Investition von 15.000 Euro in ein diversifiziertes Portfolio aus Hochdividendenwerten lässt sich ein (passives) Einkommen von monatlich 100 Euro nach Steuern erzielen. Allein durch die Ausschüttungen wäre damit ein Fachbuch nach gut fünf Tagen, ein Vor-Ort-Seminar nach etwa zwei Monaten refinanziert.
9. Kann ich eine persönliche Einschätzung oder Empfehlung zu einem bestimmten Wertpapier erhalten?
An den weltweiten Börsen sind mehrere Millionen Wertpapiere und tausende Hochdividendenwerte notiert, von denen ich die meisten nicht kenne geschweige denn ausführlich analysiert habe. Ich bin aber gerne bereit, die für eine Einschätzung relevanten Informationen im Rahmen einer Schulung zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus empfehle ich keine Wertpapiere. Aus meiner Sicht interessante Titel bespreche ich einschließlich der subjektiv empfundenen Chancen und Risiken unter anderem auf meinem Blog. Die Besprechungen enden meist mit einer generischen Einschätzung, für welchen Investorentyp das jeweilige Papier geeignet sein könnte. Die Betonung liegt auf könnte, denn die konkrete Eignung hängt immer vom individuellen Einzelfall und damit einer Vielzahl von Faktoren ab, die ich nicht kenne. Gleichwohl unterstütze ich Investoren je nach Kenntnisstand mit unterschiedlichen Leistungen auf dem Weg zur persönlichen Anlagestrategie. So oder so ist aber ein jeder für seine Entscheidungen selbst verantwortlich – wie immer im Leben!
10. Kann ich eine Beratung zum Thema Hochdividendenwerte erhalten?
Ich bin weder Anlageberater noch Anlagevermittler oder Wertpapierhändler. Aus dem Grund führe ich auch keine Anlageberatung im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) durch. Was ich im Rahmen meiner Schulungen anbiete sind Auskunftsleistungen auf dem Gebiet börsengehandelter Hochdividendenwerte sowie außerbörslicher Hochertragsanlagen. Hierbei vermittle ich als beratender Betriebswirt ausschließlich durch Nachforschungen gewonnene Erkenntnisse. Die Bezahlung erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf der Seite zu meinen Schulungsangeboten. Darüber hinaus bitte ich den Haftungsausschluss zu beachten.


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Depotbanken

1. Welche Depotbank ist die beste?
Die „beste“ Depotbank für alle Lebenslagen gibt es nicht. Die Wahl hängt wie so oft im Leben von den individuellen Präferenzen und Zielen ab. Einkommensinvestoren und solchen, die es werden wollen, empfehle ich zum Einstieg gleichwohl Interactive Brokers beziehungsweise einen Wiederverkäufer wie CapTrader (*) oder LYNX Broker (*). Zum einen ist das Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet, sodass selbst eine Kleinorder im Gegenwert von wenigen hundert Euro wirtschaftlich ausgeführt werden kann. Zum anderen sind über die Handelsplattform über eine Millionen Wertpapiere an mehr als 80 Börsen rund um die Welt handelbar. Zudem hat mich persönlich auch die Erreichbarkeit und Kompetenz des deutschsprachigen Service überzeugt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Eröffnung eines Depots bei CapTrader (*) habe ich in einem Blogbeitrag dokumentiert.
2. Darf ich ein Konto oder Depot im Ausland eröffnen?
Ja, entgegen anders lautenden Befürchtungen ist es für Bürger der Bundesrepublik Deutschland nicht verboten, ein Konto oder Depot im Ausland zu eröffnen. Lediglich die Kapitalerträge dürfen nicht verschwiegen und müssen hierzulande in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Solange keine steuerbaren Einkünfte anfallen, beispielsweise weil es sich um ein zinsloses Giro- oder Edelmetallkonto handelt, muss die Bankverbindung auch nicht offen gelegt werden. Eine aufschlussreiche Themenseite betreibt das auf In- und Auslandsbanken spezialisierte Informationsportal Optimal Banking.
3. Welche Vor- und Nachteile hat ein Auslandsdepot?
Für Anleger aus Deutschland kann es je nach Anbieter mehrere wesentliche Vorteile haben, ein Depot bei einem Broker im Ausland zu unterhalten. Zum einen sind zahlreiche Auslandsbroker an viel mehr Börsenplätze angebunden als heimische Depotbanken. So haben einige deutsche Broker gerade die für Einkommensinvestoren besonders interessanten Handelsplätze wie Toronto oder Sydney gar nicht im Angebot. Zweitens liegen die Ordergebühren der Auslandsbroker oftmals deutlich unter denen der inländischen Wettbewerber. Dies gilt gerade für Aufträge an vergleichsweise kleinen beziehungsweise „exotischen“ Börsen. Drittens sind Auslandsbroker nicht an die inländische Steuergesetzgebung gebunden und führen daher auch keine (Abgeltungs-)Steuern an den heimischen Fiskus ab. Dementsprechend muss der Anleger die Erträge selbst im Rahmen der jährlichen Steuererklärung angeben und später gegebenenfalls nachzahlen, was ihm einen Liquiditätsvorteil im Vergleich zur sofortigen Abführung bei Auszahlung durch ein inländisches Institut verschafft.
4. Wie aufwändig wird die Steuererklärung, wenn ich ein Auslandsdepot führe?
Den einen oder anderen Investor mag der mit einer Auslandsbank verbundene Aufwand bei der Erstellung der Steuererklärung schrecken. Tatsächlich hält sich die Mehrarbeit sehr in Grenzen und lässt sich auf eine bis zwei Stunden pro Jahr drücken. Eine beispielhafte Erläuterung gibt es sowohl im Gratiskurs als auch in entsprechenden Blogbeiträgen. Weiterer Vorteil: Die Steuererklärung zwingt den Anleger zu einer Auswertung seiner Einkünfte und erhöht durch die Beschäftigung mit dem Thema den Kompetenzgrad in Steuerangelegenheit – auch das ist eine Form der finanziellen Bildung!
5. Sind ausländische Discountbroker überhaupt sicher?
In der Regel sind Anleger über die heimische Bankenlandschaft deutlich besser informiert als über ausländische Institute, zumal wenn diese ihre Leistung in einem anderen Rechtsraum, beispielsweise außerhalb der Europäischen Union (EU), erbringen. Dieses Nichtwissen führt oft zu einer verzerrten Risikowahrnehmung. Tatsächlich werden Privatanlegerdepots in allen Ländern der westlichen Welt treuhänderisch geführt, die Wertpapiere befinden sich also im Eigentum der Anleger, nicht der Bank. Daher sind diese grundsätzlich gegen die Pleite eines Instituts geschützt. Unterschiedlich fallen hingegen die Regelungen im Fall der sehr unwahrscheinlichen, aber dennoch denkbaren Veruntreuung aus. Gleiches gilt bezüglich der Einlagensicherung. Letztere sollen Bankkunden vor dem Verlust ihrer Guthaben bewahren, zumindest bis zu einer bestimmten Höhe. Diese werden nämlich im Gegensatz zu Wertpapieren nicht treuhänderisch verwaltet, sondern sind eine Forderung und damit Darlehen des Kunden gegen das Institut. Nun fallen beispielsweise in beiden Punkten die Sicherungsmechanismen, die der US-amerikanische Gesetzgeber eingezogen hat, deutlich besser aus als diejenigen, die in der EU vorgesehen sind, wie ich in einem Blogbeitrag exemplarisch herausgearbeitet habe.
6. Hat der Brexit Auswirkungen auf meine in England gelagerten Wertpapiere?
Ein wie auch immer gelagerter Brexit wird keine spürbaren Auswirkungen auf deutsche Kunden beziehungsweise Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) von Banken haben, die Wertpapiere in England lagern. Das ist beispielsweise bei Interactive Brokers beziehungsweise den Wiederverkäufern wie CapTrader (*) oder LYNX Broker (*) der Fall. Zur Begründung: Interactive Brokers ist ein US-Institut, in England (London) werden ausschließlich die Wertpapiere aller europäischen Kunden gelagert und verwaltet. Das erfolgt analog zu anderen internationalen Lagerstätten, beispielsweise in der Schweiz oder Hongkong, die ja beide auch nicht in der EU sind. Durch den Brexit ändert sich weder etwas an den Eigentumsverhältnissen noch an der Verfügbarkeit der Kunden über die Wertpapiere.
7. Was kostet mich der Übertrag einzelner oder aller Positionen von einem in ein anderes Wertpapierdepot?
Bei einem Übertrag von Wertpapieren zwischen in Deutschland ansässigen Instituten dürfen dem Kunden keine Gebühren in Rechnung gestellt werden. So hat es der Bundesgerichtshof, die höchste deutsche Rechtsinstanz in Straf- und Zivilverfahren, nach einem jahrelangen Rechtsstreit im Jahr 2004 abschließend entschieden. Anders sieht es bei einem Übertrag von Wertpapiere an eine ausländische Depotbank aus. In diesem Fall ist es den Banken erlaubt, hierfür Gebühren zu erheben. Gleiches gilt in der Regel, wenn der Übertrag von einem ausländischen Institut an eine andere Bank erfolgt, egal, ob diese nun im Ausland oder in Deutschland sitzt. Die genaue Gebührenhöhe fällt je nach Depotbank höchst unterschiedlich aus und reicht von etwa 5,00 bis über 40,00 Euro pro Position! Aus dem Grund empfehle ich dringend, sich vor einem Übertrag direkt mit dem (noch) depotführenden Institut in Verbindung zu setzen, um die anfallenden Kosten zu klären. Gegebenenfalls ist ein Verkauf des Bestands mit anschließender Überweisung der liquiden Mittel und dem Neukauf der Wertpapiere die günstigere Variante. In diesem Fall sollte auch den steuerrechtlichen Aspekten Beachtung geschenkt werden. Die Informationen zur Anschaffung der Wertpapiere, beispielsweise Kaufdatum und Kaufkurs, werden übrigens mitübertragen.
8. Was hat es mit MiFID II auf sich?
Unter dem Kürzel MiFID II verbirgt sich die seit dem 03. Januar 2018 gültige Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente. In Verbindung mit der zwei Tage zuvor in Kraft getretenen „Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte“ (PRIIP-Verordnung) schränkt sie die Handelbarkeit bestimmter Finanzanlagen für Privatanleger mit Wohnsitz in der Europäischen Union (EU) ein. Hierzu zählen unter anderem börsengehandelte Indexprodukte wie die aufgrund ihres in der Regel marktbreiten und kostengünstigen Ansatzes auch bei Einkommensinvestoren beliebten Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchange Traded Notes (ETNs), sofern sie nicht bestimmte Vorgaben der Richtlinie erfüllen. Ausführlich habe ich die relevanten Inhalte und Auswirkungen von MiFID II in einem Blogbeitrag besprochen.
9. Kann ich MiFID II mit einem Auslandsdepot umgehen?
Das kommt tatsächlich auf den konkreten Einzelfall an. Fakt ist: Nur weil sich der Sitz einer Depotbank außerhalb der Europäischen Union (EU) befindet, bedeutet das keineswegs, dass dieses nicht die EU-Richtlinie anwendet. Der Grund dafür ist das sogenannte Marktortprinzip. Demnach müssen Banken, die innerhalb der EU ihre aktiv Dienstleistungen anbieten, wozu allein schon Kundenwerbung zählt, eine Banklizenz im jeweiligen Land beantragen. In Deutschland vergibt diese die BaFin, selbstverständlich verbunden mit der Auflage, sämtlichen nationalen und europäischen Vorgaben Folge zu leisten. Und zu diesen gehört auch MiFID II.
10. Kann ich MiFID II mit einem Depot bei Degiro Schweiz umgehen?
Der Schweizer Ableger des niederländischen Finanzkonzerns Degiro hat mit ziemlich genau einem Jahr Verspätung das MiFID-II-Reglement zum 01. Januar 2019 umgesetzt. Dies erfolgte vermutlich aufgrund einer unternehmensweiten Vereinheitlichung, der Kundenservice spricht auf Nachfrage von einer „bewussten internen Entscheidung”. Aus diesem Grund bietet Degiro Schweiz nicht mehr das ursprüngliche Spektrum an Wertpapieren an. Details hierzu können in einem Blogbeitrag einschließlich Podcast zum Thema nachgelesen beziehungsweise nachgehört werden.
11. Kann ich MiFID II mit einem Depot bei der Swissquote Bank umgehen?
Der Schweizer Broker ist tatsächlich das einzige mir bekannte Institut mit deutschsprachigem Service, welches die Handelbarkeit von Wertpapieren für Anleger mit Wohnsitz in der EU bisher in keiner Weise eingeschränkt hat und Nichtschweizer als Kunden akzeptiert. Dies ist bei eidgenössischen Banken keineswegs selbstverständlich. Zudem kann die Konto- und Depoteröffnung komplett digital abgewickelt werden. Die Swissquote eignet sich daher grundsätzlich für alle Anleger, die anderweitig nicht handelbare Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchange Traded Notes (ETNs) erwerben wollen. Ergänzend sei hinzugefügt, dass hierzu auch alternative Optionen zur Verfügung stehen, wie ich in einem Blogartikel dargelegt habe. Ein Manko des führenden Schweizer Brokers sind nämlich die vergleichsweise hohen Handelsgebühren. Eine Order lohnt sich hier in der Regel erst ab einem mittleren vierstelligen Betrag in Euro beziehungsweise dem Äquivalent in einer anderen Währung. Weitere Hinweise, die es bei der Kontoeröffnung zu beachten gibt sowie einen Trading-Credit (Spesenguthaben) für Neukunden gibt es auf der Empfehlungsseite zu Depotbanken.
12. Kann ich MiFID II mit einem Depot bei Captrader oder LYNX Broker umgehen?
Das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür ist das sogenannte Marktortprinzip. Demnach müssen Banken, die innerhalb der Europäischen Union (EU) ihre Leistungen anbieten, wozu bereits das Bewerben derselben zählt, eine Banklizenz im jeweiligen Land beantragen. In Deutschland vergibt diese die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), verbunden mit der Auflage, sämtlichen nationalen und europäischen Vorgaben Folge zu leisten. Und so kommt es dann auch, dass die US-amerikanische Depotbank Interactive Brokers mit seinen beiden bekanntesten Wiederverkäufern CapTrader (*) und LYNX Broker (*) der MiFID-II-Richtlinie unterliegt. Dafür bieten die Broker den Zugang zu circa 80 Börsen und über einer Millionen Wertpapieren bei gleichzeitig äußerst attraktiven Konditionen. Mit Ausnahme außereuropäischer Exchange Traded Funds (ETFs) und Exchange Traded Notes (ETNs) lassen sich dort so gut wie alle (Hochdividenden-)Titel handeln. Für diese gibt es zudem durchweg Alternativen, so dass eine Konto- und Depoteröffnung meist lohnt. Weitere Informationen zu den beiden Brokern gibt es auf der Empfehlungsseite zu Depotbanken.
13. Gibt es Alternativen zu den aufgrund von MiFID II bei inländischen Brokern nicht handelbaren Exchange Traded Funds (ETFs)?
Tatsächlich machen ETFs nur einen geringen Anteil aller börsengehandelten Hochdividendenwerte aus. Selbst die meisten Sammelanlagen firmieren nicht als ETFs, sondern börsengehandelte Fonds, Trusts oder Holdinggesellschaften. Das Angebot ist mittlerweile so breit, dass für (fast) jeden ETF eine Alternative existiert. Erörtert habe ich dies einschließlich einiger Praxisbeispiele in einem Blogbeitrag.
14. Spricht etwas dagegen, anstatt bei Wiederverkäufern wie CapTrader und LYNX Broker direkt bei Interactive Brokers ein Depot zu eröffnen?
Grundsätzlich spricht nichts dagegen, die Dienste von Interactive Brokers direkt in Anspruch zu nehmen, schließlich nutzen auch besagte Wiederverkäufer die Handelsplattform und Wertpapierverwaltung des international präsenten Instituts. Allerdings sollten zuvor je ein quantitativer sowie ein qualitativer Aspekt bedacht werden – zumindest aus Sicht heimischer Investoren. Zum einen beträgt die Mindesteinlage mit 10.000 US-Dollar gut das Vierfache dessen, was die bekannten Wiederverkäufer verlangen. Noch schwerer wiegt allerdings der Umstand, dass Interactive Brokers eine monatliche Depotgebühr in Höhe von zehn US-Dollar erhebt. Mit der Depotgebühr werden zwar die in derselben Periode anfallenden Orderprovisionen verrechnet, um erstere kompensieren zu können sind allerdings recht umfängliche Handelsaktivitäten erforderlich. Beispielsweise müsste ein Anleger hierfür pro Monat zehn Käufe über jeweils 100 US-Aktien in Auftrag geben. Erst ab einem bei Interactive Brokers verwalteten Vermögen von durchschnittlich über 100.000 US-Dollar pro Monat beziehungsweise einem äquivalenten Betrag in anderen Währungen entfällt die Depotgebühr. Soviel zum quantitativen Aspekt. Qualitativ spricht für die Wiederverkäufer das geschulte, deutschsprachige und nicht ausgelagerte Betreuungspersonal. Dies kann bisweilen den Ausschlag für die teureren, im Vergleich zu den meisten anderen Brokern aber immer noch deutlich günstigeren Wiederverkäufern wie CapTrader (*) oder LYNX Broker (*) geben. Hier kann und will Interactive Brokers auch gar nicht gleichziehen, konzentriert sich das Unternehmen doch nach wie vor auf seine Kernkompetenz, den Börsenhandel und die Wertpapierverwahrung, insbesondere für institutionelle Kunden.
15. Warum kann ich einen bestimmten Preferred Share bei meinem Broker nicht finden?
Das kann mehrere Ursachen haben. Zum einen variiert die Notation oder Schreibweise von Preferred Shares von Broker zu Broker. So setzt sich das Wertpapierkürzel meist aus dem der Stammaktie beziehungsweise des Common Share (Beispiel: „ABC“), ergänzt um die Kennzeichnung als Preferred Share (oft „PR“) und der Serie (Beispiel: „A“) zusammen. Gerade die Kennzeichnung als Preferred Share ist nicht einheitlich und kann variieren. Folgende Kombinationen sind für obiges Beispiel gängig: ABC.PR.A, ABC.PRA, ABC PRA, ABC-PRA, ABC-A, ABC/A. Gegebenenfalls müssen Anleger hier ein wenig experimentieren. Bei CapTrader (*) und LYNX Broker (*) lautet die Schreibweise für US-amerikanische Preferred Shares auf das Beispiel bezogen übrigens ABC PRA, für kanadische Papiere ABC.PR.A. Gegebenenfalls hilft ein Anruf bei der Kundenbetreuung des Brokers. Zum zweiten kann es sein, dass der gewünschte Prefered Share für den Onlinehandel gar nicht freigeschaltet ist und nur über das Telefon gehandelt werden kann. Auch hier bietet sich die Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice an. Schließlich ist es auch möglich, dass das Papier der Wahl gar nicht über die Depotbank gehandelt werden kann, weil entweder die entsprechende Börse oder aber Preferred Shares als Instrument nicht im Programm des Brokers enthalten sind. In diesem Fall hilft es, diesen zu wechseln oder eine zweite Depotbankverbindung zu eröffnen.
16. Welches inländische Depot ist für Einkommensinvestoren empfehlenswert?
Seit meinem Brokertest gab es einige Bewegung innerhalb der heimischen Bankenlandschaft. Aufgrund der Umsetzung der MiFID-II-Richtlinie jedoch meist in die aus Anlegersicht verkehrte Richtung. Diesem bedauernswerten Trend entzogen und positiv entwickelt hat sich die Comdirect Bank (*). Als einer der deutschen Pioniere unter den Onlinebrokern hat sie das Spektrum handelbarer Wertpapiere über die Zeit tatsächlich erweitern können. Mit Ausnahme der aufgrund obiger Richtlinie nicht freigegebenen Wertpapiere können Privatinvestoren mittlerweile eine Vielzahl internationaler Hochdividendenwerte beim Institut mit Sitz in Quickborn ordern. Die Gebühren für den Handel an außereuropäischen Börsen sind für einen nationalen Anbieter durchaus attraktiv, gleichwohl deutlich höher als bei manchen internationalen Wettbewerbern. Unter den rein inländischen Depotbanken wäre die Comdirect Bank (*) allerdings meine erste Wahl.


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Dividenden

1. Wie oft und wann werden Dividenden ausgezahlt?
Die Dividendenfrequenz sowie die Ausschüttungstermine variieren je nach Unternehmen beziehungsweise Finanzinstrument wie beispielsweise Fonds oder ETF. Während in Kontinentaleuropa die Jahresdividende dominiert, sind in der angelsächsischen (Börsen-)Welt Quartals- bisweilen sogar Monatszahlungen üblich. Insbesondere in Australien schütten manche Unternehmen auch halbjährlich aus. Bezüglich der Auszahlungsmonate respektive Auszahlungstage gibt es keine einheitliche Regelung, häufig werden Zahlungen jedoch am Quartalsende und Monatsultimo vorgenommen. Informationen zur Dividendenpolitik gibt es auf der jeweiligen Unternehmens- beziehungsweise Emittentenseite. Darüber hinaus können mehrere hundert thematisch gegliederte Hochdividendenwerte, die halbjährlich, quartalsweise und monatlich ausschütten, im Premiumbereich abgerufen werden.
2. Wann habe ich Anspruch auf die Zahlung einer Dividende?
In Deutschland beziehungsweise Kontinentaleuropa erwirbt grundsätzlich der rechtliche Eigentümer am Tag der Hauptversammlung der jeweiligen Aktiengesellschaft den Dividendenanspruch. Ab dem ersten darauffolgenden Handelstag wird das Wertpapier dann „ex Dividende“, also ohne Dividendenanspruch gehandelt. Ausgezahlt wird die Dividende zumindest in Deutschland gewöhnlich am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Bankarbeitstag an die anspruchsberechtigten Anleger. Bisweilen und anderorts kann die Auszahlung auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Etwas anders sieht es im angelsächsischen Raum aus, wo drei beziehungsweise vier relevante Termine zu beachten sind. Am Deklarationstermin („declaration date“ oder „announcement date“) verkündet das Management eines Unternehmens oder Fonds die Höhe der nächsten Dividende und sowie den Zahlungstermin („payment date“) und den Ex-Dividenden-Termin („ex-dividend date“). Anleger, die das Wertpapier vor beziehungsweise am Ex-Dividenden-Termin im Bestand halten, sind dividendenberechtigt. Anders gesagt: Ab dem Ex-Dividenden-Termin wird das Wertpapier ohne Dividendenberechtigung gehandelt und kann durch den Eigentümer verkauft werden, ohne dass dieser seinen Anspruch auf die (nächste) Dividendenzahlung verliert. Der Ex-Dividenden-Termin liegt zumindest in den USA regulatorisch bedingt einen Bankarbeitstag vor dem Stichtagstermin („record date“). Am Stichtagstermin wird verbindlich festgelegt, welche Anleger dividendenberechtigt sind. Hierfür ist nämlich nicht das Kaufdatum des Wertpapiers, sondern der Eigentumsübertrag entscheidend. Gemäß der T+2-Regel, nach welcher der Übertrag spätestens zwei Bankarbeitstage nach der Transaktion zu verbuchen ist, muss ein Anleger das entsprechende Wertpapier also spätestens am Handelstag vor dem Ex-Dividenden-Termin kaufen, damit er es rechtzeitig zum Stichtagstermin in seinem Bestand hält und dividendenberechtigt ist. Der Zahlungstermin selbst kann durchaus mehrere Wochen nach dem Stichtagstermin liegen. Der Zahlungseingang auf dem Depotkonto erfolgt je nach Wertpapier, Clearingstelle und Bankverbindung einige Tage später.
3. Was ist der „Return of Capital“ (ROC)?
Der „Return of Capital“ (ROC) oder „Kapitalrückzahlungsanteil“, nicht zu verwechseln mit dem „Return on Capital“ (ROCE), ist bei US-amerikanischen und teilweise auch kanadischen Wertpapieren eine von mehreren steuerrechtlich relevanten Komponenten, aus denen sich eine Dividendenzahlung zusammensetzt. Sie ergibt sich rückwirkend aus der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Alle wesentlichen Grundlagen zum ROC einschließlich eines Praxisbeispiels habe ich in einem Blogbeitrag zum Thema Steuern erläutert.
4. Manche Unternehmen schütten seit Jahren mehr Dividenden als Gewinn aus und müssten doch eigentlich Pleite gehen, oder?
Bisweilen schütten Unternehmen tatsächlich aus der Substanz aus, nehmen also Liquiditätsrücklagen in Anspruch oder gar zusätzliches Eigen- beziehungsweise Fremdkapital auf, um die beschlossene Dividende auszahlen zu können. Die Deutsche Telekom war hierfür über viele Jahre ein unrühmliches Beispiel, was in diesem speziellen Fall nicht unwesentlich am stets klammen Hauptaktionär, dem deutschen Fiskus, gelegen haben dürfte. Sehr oft resultiert die Differenz zwischen Dividende und Gewinn allerdings aus unterschiedlichen Rechnungslegungen, vor allem der Bilanzbuchhaltung einerseits und der Zahlungsstrom-Rechnung andererseits. Dazu ein Beispiel. Wenn ein Immobilieninvestor hierzulande eine Wohnung kauft, können vereinfacht gesagt jedes Jahr zwei Prozent des Kaufpreises abgeschrieben werden. Dennoch verliert das Objekt in der Regel nicht an Wert, da parallel Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten erfolgten. Die Abschreibung kann der Investor von den Mieterträgen als zusätzliche Kosten abziehen, sie schmälern jedoch nicht seine Liquidität. Wenn sich also der Immobilieninvestor die Mieterträge einschließlich des Abschreibungsanteils auszahlt, haben er gewissermaßen mehr „ausgeschüttet“ als „verdient“. Der Zahlungsstrom (Cashflow) ist nicht durch den Gewinn gedeckt. Dennoch kann er dies langfristig so praktizieren, ohne insolvent zu werden. Nach 50 Jahren ist das Objekt übrigens abgeschrieben und hat einen Bilanzwert von einem Euro. Im Grunde ist es gerade bei kapitalintensiven Unternehmen wie beispielsweise Real Estate Investment Trusts (REITs) und Infrastrukturunternehmen genauso, nur eben in einem viel größeren Maßstab. Zudem können sie meistens auch deutlich höhere Abschreibungsraten in Anspruch nehmen als heimische Immobilienanleger.


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Steuern

1. Führt die Depotbank für mich die Abgeltungssteuer ab?
Für Steuerinländer, also Privatanleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind, gilt folgender Grundsatz: Befindet sich das Depot in Deutschland, ermittelt die Depotbank die steuerlich relevanten Kapitalerträge und gezahlten sowie anrechenbaren ausländischen Quellensteuern und überweist die fällige Abgeltungssteuer an das Finanzamt. Befindet sich das Depot dagegen im Ausland, muss der Anleger die entsprechenden Angaben im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung selbst ermitteln. Praxisbeispiele hierfür gibt es sowohl im Gratiskurs als auch in Blogbeiträgen.
2. Was ist eine Quellensteuer?
Eine Quellensteuer ist eine Steuer auf (Kapital-)Erträge wie beispielsweise Dividenden oder Zinsen, die vor Ausschüttung an einen ausländischen Anleger von der inländischen Zahlstelle, also direkt an der Quelle, einbehalten und an das Finanzamt des Quellenstaats abgeführt wird. Einen guten Einstieg in das Thema Quellensteuern bietet das Informationsportal Finanztip.
3. Wieviel Quellensteuer wird mir abgezogen?
Das hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Quellenstaat ab. Zudem kann innerhalb des Abkommens nach unterschiedlichen Ertragsarten unterschieden werden. Eine vollständige und jährlich aktualisierte Übersicht über die im Ausland erhobenen und in Deutschland anrechenbaren Quellensteuern auf Dividenden und Zinsen hält das Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) auf einer Informationsseite bereit.
4. Wie kann ich den Quellensteuerabzug im Vorfeld ermitteln?
Einen ersten Anhalt liefert die Übersicht des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt), in welcher die entsprechenden Quellensteuersätze gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie deren Anrechenbarkeit auf die Abgeltungssteuer nach Ländern sortiert gelistet sind. Da die Umsetzung jedoch nicht immer einheitlich erfolgt, empfehle ich die Handhabung für den konkreten Einzelfall direkt beim Kundenservice der Depotbank anzufragen und erst danach das jeweilige Wertpapier zu ordern (oder eben nicht).
5. Kann ich mir die Quellensteuer erstatten lassen?
Die Erstattung der auf die heimische Abgeltungssteuer anrechenbaren Quellensteuer ist in jedem Fall ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall, dass der Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde. Der über den anrechenbaren Anteil hinausgehende Quellensteuerabzug kann gemäß des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zurückgefordert werden. Entsprechende Formulare hält das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereit. Je nach Land sind zusätzliche, teils kostenpflichtige Bescheinigungen nötig, die den bürokratischen und finanziellen Aufwand deutlich erhöhen können. Aus diesem Grund sowie der teilweise mehrjährigen Bearbeitungszeit schließe ich für mich Anlagen aus, bei denen diese Verfahren nötig ist, um die zu viel gezahlte Quellensteuer erstattet zu bekommen.
6. Wie lange dauert es, bis ich zu viel gezahlte Quellensteuer erstattet bekomme?
Die Erstattung kann je nach Land unterschiedlich lange dauern. So überweist der Schweizer Fiskus entsprechende Beträge innerhalb weniger Wochen. Berüchtigt sind hingegen die italienischen Behörden, die sich schon mal mehrere Jahre mit der Rückzahlung Zeit lassen. Aus diesem Grund sowie dem damit verbundenen administrativen Mehraufwand schließe ich für mich Anlagen aus, bei denen diese Verfahren nötig ist, um die zu viel gezahlte Quellensteuer erstattet zu bekommen.
7. Kann die Quellensteuer mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden?
Für Steuerinländer, also Privatanleger, die in Deutschland steuerpflichtig sind, gilt folgender Grundsatz: Befindet sich das Depot in Deutschland, ermittelt die Depotbank die steuerlich relevanten Kapitalerträge, die gezahlten sowie anrechenbaren Quellensteuern und überweist die fällige Abgeltungssteuer an das Finanzamt. Befindet sich das Depot dagegen im Ausland, muss der Anleger die entsprechenden Angaben im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung selbst ermitteln. Praxisbeispiele hierfür gibt es sowohl im Gratiskurs als auch in entsprechenden Blogbeiträgen.
8. Kann ich meine Kursverluste mit meinen Dividendenerträgen steuerlich verrechnen?
Nein, eine Verrechnung von Kursverlusten mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Realisierte Verluste können nur mit realisierten Gewinnen aus dem Verkauf von Wertpapieren verrechnet werden. Buchverluste werden ausdrücklich nicht berücksichtigt. Ist eine Verrechnung im jeweiligen Steuerjahr nicht möglich, können Verluste zeitlich unbegrenzt von Jahr zu Jahr übertragen werden. Dieser Verlustvortrag wird dann mit später anfallenden Gewinnen saldiert. Bei inländischen Depotbanken nehmen die Institute die Saldierung übrigens automatisch vor, bei ausländischen Instituten muss der Anleger diese selbst in seiner Steuererklärung vornehmen. Gleiches gilt für den Fall, dass Gewinne und Verluste bei verschiedenen Brokern angefallen sind. Für sogenannte Altverluste, die bis Ende 2008 entstanden sind, gelten besondere Regeln.
9. Gilt die neue Investmentfondsbesteuerung auch für australische, kanadische und US-amerikanische Fonds?
Meines Erachtens nicht. Das Investmentsteuergesetz (InvStG) beziehungsweise das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG) übernehmen die Fondsdefinition direkt aus dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Dieses wiederum referenziert auf die OGAW- beziehungsweise AIF-Richtlinie. Hierbei handelt es sich um zwei Richtlinien der Europäischen Union (EU), die den rechtlichen Rahmen für Investmentfonds festlegen, welche innerhalb der EU verwaltete oder vertrieben werden. Diese EU-Richtlinie kann selbstverständlich keine Gültigkeit für beispielsweise kanadische Investmentfonds beanspruchen, die in Toronto administriert sowie gehandelt und gar nicht direkt vom Emittenten an europäische Kunden ausgegeben und zurückgenommen werden. Hinzu kommt, dass eine Vielzahl vermeintlicher ausländischer Investmentfonds gar keine sind. So gelten etwa australische Listed Investment Companies, kanadische Trusts und US-amerikanische Closed-end Funds technisch seit jeher als Aktien! Detaillierter gehe in einem Blogbeitrag auf dieses Thema ein.
10. Wie werden Dividenden in Österreich und der Schweiz deklariert?
Ich kann ausschließlich von meinen Erfahrungen mit dem deutschen Fiskus berichten. Weder mit dem österreichischen noch dem eidgenössischen Steuerrecht hatte ich bisher Berührungspunkte. Im Grundsatz dürfte die Besteuerung von Einkünften auf Kapitalvermögen in Österreich und der Schweiz ähnlich gehandhabt werden wie in Deutschland. Sofern keine automatische Berechnung und Abführung durch die depotführende Stelle erfolgt, müssen vermutlich auch hier einerseits die Dividendenzahlungen und andererseits die anrechenbaren Quellensteuern gemäß des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (zum Beispiel zwischen der USA und Österreich beziehungsweise Schweiz im Fall einer US-amerikanischen Zahlstelle) in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesen werden. Die Differenz dürfte dann nach den landesspezifischen Regelungen pauschal oder mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Für verbindliche Auskünfte zum Thema verweise ich auf die jeweiligen Finanzbehörden und entsprechend qualifizierte Rechts- oder Steuerberater.
11. Ist es nicht sehr kompliziert und langwierig, die Steuererklärung selbst zu erstellen?
Entgegen anders lautender Gerüchte ist es weder inhaltlich noch zeitlich besonders aufwändig, die Steuererklärung in die eigene Hand zu nehmen. Das gilt zumindest für in Deutschland steuerpflichtige Privatanleger, die Dividendenerträge im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen (Anlage KAP) deklarieren möchten – und selbst für den Fall, dass diese mangels Erträgnisaufstellung per Einzelnachweis dokumentiert werden müssen. Wie ich dabei vorgehe und mit zwei Stunden pro Jahr auskomme, habe ich einschließlich Praxisbeispielen in einem ausführlichen Blogbeitrag protokolliert.
12. Was ist die Anlage KAP und wann muss ich die beim Finanzamt abgeben?
Die Anlage KAP ist ein Teil der Einkommenssteuererklärung. Diese besteht aus einem Mantelbogen, der vor allem persönliche Angaben enthält sowie diversen Anlagen, in denen die unterschiedlichen Einkommensarten erfasst werden. Übrigens muss keineswegs jede in Deutschland steuerpflichtige Person eine Steuererklärung abgeben, die sogenannte Pflichtveranlagung ist nur in fest definierten Fällen erforderlich. In jedem Fall dürfen hierfür ausschließlich die amtlichen Vordrucke verwendet werden, egal ob in der gedruckten oder elektronischen Variante. Zurück zur Anlage KAP. Sie dient dazu, im Rahmen der Einkommenssteuererklärung die Einkünfte aus Kapitalvermögen wie beispielsweise Dividenden, Zinsen aber auch Kursgewinne beziehungsweise Kursverlust zu dokumentieren. Mit Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge ist die Abgabe der Anlage KAP oft nicht mehr nötig. In einigen Fällen müssen, in anderen sollten Anleger die entsprechenden Formulare ausfüllen und einreichen. Eine Liste der entsprechenden Anlässe hat das Informationsportal steuern.de zusammengetragen. Hierzulande steuerpflichtige Einkommensinvestoren, die Erträge auf einem ausländischen Depot gutgeschrieben bekommen haben, sind hiervon in jedem Fall betroffen. Denn im Gegensatz zu inländischen Banken, welche im Auftrag des Gesetzgebers die Abgeltungssteuer automatisch berechnen und abführen, betreiben ausländische Institute kein Inkasso. Weitere Details zur Anlage KAP einschließlich Hinweisen zum Ausfüllen des Formulars hat die Redaktion von Finanztip in einem ausführlichen Artikel zusammengetragen.
13. Was ist die Anlage AUS und wann muss ich die beim Finanzamt abgeben?
Analog zur Anlage KAP sind in der Anlage AUS bestimmte ausländische Einkünfte und hierauf im Ausland entrichtete Steuern anzugeben. Dies betrifft allerdings nicht die ausländischen Kapitalerträge, welche ja einschließlich der abgeführten Quellensteuern in der Anlage KAP erfasst werden. Aus dem Grund wird die Anlage AUS zur Erklärung für ausländische Kapitalerträge nicht zwingend benötigt. Allerdings lassen sich die Formulare nutzen, wenn Anleger eine sogenannte Günstigerprüfung beantragen (siehe auch die vorangegangenen Ausführungen zu Anlage KAP). In diesem Fall werden die ausländischen Einkünfte aus Kapitalvermögen gegebenenfalls nicht pauschal mit der Abgeltungssteuer sondern individuell mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Und genau hierfür kann die Aufschlüsselung der Erträge und Quellensteuern nach Ländern notwendig werden, um die maximal anzurechnende Quellensteuer zu ermitteln. Deren Anrechenbarkeit kann sich nämlich ändern, wenn aufgrund der Günstigerprüfung der Einkommens- unter den (durchschnittlichen) Quellensteuersatz fällt. Aufgrund des zu vernachlässigenden Mehraufwandes würde ich in dieser Konstellation die Anlage AUS aus rein praktischen Erwägungen gleich miteinreichen, da das Finanzamt dann ohnehin eine entsprechende Dokumentation verlangen dürfte. Auch zur Anlage AUS hat die Redaktion von Finanztip einen aufschlussreichen Beitrag veröffentlicht.
14. Warum habe ich bei einen US-amerikanischen Wertpapier einen höheren Quellensteuerabzug als erwartet?
Das kann mehrere Gründe haben. Nachfolgend gehe ich auf die drei häufigsten ein. Zum einen kann es sein, dass es sich bei dem betreffenden Wertpapier nicht um eine „normale“ Aktie, sondern um ein Unternehmen handelt, welches besonderem (Steuer-)Recht unterliegt. Dies ist beispielsweise bei Limited Partnerships, unter anderem der Master Limited Partnership (MLP), der Fall. Unter bestimmten Bedingungen ist sie von Körperschaftssteuer befreit und kann ihre Erträge brutto für netto ausschütten. Diese müssen US-amerikanische Anleger allerdings mit dem persönlichen Steuersatz von derzeit maximal 39,6 Prozent versteuern und nicht mit dem für reguläre Dividenden günstigeren Satz. Um ausländische Investoren nicht besser zu stellen als inländische, erhebt der US-Fiskus eine Quellensteuer in Höhe des Maximalsteuersatzes. Weitere Informationen zur MLP einschließlich geeigneter Anlageoptionen für in Deutschland steuerpflichtige Investoren habe ich in einem Blogbeitrag zusammengetragen. Zum zweiten kann es möglich sein, dass der Depotbank kein W-8BEN-Formular vorliegt. Was hat es damit auf sich? Gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen den USA und Deutschland zahlen hierzulande veranlagte Investoren 15 Prozent Quellensteuer auf Dividenden. Dies gilt allerdings nur, sofern es sich um Nicht-US-Personen handelt. Und um diesen Nachweis zu führen, muss der Depotinhaber das W-8BEN-Formular ausfüllen und (elektronisch) unterzeichnen. Liegt das Formular nicht vor, werden auf Ausschüttungen US-amerikanischer Wertpapiere 30 Prozent Quellensteuer einbehalten. Details zum Formular werden sowohl bei LYNX Broker als auch auf dem YouTube-Kanal Steuern mit Kopf erläutert. Drittens und letztens kann es sich auch ganz einfach um einen Fehler der Depotbank handeln. Beispielsweise sind mir Fälle von Lesern bekannt, bei denen US-amerikanische Wertpapiere schlicht falsch klassifiziert wurden, was einen höheren Quellensteuerabzug als die eigentlich fälligen 15 Prozent zur Folge hatte. Gerade deutsche Depotbanken beherrschen das Thema Wertpapierklassifizierung und Quellensteuerabzug nicht immer souverän. Sowohl in diesem Fall als auch bezüglich des W-8BEN-Formulars empfehle ich bei Bedarf den Kundenservice zu kontaktieren. Erweist sich das Institut als belehrungsresistent, lohnt es sich eher, den Broker zu wechseln, als das Thema ausdiskutieren zu wollen. Vorab rate ich, genau diese Punkte mit der anvisierten Depotbank zu klären.
15. Warum habe ich bei einem kanadischen Wertpapier einen höheren Quellensteuerabzug als erwartet?
Die Quellensteuer kanadischer Kapitalerträge bei in Deutschland veranlagten Investoren ist ein Thema für sich. Ein unerwartet hoher Abzug kann meist auf eine von zwei Ursachen zurückzuführen sein. Hierbei kommt es auf das konkrete Wertpapier beziehungsweise Instrument an beziehungsweise ob es sich hierbei um einen „Trust“ oder eine „Corporation“ nach kanadischem Recht handelt. Trusts führen den Zusatz „.UN“ hinter dem jeweiligen Wertpapierkürzel und gelten rechtlich als börsennotierte Treuhandvermögen. Aus kanadischer Sicht schütten sie weder Dividenden noch Zinsen aus, gemäß des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland handelt es sich um „andere Einkünfte“, die Kanada höher besteuern darf. Das tun die Nordamerikaner auch und reizen genau jene 25 Prozent aus, die in diesem Fall maximal auf die Abgeltungsteuer anrechenbar sind. Im Grunde ist das für deutsche Anleger sogar die unkompliziertere Variante, denn mit der Saldierung von Quellen- und Abgeltungsteuer ist die Schuldigkeit gegenüber dem Fiskus getan. Wird ein Trust allerdings bei einer deutschen Depotbank gehalten, fallen neben den 25 Prozent Quellensteuer zunächst auch 25 Prozent Abgeltungssteuer an (sofern der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist). Diese vorläufig doppelte Besteuerung geht auf eine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums speziell zu kanadischen Trusts zurück. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wird die zu viel gezahlte Steuer zwar erstattet, dennoch lohnt sich meines Erachtens die Verwahrung kanadischer Trusts im Inland aufgrund dieses Liquiditätsnachteils nicht. Ich selbst halte sie daher ausschließlich in einem Auslandsdepot. Doch auch hier gibt es Unterschiede: Angelsächsische Depotbanken, so zum Beispiel CapTrader (*) und LYNX Broker (*), ziehen 15 Prozent Quellensteuer ab, europäische Depotbanken wie die Comdirect Bank (*) oder Swissquote hingegen 25 Prozent. Fazit: Kanadische Trusts sind am besten in einer ausländischen Verwahrstelle bei einem angelsächsischen Broker aufgehoben. Anders sieht es hingegen bei kanadischen „Corporations“, also Aktien, aus. Das DBA sieht in Artikel 10, Absatz (2), Buchstabe b. für Dividenden ausdrücklich einen Quellensteuersatz von 15 Prozent vor. Aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen halten sich im Gegensatz zu obigen angelsächsischen Depotbanken zahlreiche deutsche beziehungsweise europäische Broker nicht an diese Vorgabe und behalten wie bei Trusts 25 Prozent Quellensteuer ein. Ob es sich lohnt, die eigene Depotbank im Fall der Fälle damit zu konfrontieren sei mal dahin gestellt. Im Gegensatz zu Trusts dürfen bei Aktien maximal 15 Prozent Quellensteuern auf die heimische Abgeltungssteuer angerechnet werden. Die Differenz können sich heimische Anleger zwar vom kanadischen Fiskus zurückerstatten lassen, allerdings nicht ohne bürokratischen Aufwand. Zum einen ist pro Ausschüttung ein Formular auszufüllen, zum zweiten ist je Formular eine gesonderte Bescheinigungen der Depotbank erforderlich, die je nach Institut kostenpflichtig ist. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass besagte Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums bei kanadischen Aktien nicht greift. Fazit: Auch kanadische Aktien sind am besten in einer ausländischen Verwahrstelle bei einem angelsächsischen Broker aufgehoben.
16. Gibt es Steuerberater, die sich mit Kapitalerträgen besonders gut auskennen?
Zu der Frage kann ich keine persönlichen Erfahrungswerte beisteuern. Nun handelt es sich gerade bei ausländischen Kapitalerträgen um ein spezielles Rechtsgebiet, insbesondere wenn es gilt, anrechenbare Quellensteuern besonderer Instrumente mit einzubeziehen. Meiner Erfahrung nach gehören diese Themen nicht zum Portfolio der Privatanleger betreuenden Steuerberater, weshalb ich auch selbst den entsprechenden Part meiner Einkommenssteuererklärung erstelle. Der einzig mir persönlich bekannte und in diesem Segment bewanderte Standesvertreter ist Roland Elias. Er betreibt darüber hinaus den äußerst sehenswerten YouTube-Kanal Steuern mit Kopf.


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Strategie

1. Wie soll ich mein Geld anlegen?
Hier gilt analog die Antwort zu der Frage „2. Soll ich Einkommensinvestor werden und in Hochdividendenwerte investieren?“ in der Rubrik „Vermischtes“, siehe weiter unten.
2. Ist die Dividende der neue Zins?
Auf gar keinen Fall! Tages- und Festgelder, Guthaben auf Sparbüchern sowie Anleihen und sonstige Formen der verzinslichen Geldanlage gehören zu den Geldwerten. Jedem Geldwert liegt ein Kreditvertrag zugrunde, für den zwingend ein fest vereinbarter Zins zu leisten ist. Im Gegensatz dazu gehören Aktien, (Rendite-)Immobilien und Unternehmen zu den Ertragswerten. Jedem Ertragswert liegt ein Eigentumsverhältnis zugrunde, welches meist schwankende Ausschüttungen auf freiwillig vereinbarter Basis begründet. Es handelt sich also um zwei völlig unterschiedliche Rechtsgeschäfte deren Ausfluss zwei ebenso unterschiedlichen Zahlungsgrößen abbilden, hier der Zins, dort die Dividende.
3. Soll ich das Einkommensdepot aus dem Premiumbereich nachbilden?
Es kommt darauf an! Zumindest nicht blind, also ohne vorher eine Geldanlagestrategie erarbeitet zu haben, in die sich dann die Wertpapiere aus meinem Einkommensdepot zweckmäßigerweise einfügen. In diesem Prozess steht die Auswahl der konkreten Produkte beziehungsweise Titel am Ende, nicht am Anfang. Zuvor sind mindestens die persönlichen Ziele, die Risikotoleranz und Risikotragfähigkeit sowie die Umsetzungsmethode, unter anderem die Anzahl der Positionen im Depot und der Rückgriff auf Einzeltitel oder Sammelanlagen, zu definieren. Das Einkommensdepot können danach als beispielhafte Zusammenstellungen von Hochdividenwerten für die Produktauswahl herangezogen werden, zumal ich aus eigener Erfahrung weiß, wie schwierig sich diese ohne Leitlinien gestaltet.
4. Bei manchen Hochdividendenwerten sind die Kurse gefallen, da verlieren die Anleger der Ausschüttungen zu Trotz insgesamt Geld, oder?
Für Hochdividendenwerte gilt das, was auch für alle anderen Wertpapier auch gilt: Manche steigen, manche fallen und manche bewegen sich kaum von der Stelle, kurzfristig wie langfristig. Zudem weisen die unterschiedlichen Instrumente und Sektoren meist unterschiedliche Kurszyklen auf. Zyklen können dabei schon mal mehrere Jahre andauern. So haben Öl- und Gasförderunternehmen einschließlich Master Limited Partnerships (MLPs) zwischen 2014 und 2016 zum Teil stark Kursverluste erlitten, weil in diesem Zeitraum die entsprechenden Rohstoffpreise gesunken sind. Im Immobilienboom sind Real Estate Investment Trusts (REITs) stark gestiegen, in der Immobilienkrise überproportional eingebrochen. Manche REITs sind darüber Pleite gegangen, andere haben sich bis heute nicht erholt. Es gibt allerdings auch langfristig positive Beispiele: Spark Infrastructure hat den Kurs zwischen 2009 und 2019 verdreifacht, trotz hoher Ausschüttungen. Ähnlich sieht die Relation bei Omega Healthcare aus. Vervielfacht hat sich zwischen 1999 und 2019 auch der Kurs von Canadian Utilities Limited, zusätzlich hat das Unternehmen die Dividende seit 1972 (!) kontinuierlich erhöht! Gleiches gilt für British American Tobacco (BAT) seit 1983, wenngleich der Kurs hier deutlich stärker schwankte. Anleger, die ausgeprägte Kursrisiken scheuen beziehungsweise denen die Sicherheit des investierten Kapitals wichtig ist, können beispielsweise zu Preferred Shares greifen, wie ich sie in meinem Defensivdepot halte. Die Kurse ausgesuchter und durch Vermögenswerte gedeckter Titel sind sehr kursstabil und weisen Ausschüttungsrenditen von 5 bis 6 Prozent auf. Nichts desto trotz empfehle ich auf das gesamte (Welt-)Portfolio und dessen Rendite zu schauen denn auf die einzelnen Positionen. Der eine oder andere „Verlierertitel“ lässt sich zumindest temporär kaum verhindern. Genau deshalb ist es gerade für Einkommensinvestoren so wichtig über möglichst viele Ertragsquellen zu diversifizieren und das Portfolio regelmäßig (und antizyklisch) wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Denn selbstverständlich ist es nicht das Ziel, kontinuierlich Dividenden aus der Unternehmenssubstanz zu beziehen!
5. Warum stehen die Kurse mancher Hochdividendenwerte seit Jahren unter der einstigen Erstnotiz?
In diesem Punkt unterscheiden sich Hochdividendenwerte in keiner Weise von allen anderen Wertpapieren beziehungsweise Aktien. Manche Organisationen werden eben gut geführt und manche schlecht, egal, ob diese nun Ausschüttungen vornehmen oder nicht – siehe auch die Antwort auf Frage 4 in diesem Abschnitt. Nun gibt es allerdings auch gut geführte Hochdividendenwerte, die dennoch zum Teil weit unter ihrem Ausgabekurs notieren. Wie kann das sein? In der Regel handelt es sich hierbei um Titel, die in den Vorjahren der Weltfinanzkrise, also in einer durch extreme Kursübertreibungen gekennzeichneten Boomära, emittiert wurden. Durch die hohen laufenden Ausschüttungen hinken solche Titel natürlich im nachfolgenden Aufschwung der allgemeinen Kursentwicklung hinterher und können teilweise nicht an ihre alten Spitzenkurse anknüpfen. Vergleichbar werden diese Papiere allerdings erst, wenn eine Wiederanlage der Dividenden unterstellt wird. Und dann sieht die Rechnung schon wieder anders aus, wie ich in einem Blogbeitrag zu einem im Abschnitt Chancen und Risiken dargelegt habe. Umgekehrt zeichnen zahlreiche Aktienindizes ein nüchternes Bild, sobald die Wiederanlage der Dividenden unberücksichtigt bleibt, wenn also auf einen Kurs- statt einen Performanceindex zurückgegriffen wird. Das ist beispielsweise beim konventionellen EURO STOXX 50 der Fall, welcher noch 20 Jahre nach dem Dotcom-Crash deutlich unter seinem einstigen Höchststand notiert – und hier reden wir von europäischen Standardwerten. Das belegt ein weiteres Mal die Bedeutung von Ausschüttungen für die Gesamtentwicklung eines Wertpapierdepots!
6. Soll ich einen Hochdividendenwert behalten, der von einem anderen Unternehmen übernommen wurde?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Ich bin im Fall einer Übernahme bisher wie folgt vorgegangen: Zunächst habe ich mit angesehen, welches Geschäftsmodell das übernehmende Unternehmen betreibt und wie es positioniert ist. Danach habe ich die Geschäftszahlen analysiert, insbesondere die Bilanzen und Erfolgsrechnungen der letzten Jahre. Schließlich habe ich geprüft, ob sich der Titel in mein (Welt-)Portfolio fügt oder das Depot aus dem Gleichgewicht bringt. Sofern das operative Geschäft, die wichtigsten Kennzahlen und die Balance nach wie gepasst haben, habe ich das Papier behalten. Meist war das dies nicht der Fall und ich habe den Titel verkauft und in einen neuen, passenden Hochdividendenwert angelegt. Die Maßstäbe bei der Prüfung würde ich grundsätzlich hoch hängen, die meisten Übernahmen scheitern, so zumindest die nüchterne Statistik. Bei Fusionen bin ich übrigens analog vorgegangen, ebenso, wenn es sich bei der Übernahme oder Fusion um eine beziehungsweise zwei Sammelanlagen statt Einzelwerten gehandelt hat.
7. Soll ich von einem Unternehmen den Common Share oder lieber den Preferred Share erwerben?
Die Frage, ob ein Anleger den Common Share (Stammaktie) oder den Preferred Share (Vorzugsaktie beziehungsweise Genussschein) eines Unternehmens kaufen soll, hängt von den persönlichen Präferenzen und Zielen und der damit einhergehende Portfoliostruktur ab. Wer es lieber ein wenig berechenbarer und defensiver mag, der kauft den Preferred Share. Wer sich lieber weniger verbindlich und offensiver positionieren möchte, kauft den Common Share. Ein guter Anhaltspunkt ist die vergleichbare Entscheidung zwischen der Aktie und der Anleihe eines Unternehmens.
8. Soll ich in „abgelaufene“ Anleihen und Preferred Shares investieren?
„Abgelaufen“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der sogenannte „call date“ bereits erreicht oder überschritten wurde. Ab dem „call date“ haben die Emittenten von Anleihen und Preferred Shares das Recht, aber nicht die Pflicht, die Emission komplett oder in Teilen Zurückzukaufen. Anders gesagt, ab dem „call date“ unterliegt der Anleger einem Rückkaufrisiko. Allerdings wird dieses Recht nicht übermäßig beansprucht. Gerade Preferred Shares, die im Gegensatz zu fast allen Anleihen meist keine feste Laufzeit haben, sind teilweise noch Jahrzehnte (!) nach dem „call date“ handelbar. Genau diese Flexibilität macht sie als Finanzierungsinstrument für viele Unternehmen so interessant. Ausführlich habe ich einen solchen Preferred Share in einem Blogbeitrag vorgestellt. Anleihen müssen hingegen am Ende der Laufzeit zwingend getilgt werden. Fazit: Es kann sich durchaus lohnen, in „abgelaufene“ Anleihen und Preferred Shares zu investieren. Ich selbst achte tatsächlich weniger auf den „call date“ als auf die sonstigen Parameter und habe regelmäßig „abgelaufene“ Titel im Bestand. Das Rückkaufrisiko fällt bei Auswahl des passenden Brokers durch die niedrigen Handelskosten kaum ins Gewicht.
9. Spricht etwas dagegen, wenn ich mein Geld in einen einzigen, sehr soliden Einzelwert mit starker Dividendenrendite investiere?
Ich halte dieses Vorgehen für hochgradig riskant und würde persönlich niemals mein gesamtes Anlagevermögen in eine einzige Aktie investieren. Das gilt insbesondere dann, wenn die Einkommenserzielung im Vordergrund steht. In diesem Fall ist es offensichtlich, dass die Investition in eine einzige ausschüttungsstarke Aktie mit sagen wir fünf Prozent Dividendenrendite pro Jahr bei gleicher Rendite ein viel höheres Risiko aufweist als die Investition in zehn ausschüttungsstarke Aktien mit derselben Dividendenrendite. Das Risiko lässt sich ohne Abstriche bei der Rendite zu machen noch weiter reduzieren, indem die Investition auf hundert oder gar tausend Titel ausgeweitet wird. Bequeme Anleger können ein derart breit diversifiziertes Portfolio mit wenigen Sammelanlagen wie beispielsweise börsennotierten Fonds abdecken. Beispiele dafür gibt es zu Genüge im Premiumbereich meines Blogs. Es gibt mithin keinen nachvollziehbaren Grund für die Konzentration auf lediglich einen Dividendentitel. Meiner Meinung nach unterschätzen Privatanleger systematisch das Einzelwert- oder Managementrisiko. In diesem Zusammenhang erinnere ich an ein bekanntes Zitat Warren Buffetts: „Ich versuche Aktien von Unternehmen zu kaufen, die so wunderbar sind, dass ein Idiot sie führen könnte – denn früher oder später wird es einer tun.“ Beispiele hierfür gibt es zuhauf und bisher ist in der Geschichte noch jedes Einzelunternehmen irgendwann einmal Bankrott gegangen – auch solche, von denen es niemand gedacht hat.


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Vermischtes

1. Können wir uns die Vermittlungsprämie teilen, wenn ich ein beworbenes Angebot nutze?
Nein. Erstens erfolgt die Vermittlung in der Regel über sogenannte Affiliate-Links und damit pseudonym. Das heißt, ich erhalte keinerlei Informationen darüber, wer welches Angebot wann in Anspruch genommen hat. Zum zweiten erhalten die Leser meines Blogs in vielen Fällen ohnehin einen Bonus, wenn sie ein beworbenes Angebot nutzen. Drittens sind solche Prämienteilungen vertraglich meist nicht zulässig. Viertens und für mich am wichtigsten: Ich werde meine Reputation durch eine solche Vereinbarung nicht gefährden, auch wenn der Nachweis kaum möglich ist. Wer nicht möchte, dass ich eine Vermittlungsprämie erhalte, kann das entsprechende Angebot gerne direkt in Anspruch nehmen.
2. Soll ich Einkommensinvestor werden und in Hochdividendenwerte investieren?
Das hängt von sehr vielen Faktoren ab, die ich (vermutlich) nicht kenne: Wie sieht die persönliche Einkommens- und Vermögenssituation aus? In welcher Höhe ist eine gesetzliche und/oder betriebliche Rente, eine Pension und gegebenenfalls Versicherungsleistungen zu erwarten? Wie sieht es mit der persönlichen Präferenz, der Risikotoleranz und Risikotragfähigkeit aus? Welche Pläne gibt es für die Zukunft? Gibt es wirtschaftlich abhängige Personen und wenn ja, wie lange? Ohne Kenntnis dieser und weiterer Parameter wäre es unseriös, hierzu eine Empfehlung zu geben. Um zu einer angemessenen Antwort zu kommen, biete ich verschiedene Leistungen an.
3. Wie finde ich bei CapTrader ein Wertpapier?
CapTrader unterhält eine ebenso einfache wie effiziente und umfangreiche Wertpapiersuche. Auf der Seite muss in das Eingabefeld lediglich der Name beziehungsweise ein Namensbestandteil des gesuchten Wertpapiers oder dessen Kürzel eingegeben werden. Klickt der Nutzer in der anschließend ausgegebenen Ergebnisliste auf einen Eintrag, werden alle handelbaren Produkte zum jeweiligen Namen in einer gesonderten Übersicht aufgeführt. Diese umfasst sofern vorhanden alle Anleihen, Futures, Optionen, Stamm- und Vorzugsaktien zum Wertpapier mit allen für den Handel notwendigen Angaben. Letztere finden sich unter dem Verweis „Detail“ in der Übersicht und umfassen neben dem Börsenkürzel auch eine hauseigene sogenannte AssetID des Brokers, über die sich das Papier eindeutig identifizieren und handeln lässt.


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Wertpapiere

1. Warum dürfen deutsche REITs im Gegensatz zu Immobilienfonds hierzulande nicht in Wohnimmobilien zu investieren?
Das Thema Wohnimmobilien ist in Deutschland ein weitaus politischeres als in vielen anderen Ländern – meiner Meinung nach zum Nachteil sowohl von Anlegern als auch Mietern. Allein auf die Kombination der Begriffe „Wohnraum“ und „Kapitalmärkte“ dürften weite Teile der politischen Führung quer durch alle Parteien allergisch reagieren. In diesem Zusammenhang verweise ich an das seit Frühjahr 2019 in Planung befindliche Volksbegehren in Berlin. Das Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) trat erst 2007 in Kraft und schließt gleich im ersten Abschnitt des ersten Paragraphen den Erwerb und die Nutzung von Bestandsmietwohnimmobilien aus. Die (offenen) Immobilienfonds sind hingegen in der Nachkriegszeit und damit in einer historisch günstigen Situation groß geworden, in der nicht nur der Wohnungsmarkt weitaus weniger politisiert war. Zudem sind viele dieser Fonds bei „unverdächtigen“ Instituten wie den Sparkassen und Volksbanken beheimatet. Ausländische REITs dürfen übrigens in Deutschland Bestandsmietwohnimmobilien erwerben sowie bewirtschaften und machen von diesem Recht auch rege Gebrauch.
2. Warum werden Wertpapiere an der Londoner Börse zu so hohen Kurswerten von zum Teil mehreren tausend Pfund je Anteil gehandelt?
Die London Stock Exchange (LSE) weist eine Besonderheit auf, denn die Notiz der Wertpapiere erfolgt dort traditionell nicht in britischen Pfund (Great Britain Pound, GBP), sondern in Pence (Great Britain Pence, GBp). Somit steht eine an der LSE notierte Aktie also beispielsweise nicht bei 3.000 Pfund (GBP), sondern bei 3.000 Pence (GBp) beziehungsweise 30,00 Pfund.
3. Warum ist der Abstand zwischen dem Kauf- und Verkaufspreis bei manchen Wertpapieren so hoch, da verliere ich als Käufer doch sofort einige Prozent?
Eine hohe Geld-Brief-Spanne oder Spread, wird die Differenz zwischen An- und Verkaufskurs eines börsennotierten Wertpapiers auch bezeichnet werden, kann verschiedene Ursachen haben. Zum einen ist bei niedrig kapitalisierten Titeln beziehungsweise solchen mit einem niedrigen Handelsvolumen die Preisspanne bisweilen relativ hoch. In diesen Fällen gibt es vergleichsweise wenige Käufer und Verkäufer, so dass die Preisvorstellungen meist weiter auseinander liegen als bei Papieren, die sehr liquide, sprich von viel mehr Marktteilnehmern, gehandelt werden. Zum anderen steigt der Spread in der Regel mit der Volatilität eines Wertpapiers, also dem Ausmaß der Preisschwankung in einer bestimmten Periode. Hier treibt der Anstieg der Unsicherheit unter potenziellen Käufern und Verkäufern einen Keil in die Geld-Brief-Spanne. Da sich die Volatilität eines Wertpapiers im Zeitablauf ändert, kann es durchaus sein, dass auch der Spread eines einzelnen Titels deutlich schwankt. Wichtig vor diesem Hintergrund ist es daher, Börsenaufträge immer zu limitieren, um einen maximalen Kaufbetrag beziehungsweise einen minimalen Verkaufbetrag sicher zu stellen.
4. Frisst die Kostenquoten von bis zu zehn Prozent pro Jahr bei manchen Business Development Companies (BDCs) nicht den kompletten Ertrag auf?
Die vordergründig hohe Gesamtkostenquote mancher BDCs macht Anleger bisweilen stutzig. Natürlich frisst diese nicht die komplette Ausschüttung auf, sondern geht auf den besonderen rechtlichen Rahmen zurück, in dem BDCs operieren. So unterliegen sie einerseits denselben Regeln wie Investmentvermögen, beispielsweise Fonds, und müssen daher ihre Kosten in Form einer Gebührenquote ausweisen. Auf der anderen Seite sind BDCs aber gerade keine reinen Vermögensmassen. Als Beteiligungs-, Beratungs- und Sanierungsgesellschaften betreiben sie ein reguläres operatives Geschäft. Und dieser Geschäftsbetrieb verursacht nun einmal Aufwände, die wiederum in die Gesamtkostenquote einfließen. Diesbezüglich können BDCs am ehesten mit Real Estate Investment Trusts (REITs) verglichen werden, nur das die eben nicht besagten Regeln für Investmentvermögen unterliegen. REITs verwaltet ebenfalls (Immobilien-)Beteiligungen, deren operativer Betrieb auch seinen Anteil an den Mieterlösen fordert. Beim US-amerikanischen Branchenprimus Realty Income sind dies just um die zehn Prozent pro Jahr für Verwaltung und Management. Übrigens addiert der einzige Exchange Traded Fund (ETF), der ausschließlich in BDCs investiert, zu den eigenen Managementgebühren auch die ausgewiesenen Kosten seiner Beteiligungen. Diese sogenannten „acquired fund fees and expenses“ (AFFE – ja, die heißen wirklich so), katapultieren denn auch die Gesamtkostenquote des VanEck Verctors BDC ETF nach oben. Mit etwa neun Prozent pro Jahr liegt sie um ein Vielfaches höher als bei „normalen“ ETFs, die keine AFFE einpreisen. Vor diesem Hintergrund sollten sich interessierte Anleger also nicht von den nackten Zahlen schrecken lassen!
5. Was hat es damit auf sich, wenn mir der Emittent eines börsennotierten Fonds anbietet, Anteile seiner eigenen Emission zurückzukaufen?
Derartige Mitteilungen werden Anleger, die in Fonds oder Trusts aus dem angelsächsischen Raum investiert sind, regelmäßig erhalten. Dort heißt es dann beispielhaft wie folgt: „The fund has offered to purchase its outstanding Units in connection with an Annual Redemption Privilege.“ Hierbei handelt es sich schlichtweg um ein in der Regel jährliches Rückkaufangebot des Emittenten an die Anleger, welche die Offerte annehmen können, aber nicht müssen. Die periodische Abgabe des Rückkaufangebots ist dabei im Emissionsprospekt festgelegt und daher für den Emittenten meist obligatorisch. Der Rückkauf selbst erfolgt grundsätzlich zum Durchschnittskurs über eine festgelegte Anzahl von Tagen vor dem Rückkauftermin, der selbst wiederum einige Tage bis Wochen in der Zukunft liegt. Durch den Rückkauf über den Emittenten spart der Anleger etwaige Transaktionskosten, wie sie bei einem Verkauf über die Börse anfallen würden. Zudem fällt gegebenenfalls ein (kleiner) Spekulationsgewinn oder -verlust an, wenn Rückkaufkurs und Marktpreis auseinanderfallen. Das Rückkaufangebot ist sowohl terminlich wie auch mengenmäßig beschränkt. Was den letzten Punkt angeht, greift das Windhundprinzip.


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