Faktencheck – Geldanlage für Kinder

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Ein Wegweiser für Eltern und Förderer

Eine immer wieder an mich herangetragene Frage ist die nach einer geeigneten Geldanlage für den Nachwuchs. Diese ist keineswegs auf Leser meines Blogs beziehungsweise Hörer meines Podcasts beschränkt. Zuletzt wurde das Thema auf Hörerinitiative beispielsweise in der 92. Folge von Der Finanzwesir rockt angerissen. In diesem Beitrag möchte ich zum einen grundlegende Aspekte der Geldanlage für Kinder erörtern und zum anderen darlegen, wie meine Frau und ich das Thema bei unseren eigenen Nachkommen angegangen sind und vor allem auch aus welchen Überlegungen heraus. Der Anlageprozess selbst unterscheidet sich dabei in keiner Weise von dem der Geldanlage für Erwachsene – jedoch ergänzt um die kindlich-jugendliche Perspektive.

Erster Schritt: Ziel definieren.

Auch die Geldanlage für Kinder sollte mit einer klaren Zieldefinition starten. Am beliebtesten sind zweifellos Sparverträge ins Blaue hinein. Das ist auch nachvollziehbar, verstreichen doch bis zur Volljährigkeit längstenfalls 18 höchst unvorhersehbare Jahre. Nichts desto trotz lohnt es sich, mögliche Szenarien zumindest gedanklich vorwegzunehmen, da diese einen entscheidenden Einfluss auf die Geldanlage haben können. Dies ist in jedem Fall bei einer materiellen Zweckbindung der Fall, wie beispielsweise in meiner Generation noch Führerscheine und Fortbewegungsmittel. Aber auch Reisen, Möbel, Wohnung oder der Grundstock für eine Selbständigkeit legen den Zeitpunkt der Mittelverwendung und damit die Laufzeit der Geldanlage auf das frühe Erwachsenendasein fest.

Selbstverständlich ist eine Geldanlage für die sich erst später herauskristallisierenden kleinen und großen Wünsche des Kindes in Ordnung. Zumindest Eltern sollten jedoch einen nicht unerheblichen Ausgabeposten im Hinterkopf behalten, um den sie im Zweifel allein juristisch nicht umhinkommen, nämlich den Ausbildungsunterhalt. Bereits seit Jahrzehnten gehört es zur ständigen Rechtsprechung der höchsten Zivilgerichtsbarkeit in Deutschland, dass Eltern in der Pflicht stehen, ihren volljährigen Kindern eine sogenannte qualifizierte Erstausbildung, sprich einen Lehrberuf oder ein Studium, zu finanzieren.

Nach dem Vorsichtsprinzip kalkulierende Eltern sollten hierfür je Kind mindestens einen niedrigen fünfstelligen Betrag einplanen, zumal unter bestimmten Bedingungen den Sprösslingen auch eine zweite Ausbildung finanziert werden muss. Im Gegenzug sind die bedachten Kinder allerdings verpflichtet, die Ausbildung zielstrebig durchzuführen und in angemessener Zeit abzuschließen. Zwar kann der Ausbildungsunterhalt auch verwirkt werden, die Bedingungen hierfür sind aber recht restriktiv und liegen meist bei kaum erstrebenswerten und vor allem nicht prognostizierbaren zerrütteten Familienverhältnissen vor. Nur wenn der absehbare Ausbildungsunterhalt aus dem Bestandsvermögen oder laufenden Einkünften bestritten werden kann, erübrigt sich eine Rücklage; in allen anderen Fällen ist das halbe Kindergeld in Höhe von derzeit 204 Euro monatlich ein guter Richtwert für einen Sparvertrag.

Jenseits einer konkreten Zweckbindung oder eines bedingungslosen Geldgeschenks sollte ein nichtmonetäres Ziel zumindest mit angedacht werden, nämlich die Möglichkeit, über die Anlage finanzielle Bildung zu vermitteln. Hierzu reicht es bereits, das Kind altersabhängig in den Anlageprozess einzubinden, das jeweilige Produkt sowie finanzmathematische Mechanismen in der Praxis zu erklären.

Zweiter Schritt: Risiko festlegen.

Unmittelbar mit dem Ziel aber auch der Anlegerpersönlichkeit verbunden sind zwei Parameter, die wir unlängst im FinanzTalk besprochen haben, die Risikotoleranz sowie die Risikotragfähigkeit. In Kombination mit dem angestrebten Anlageziel ist das Risiko auch der zentrale Punkt, weshalb ich Sparpläne allein auf Aktien, Aktienfonds oder Exchange Traded Funds (ETFs) durchaus kritisch sehe. Zwar ist es richtig, dass ein Neugeborenes über einen langen Zeithorizont verfügt und schwache Börsenphasen aussitzen kann – ein Teenager kurz vor dem Schulabschluss jedoch nicht unbedingt. Zudem ist vor einer möglichen Fälligkeit das Verhältnis von Sparrate zu Kapitalvermögen deutlich niedriger als zu Lebensbeginn, Verluste also wesentlich schwieriger aufzuholen.

Eltern, die beispielsweise für ihr 1985 geborenes Kind fleißig auf DAX-Unternehmen gespart haben, standen bei Volljährigkeit desselben vor der Herausforderung, einen Verlust von über 70 Prozent in den vergangen drei Jahren erklären zu müssen. Und selbst bei weltweiter Streuung der Aktienanlage waren die 2000er ein verlorenes Jahrzehnt. So benötigte der Kurs des MSCI World Index, der über 1.600 Aktien aus 23 Industrieländern umfasst, knapp 13 Jahre, um sein Jahr-2000-Hoch einzustellen; Dividenden und Inflation nicht mit eingerechnet. Sofern dadurch das erste Auto oder eine Weltreise geplatzt ist, mag das verkraftbar sein. Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn das geplante Studium der Notwendigkeit, Geld zu verdienen, weichen muss.

Genau daran knüpft die Risikotragfähigkeit an. Sie beschreibt die Verlusthöhe, die sich ein Anleger leisten kann. Das gilt synonym natürlich auch für Investitionen, die für Kinder getätigt werden. Hierbei gilt es freilich, die Empfängerperspektive einzunehmen und die Auswirkungen etwaiger Verluste auf die definierten Ziele hin abzuklopfen. Sofern es das Vermögen beziehungsweise die Einkünfte der Gönner erlauben, können sich diese natürlich auch bereit erklären, die Wünsche selbst, zum Beispiel ein Fahrzeug oder eine Reise, zu finanzieren, statt eine über Jahre angelegte Summe dafür zur Verfügung zu stellen. Tatsächliche Kursverluste müssten dann gegebenenfalls ausgeglichen werden.

Der zweite Parameter, die Risikotoleranz, beschreibt im Gegensatz dazu das Ausmaß, Verluste emotional auszuhalten, also beispielsweise einen Crash aussitzen zu können, ohne die verlustangstgetriebene Reißleine zu ziehen und die Anlagen, oft zu ungünstigen Kursen, zu veräußern. Hierbei muss der Anleger natürlich seine eigene Risikotoleranz und nicht die ohnehin nicht oder kaum ausdefinierte des Schützlings als Maßstab anlegen. Als Faustregel mag hierbei gelten: Wer sich häufig Sorgen um die Werthaltigkeit des angesparten Kapitals macht, ist vermutlich zu riskant positioniert und sollte schwankungsfällige Vermögenswerte wie etwa Aktien zugunsten weniger schwankungsanfälliger Anlagen wie Anleihen oder Bankeinlagen umschichten.

Erschwerend kommt hinzu, dass beide Parameter nicht zeitstabil sind und sich sowohl über die Jahre als auch bei Übergabe an das begünstigte Kind ändern können beziehungsweise aller Voraussicht nach sogar ändern werden. Rechtzeitig vor diesem Wechsel ist also eine Anpassung an die Präferenzen des Empfängers angebracht. Um die eigene Toleranz abschätzen zu können hat es sich bewährt, beim risikobehafteten, also aktienhaltigen Teil eines Portfolios einen Verlust von fünfzig Prozent zu unterstellen und hierüber den maximalen Anteil stark schwankender Wertpapiere zu definieren. Bei einem Portfolio aus vierzig Prozent Aktien und sechzig Prozent Tagesgeld sollte demnach von einem Verlust von zwanzig Prozent in einem Crash ausgegangen werden.

Anleger, denen das immer noch Sorgenfalten verursacht, müssen die Aktienquote noch weiter senken. Merke: Erfahrungsgemäß werden Risikotoleranz und Risikotragfähigkeit gerade in einem positiven Börsenumfeld deutlich überschätzt!

Dritter Schritt: Eigentümer bestimmen.

Die Gretchenfrage bei der Geldanlage für Kinder lautet: Auf welchen Namen soll diese laufen? Auf den Namen der Eltern beziehungsweise Förderer oder den des Kindes? Das mag insbesondere in frühen Lebensphasen des betreffenden Kindes gehüpft wie gesprungen erscheinen, gleichwohl kann die Entscheidung spätestens im jungen Erwachsenenalter erhebliche Sprengkraft entwickeln. Denn die Antwort legt letztlich die Eigentümerschaft fest, was beträchtliche rechtliche wie wirtschaftliche Folgen nach sich zieht.

Verkehrszeichen "Kinder"
Kinder: Vorsicht bei der Geldanlage, Bildquelle: StVO via Wikimedia Commons (gemeinfrei)

Betrachten wir zunächst die juristische Seite. Läuft die Anlage auf den Namen des oder der Erwachsenen, ist und bleibt das angesparte Vermögen deren Eigentum, bis es tatsächlich auf das Kind übertragen wird. Die Übertragung muss beispielsweise bei liquiden Mittel oder Edelmetallen durch Übergabe oder Überweisung, bei Wertpapieren durch namentliche Überschreibung des Depots oder Titeltransfer erfolgen. Zuvor hat das Kind keinerlei Ansprüche auf das Vermögen. Das gilt auch dann, wenn es sich um ein separates Konto oder Depot handelt, welches zwar „für das Kind“ geführt wird, aber auf den Namen eines Verwandten oder Freundes der Familie lautet.

In diesem Fall hat zwar der Erwachsene auch die volle Kontrolle über die Anlage einschließlich deren Übertragung in Teilen oder als Ganzes, muss bis dahin die Erträge allerdings auch selbst versteuern und profitiert so beispielsweise nicht von etwaigen Freibeträgen des Kindes. So unschön es zudem sein mag, sich darüber Gedanken zu machen, sollte bei einer Geldanlage, die nicht auf den Namen des Kindes lautet, für den Fall des eigenen Todes eine entsprechende testamentarische Verfügung aufgesetzt werden – und zwar unbedingt rechtsgültig und unmissverständlich!

Ansonsten ist es allein vom guten Willen der Erben abhängig, ob das ursprünglich bedachte Kind auch tatsächlich etwas bekommt. Erfahrungsgemäß können übrigens bereits relativ kleine Summen das Schlechteste aus Erben mit Euro-Zeichen in den Augen herauskehren. Bei größeren Summen sollte zudem die Erbschaftssteuer beziehungsweise die entsprechenden Freibeträge nicht außer Acht gelassen werden. Bei Kindern und Enkeln sind diese mit 400.000 beziehungsweise 100.000 Euro noch vergleichsweise üppig bemessen, bei nicht verwandten Erben, zum Beispiel dem Patenkind, ist jedoch schon bei 20.000 Euro Schluss mit der Steuerfreiheit (Stand: Juli 2020).

Wird die Geldanlage im Gegensatz dazu auf den Namen des Kindes eröffnet und geführt, ist die Entscheidung zumindest de jure unwiderruflich. Will heißen: Das Geld, welches einmal für das Kind angelegt wurde, gehört diesem auch. Erbschaftskomplikationen entfallen damit zwar genauso wie in aller Regel die Besteuerung, schließlich stehen dem Kind der Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro sowie der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zur Verfügung (Stand: Juli 2020), was dem Vermögenszuwachs dienlich sein sollte. Dabei gilt es jedoch auch zu bedenken, dass bestimmte soziale Leistungen an das Einkommen des Kindes gekoppelt sind. So entfällt etwa der Anspruch auf BAföG bei einem Vermögen des Kindes von mehr als 7.500 Euro und auch die Familienversicherung entfällt, sofern das durchschnittliche Einkommen des Kindes 455 Euro im Monat übersteigt. Bei der Abschätzung sollten Eltern unbedingt die Sparverträge Dritter mitberücksichtigen, die diese auf den Namen des Kindes abgeschlossen haben!

Andererseits geht die Geldanlage beziehungsweise die rechtliche wie tatsächliche Hoheit darüber am 18. Geburtstag unwiderruflich an das Kind über – Eltern, Verwandte und Freunde haben keinerlei Zugriffs- und Kontrollmöglichkeiten mehr. Das gilt auch bei zweckgebundenen Anlagen wie beispielsweise einem „Ausbildungskonto“. Sollte das Kind dieses verfrühstücken, wird übrigens dennoch entsprechender Unterhalt fällig; umgekehrt können die Eltern allerdings verlangen, dass das Kind das Kapital zur Begleichung der Ausbildungskosten nutzt.

Doch auch bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahrs ist der Zugriff auf das Vermögen, sprich Eigentum des Kindes erstens nur durch die Erziehungsberechtigten und das zweitens auch nur beschränkt möglich. So haben die Eltern treuhänderisch über das Geld der Kinder zu wachen, also in deren Sinne zu verwalten. Eine unzulässige Verfügung, beispielsweise die Verwendung der Mittel für den Familienurlaub oder zum Stopfen finanzieller Löcher, stellt eine Veruntreuung dar, die Schadenersatz nach sich zieht. Tatsächlich waren genau solche Fälle immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen, Initiatoren in der Regel die Ex-Partner.

Allerdings ist es auch durchaus denkbar, dass der Nachwuchs bezüglich seiner Konsumgewohnheiten deutlich von den Vorstellungen der Eltern abweicht. Ziehen diese dann kurz vor dessen Volljährigkeit die Notbremse und die Einlage von einem Konto auf den Namen des Kindes ab, dürfte der familiäre Unfriede vorprogrammiert sein – spätestens dann, wenn der Sprössling an seinem 18. Geburtstag in freudiger Erwartung die Kontoauszüge betrachtet.

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen und angesichts der Tatsache, dass die finanzielle Kompetenz und persönliche Reife von 18-Jährigen noch schwieriger als Börsenkuren zu prognostizieren sein dürften, favorisiere und praktiziere ich ein Kombimodell. Die substanziellen Kostenblöcke verbleiben dabei nicht zuletzt um des Familienfriedens willen im Hoheitsbereich der Eltern, parallel dazu wird ein Kapitalstock für die Kinder angespart. Dieser wird dem Nachwuchs bewusst zum 18. Geburtstag als Geschenk und damit zur freien Verfügung überlassen. Er ist einerseits so hoch bemessen, dass der Betrag den Empfänger ob seiner Höhe eine besondere Freude bereitet und andererseits niedrig genug, dass selbst eine aus Sicht der Eltern unsinnige Verwendung diesen emotional nicht weh tut.

Vierter Schritt: Vorgaben umsetzen.

Aus den definierten Zielen und dem festgelegten (Start-)Risiko lässt sich nunmehr ein zweckmäßiger Vermögensmix ableiten, der sich zwischen den Extremen Tagesgeldkonto und Sparvertrag auf Einzelaktien bewegen dürfte. Dabei spielt es letztlich keine Rolle, ob dieser Vermögensmix nun im eigenen Namen oder auf den des Kindes erfolgt. Sofern die Geldanlage im eigenen Namen getätigt wird, bietet sich jedoch ein separates Konto beziehungsweise eine separate Depotbankverbindung an, um die Vermögenswerte physisch zu trennen. Gemäß dem Modell der mentalen Konten beziehungsweise mentalen Buchführung lässt sich so das dem Kind zugeordnete Kapital auch entsprechen kategorisieren, es fühlt sich eher als „seins“ an, als wenn es im eigenen Kapitalstock aufgeht.

Sofern die Geldanlage im Namen des Kindes erfolgen soll, stellt sich natürlich umgehend die Frage nach einem grundsätzlich geeigneten Anbieter. Klassische Bank- beziehungsweise Sparkonten können bei fast jedem Institut auch für Minderjährige eröffnet werden, ähnliches gilt für aus meiner Sicht eher ungeeignete aber dennoch beliebte Versicherungslösungen und Bausparverträge. Anders sieht es da schon bei Wertpapierdepots aus. Nicht jede Bank oder Broker hat ein Kinderdepot in petto und nicht in jedem Kinderdepot lassen sich alle Wertpapiere handeln beziehungsweise besparen. Eine weitere Möglichkeit sind Fondsgesellschaften, die meist entsprechende Depots und Sparpläne für den Nachwuchs anbieten.

Wir haben uns letztlich für eine alternative, moderne Lösung entschieden, nämlich ein Kinderdepot, welches über einen Robo-Advisor bespart und verwaltet wird. Zur Erläuterung: Ein Robo-Advisor ist ein digitaler Vermögensverwalter, der nach bestimmten Vorgaben automatisch ein Wertpapierportfolio aufbaut und betreut. Und das gemäß den Vorgaben des Anlegers und in der Regel zum kleinen Preis. Warum gerade ein Robo-Advisor? Nun, ein Robo-Advisor erfüllt aus meiner Sicht dem KISS-Prinzip folgend hervorragend die bis dato definierten Anforderungen an eine Geldanlage für Kinder. Das gilt zumindest bei Wahl des geeigneten digitalen Helfers.

Fünfter Schritt: Produkt auswählen.

Warum nicht direkt ein Wertpapier- beziehungsweise ETF-Depot? Kurz gesagt, weil der Köder dem Fisch schmecken muss, also dem Kind. Mir ist tatsächlich kein bequemerer Weg bekannt, ein Portfolio unterschiedlicher Anlageklassen automatisiert verwalten zu lassen und im wahrsten Sinne des Wortes auf Knopfdruck geänderten Risikoparametern anzugleichen, als über einen passend programmierten Robo-Advisor.

Dazu muss dessen Algorithmus freilich mehrere Bedingungen erfüllen. Zum einen sollte die Möglichkeit bestehen, möglichst das gesamte Spektrum der Kapitalmärkte, von der Geldmarktanlage auf der geringsten bis hin zur Aktieninvestition auf der höchsten Risikostufe abzudecken. Zum zweiten sollte sich die Mittelverwaltung an der Modernen Portfoliotheorie (MPT) orientieren und einen prognosefreien Weltportfolioansatz fahren – also gerade keine aktive Handelsstrategie verfolgen. Drittens sollte der Helfer dabei auf möglichst kostengünstige Sammelanlagen wie ETFs zurückgreifen und viertens das Depot automatisch in bestimmten Intervallen rebalancieren.

Trotz meines persönlichen Faibles für einkommensorientierte Investitionen spielen Ausschüttungen bei der kindgerechten Geldanlage keine zentrale Rolle. Das sollen sie auch gar nicht, da ich nicht davon ausgehe, dass meine Kinder die gleiche Leidenschaft für die Themen Geld und Finanzen entwickeln wie ich. Und gerade bei einem hieran weitgehend uninteressierten Kind oder besser gesagt jungen Erwachsenen bietet ein Robo-Advisor gerade aufgrund der Bequemlichkeit und Einfachheit noch die höchste Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese am Ball bleiben. Auch die Ausrichtung auf individuelle Wünsche und Änderungen in der Risikoneigung kann leicht entsprochen werden. Zudem lassen sich Bedienung – passenderweise digital beziehungsweise per App – ebenso im Kindesalter erlernen wie die elementaren Grundlagen finanzieller Bildung, zum Beispiel im Rahmen einer gemeinsamen jährlichen Auswertung.

Gut 30 Robo-Advisor konkurrieren in Deutschland um die Gunst der Anleger, eine gute Handvoll bleibt unter Maßgabe der genannten Kriterien über. Letztlich haben wir uns für beide Kinder für das Junior-Depot von VisualVest (*) entschieden. Zum einen belegt VisualVest beim einschlägigen Test des Extra-Magazins seit jeher einen vorderen Platz, zum zweiten handelt es sich um einen großen Spieler am Markt, der über 500 Millionen Euro auf der Plattform betreut, bei dem Anleger also nicht die Gefahr einer Liquidation mangels Volumen befürchten müssen. Drittens ist VisualVest eine hundertprozentige Tochter von Union Investment und gehört damit zum genossenschaftlichen Finanzverbund, welchem auch die Volks- und Raiffeisenbanken angehören. Dass mir diese „Genossen“ nicht nur familiär nahestehen, sondern auch mehr Sympathie abringen, als die siechenden, öffentlich gepamperten Riesen der Branche, ist treuen Lesern meines Blogs natürlich auch geläufig.

Ein weiterer Vorteil sind die sehr niedrigen Einstiegshürden von VisualVest (*). Sparverträge sind ab 25 Euro pro Monat möglich, Einmalanlagen ab 500 Euro. Zu- und Auszahlungen sind vom beziehungsweise auf das angegebene Referenzkonto möglich, Sparraten lassen sich jederzeit erhöhen, verringern oder aussetzen. Insgesamt stehen sieben unterschiedliche Risikostufen zur Verfügung, die jeweils eine unterschiedliche Aufteilung der Mittel über die Anlageklassen Aktien, Anleihen, Rohstoffe und Geldmarkt vorsehen. Diese stellen allesamt natürlich Sondervermögen dar und sind Eigentum des Anlegers, nicht von VisualVest oder Union Investment. Bei einer angenommenen Sparrate von 25 Euro und einer durchschnittlichen Rendite von 3,5 Prozent pro Jahr kämen so zwischen Geburt und Volljährigkeit etwa 7.500 Euro zusammen – nach meinem Dafürhalten nicht zu viel und nicht zu wenig.

Praxisbericht: Meine Erfahrungen.

Die Depoteröffnung (*) auf den Namen der Kinder war und ist komplett digital und selbsterklärend möglich, hierzu ist es allerdings erforderlich, dass sich alle Erziehungsberechtigten gegenüber VisualVest identifizieren. Ebenso muss nach der Einrichtung und Freischaltung des Depots die Geburtsurkunde des jeweiligen Kindes hochgeladen werden. Wer es lieber persönlich mag, kein das Procedere auch in einer Filiale der Volks- und Raiffeisenbanken durchlaufen, bei denen die Technologie von VisualVest als sogenannte Whitelabel-Lösung unter dem Namen „MeinInvest“ den Instituten zur Verfügung gestellt wird.

Gemäß Zielvorgaben und Risikoabwägung haben wir uns in beiden Fällen für die Risikoklasse sechs von sieben entschieden, die aktuelle Aufteilung umfasst 62 Prozent Aktien, 26 Prozent Anleihen und 12 Prozent Rohstoffe, die über neun ETFs global ausgerichtet und gesteuert wird. Alternativ ist auch eine Veranlagung in nachhaltige Fonds statt in klassische ETFs möglich, was ich aus bekannten Gründen nicht praktiziere. Das Portal selbst ist funktional und übersichtlich aufgebaut, über das sogenannte Dashboard finden Anleger in Textform sowie grafisch aufbereitet alle wichtigen Angaben zum Verlauf und Stand ihres Depots einschließlich unterschiedlicher Projektionen und den wichtigsten Dokumenten zu den im Portfolio verbuchten ETFs. Auch sämtliche Parameter lassen sich über die Übersichtsseite steuern. Ergänzt wird der persönliche Bereich um einen öffentlichen Blog.

Eine Rebalancierung wird wöchentlich kostenlos überprüft und durchgeführt, sofern die Vermögensverteilung den vorgegebenen Korridor verlassen hat. Eine fixe Depotpauschale wird nicht erhoben, für die laufende Betreuung des Portfolios berechnet VisualVest 0,6 Prozent des Depotvolumens pro Jahr als Servicegebühr. Diese verbuche ich als Preis der nahezu vollständigen Automatisierung. Hinzu kommen die Kosten der ETFs, die sich zwischen 0,15 und 0,3 Prozent pro Jahr bewegen. Wer VisualVest kostenlos und unverbindlich testen möchte, erhält mit dem Gutscheincode „baresistwahres“ im Zuge der Depoteröffnung (*) die ersten sechs Monate die Servicegebühr erlassen!

Lunarserie III Jahr der Ratte
2020: Im Jahr der Ratte, Bildquelle: Kettner Edelmetalle

Nachtrag: Ewiger Glanz.

Das meiner Ansicht nach unter ästhetischen Gesichtspunkten schönste Geldgeschenk stellen vermutlich seit ihrem Aufkommen im siebten vorchristlichen Jahrhundert Edelmetallmünzen dar. Ein schönes Ritual hierzu habe ich bei meinem eigenen Patenkind zwischen dem siebten und 18. Geburtstag gepflegt. Im Vorfeld hatte ich eine komplette, zwölfteilige Lunarserie in Gold der australischen Perth Mint erworben, welche auf der Rückseite die zwölf Tierkreiszeichen gemäß dem chinesischen Mondkalender tragen. Jedes Jahr gab es die Münze mit dem passenden Motiv als Dreingabe zum Geburtstagsgeschenk. Zur Volljährigkeit hatte mein Patenkind den vollständigen Satz nebst einem satten Kursgewinn zusammen. Die Münzen gibt es, sofern lieferbar, bei den bekannten Edelmetallhändlern auch in kleiner Stückelung bis hin zu einer zwanzigstel Unze für schmale Geldbeutel.

PS: Die Geldanlage in ETFs beziehungsweise Fonds ist immer auch mit Risiken verbunden, die zu einem Verlust deines eingesetzten Kapitals führen können. Historische Werte oder Prognosen geben zudem keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung, diese kann hiervon deutlich abweichen. Vor einer Anlage in VisualVest empfehle ich daher unbedingt, sich mit den Risikohinweisen vertraut zu machen!

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