Münchhauseneffekt – Am Inflationsschopf aus dem Schuldensumpf?

Podcast jetzt anhören

Zur aktuellen Weltverschuldungsorgie

Mit Ludwig von Beethoven begeht der wohl berühmteste Sohn meiner alten Heimatstadt in diesem Jahr seinen 250. Geburtstag. Als der Wegbereiter der Romantik in Bonn geboren wurde, feierte ein sprichwörtlich legendärer Landsmann in meiner neuen Heimatregion sein 50. Wiegenfest. Hieronymus Carl Friedrich Freiherr von Münchhausen war wohl ein begnadeter Erzähler, gleichwohl litt er seinen Lebensabend lag an dem ihm damals schon anhaftenden Ruf des „Lügenbarons“. Als solcher ritt er nicht nur auf einer Kanonenkugel und einem zweigeteilten Pferd, er schaffte es gar, sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zu ziehen. Diese berühmte Parabel dürfte auch bei einem der am weitesten verbreiteten ökonomischen Gemeinplätzen Pate gestanden haben, der aktuell wieder fröhliche Urstände feiert, nämlich der Entschuldung des Staates durch Inflation. Vorzugsweise sogar durch solche Preissteigerungen, die er schlitzohrigerweise selbst initiiert hat.

164 Milliarden Mark für 16 Pfennige

Als besonders plakatives Beispiel hierfür wird die Entledigung der durch den Ersten Weltkrieg verursachten deutschen Staatsschulden im Rahmen der 1923 ausgelaufenen Hyperinflation angeführt. Seinerzeit betrugen die Staatsschulden am Ende dieses ersten globalen Waffengangs nominell 164 Milliarden Mark, was im November 1923 einem 1918er Gegenwert von 16 Pfennigen entsprach. Zuletzt hat beispielsweise der Ökonom Daniel Stelter obige These am 17. Mai 2020 in der Folge „Corona-Partys an den Börsen?“ seines hörenswerten Ökonomie-Podcasts bemüht. Verbunden mit dieser Auffassung ist die Befürchtung, der Staat würde sich auf diese Weise seiner Schuldenlast ebenso geräuschlos wie widerstandsarm auf Kosten der Bürger entledigen. Die gute Nachricht: Der erste Teil der Befürchtung ist unbegründet. Die schlechte Nachricht: Der zweite Teil ist es nicht. Am Ende werden immer die Bürger „rasiert“.

Münchhausen zieht sich am Schopf selbst aus dem Sumpf
Der Chuck Norris des Barock, Bildquelle: Oskar Herrfurth via Wikimedia Commons (gemeinfrei)

In diesem Beitrag möchte ich darlegen, dass eine Inflationspolitik die öffentliche Verschuldung gerade nicht zu entschärfen vermag, sondern vielmehr als deren eigentliche Ursache angesehen werden muss. Dazu soll zunächst anhand der verfügbaren empirischen Daten für die Bundesrepublik Deutschland die Hypothese von der Entschuldung durch Inflation widerlegt werden, bevor die hier vertretene Gegenthese auf Basis der geldpolitischen Rahmenbedingungen skizziert wird. Zuletzt gilt es aufzuzeigen, dass die tatsächlich periodisch zu beobachtenden staatlichen Entschuldungsprozesse auf ganz andere Art und Weise ausgeführt werden.

Das Jahrzehnt der Inflation

Zwischen 1970 und 1979 betrug die Inflationsrate in der Bundesrepublik Deutschland den Zahlen der Deutschen Bundesbank folgend 60,7 Prozent und markiert damit in ihrer Geschichte den bisherigen Höchststand einer Dekade. Analog dazu stieg die so genannte Geldmenge M3 um 106,7 Prozent, ebenfalls der historische Spitzenwert. Die Geldmenge M3 umfasst neben Bargeld und Sichteinlagen, also den Guthaben auf Girokonten, Spar- und Termineinlagen sowie Geldmarktpapiere und Bankschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Die Größe spiegelt damit die kurzfristig verfügbare Liquidität in einem Währungsraum wider.

Wie entwickelte sich in diesem Zusammenhang die Verschuldung der öffentlichen Hand? Gemessen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verzeichnete sie im oben genannten Zeitraum einen Zuwachs von 43,3 Prozent, was der zweithöchsten Steigerungsrate in einem Jahrzehnt entspricht. Der höchste Zuwachs mit über 47 Prozent erfolgte bedingt durch die deutsche Wiedervereinigung in den 1990er Jahren. Ohne diesen historisch außergewöhnlichen Einflussfaktor wäre die Zunahme der Verschuldung deutlich geringer als in den 1970er Jahren ausgefallen.

Dieser beispielhafte Befund lässt sich verallgemeinern und auf alle Staaten mit einer konventionellen Geldwirtschaft übertragen: Steigende Inflationsraten gehen tendenziell einher mit einer steigenden Geldmenge sowie steigender absoluter und relativer Verschuldung. Es existiert durchaus ein Zusammenhang zwischen Inflation und Staatsverschuldung, allerdings mit genau dem umgekehrten Vorzeichen als es die Inflationsentschuldungsthese erfordern würde.

Die konventionelle Geldwirtschaft

Stand April 2020 umfasst der Internationale Währungsfonds (IWF) 189 Mitgliedsstaaten und damit faktisch die gesamte (Geld-)Welt. Alle Mitglieder unterwerfen sich qua Mitgliedschaft einem monetären Ordnungsrahmen, der sich aus den verbindlichen Statuten der UN-Sonderorganisation ableitet. Seit der Neufassung des IWF-Systems, die am 01. April 1978 in Kraft trat, schreiben diese Statuten ein zweistufiges Banksystem einschließlich Zentralbankmonopol gepaart mit einem stoffwertlosen, also nicht (gold-)gedeckten, gesetzlichen Zahlungsmittel vor. Genau diese beiden Merkmale kennzeichnen die heute global dominierenden konventionellen Geldwirtschaften.

In einem solchen monetären System wird Geld (fast) ausschließlich dadurch geschaffen, dass eine Person oder Organisation eine Sicherheit in Form eines Schuldtitels, zum Beispiel eine Anleihe, einen Wechsel oder eine Schuldverschreibung, über den Umweg der Geschäftsbanken bei der Zentralbank gegen Ausgabe von Liquidität diskontieren oder aufkaufen lässt. Der Diskont, also der Abschlag auf den Nennwert der eingereichten Sicherheit, erfolgt auf Basis der Leitzinsen und hat zur Folge, dass der Schuldner eine geringere Summe erhält, als er der Zentralbank schuldet. Die Qualitätsanforderungen an den jeweiligen Schuldtitel hängen von der Satzung der entsprechenden Zentralbank ab. Im Zuge des Shutdown-Crashs haben die Zentralbanksysteme rund um den Globus die Qualitätsanforderungen aufgeweicht. So akzeptiert das Federal Reserve System (Fed) seit März 2020 erstmals sogenannte Ramschanleihen als Sicherheit, die Europäische Zentralbank folgte exakt einen Monat später.

Üblicherweise muss dieser Schuldtitel nach Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit durch den Einreicher zum vollen Nennwert ausgelöst werden, er muss also mehr Geld an die Zentralbank zurückführen, als diese seinerzeit in den Verkehr gebracht hat. Das wiederum erfordert gesamtwirtschaftlich betrachtet laufend neue Liquiditätsschöpfung und damit Schuldner, was der konventionellen Geldwirtschaft einen Kettenbriefcharakter auf niedrigem Niveau, eben dem Zinsniveau, verleiht. Aus dem Grund ist ein großflächiges Reißen der Gläubiger-Schuldner-Beziehungen wie beispielsweise in der Weltfinanzkrise auch so systemkritisch.

Dieser Prozess gilt selbstredend auch für Schuldtitel der öffentlichen Hand. Da in jeder konventionellen Geldwirtschaft nach den Prinzipien ordnungsgemäßer Buchführung bilanziert wird ist es öffentlichen Institutionen nicht möglich, sich via Druckerpresse „direkt“ zu bedienen. Hierzu ist als Gegenbuchung immer erst die Einreichung einer Verbindlichkeit erforderlich. Bei politisch relativ unabhängigen Zentralbanksystemen ist die Einreichung von Titeln öffentlicher Emittenten bei der Zentralbank nicht beziehungsweise nur beschränkt zulässig, das heißt der Staat muss sich in diesem Fall über Dritte beziehungsweise den Kapitalmarkt finanzieren.

Selbst das Deutsche Reich sowohl unter dem Kaiser während des Ersten als auch unter dem Größten Feldherrn aller Zeiten während des Zweiten Weltkrieges finanzierten sich bilanztechnisch makellos durch Einreichung öffentlicher Schuldtitel bei der Reichsbank. Die nationalsozialistische Regierung veranlasste hierzu sogar die Gründung der Metallurgischen Forschungsgesellschaft mbH sowie die Deutsche Gesellschaft für öffentliche Arbeiten. Die später kurz Mefo- und Öffa-Wechsel genannten Papiere der beiden Gesellschaften waren klassische staatliche Instrumente zur Vorfinanzierung von Rüstungsausgaben beziehungsweise Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen.

Als geradezu beherrschendes Element der konventionellen Geldwirtschaft kristallisieren sich damit die bilanztechnische Spiegelung zwischen dem Aktivposten Geld als Zahlungsmittel einerseits und der Schuld als Passivposten andererseits heraus.

Zwei unterschiedliche Schuldnerkategorien

Ein wie auch immer definiertes Preisniveau spiegelt letztendlich das in gesetzlich monopolisierten Geldeinheiten ausgedrückte Angebots- zu Nachfrageverhältnis in einem Währungsraum wider. Die Ausstattung mit eben diesen Geldeinheiten wird dabei von der Bereitschaft und dem Willen der Wirtschaftsteilnehmer bestimmt, mittels eines Schuldverhältnisses Liquidität beziehungsweise Geld zu schöpfen. Inflationäre Phänomene finden ihre Ursache damit in der Liquiditätsausweitung auf Basis zusätzlicher Verschuldung, ohne dass dieser mittelfristig eine entsprechende beziehungsweise erwartete Ausweitung des Leistungsangebotes folgt.

Daher sind privatrechtliche Institutionen nicht in der Lage, eine fortgesetzte inflationstreibende Geldnachfrage zu erzeugen, da sich insbesondere die begrenzte Verfügung potenzieller Sicherheiten und die im Gegenzug deflationär wirkende Notwendigkeit zur Leistungserbringung und damit Schuldenbedienung hierbei als streng limitierende Faktoren erweisen. Die privat vorhandenen und mobilisierbaren Sicherheiten können daher zur Erklärung dauerhaft hoher, breit angelegter Preissteigerungsraten – im Gegensatz zur Manie als kurzfristige und relativ rasch implodierende Erscheinung – nicht herangezogen werden.

Hierzu bedarf es vielmehr eines Schuldners, für den diese begrenzenden Faktoren gerade keine Geltung besitzen, der also dank nahezu unbegrenzter Sicherheiten kein Ausfallrisiko birgt und selbst auch keine Leistung erbringen muss und daher uneingeschränkt kreditwürdig ist. Dies kann dem Charakter nach nur eine öffentlich-rechtliche Institution sein, welche aufgrund ihres Monopols die zur Schuldenbedienung notwendigen Mittel jederzeit mit Gewalt zu beschaffen in der Lage ist und deshalb selbst auch nicht dem Leistungszwang unterliegt. Genau dies spiegelt ja gerade die hervorragenden Ratings der meisten öffentlich-rechtlichen Schuldner wider. Bezeichnenderweise droht diesen meist in politisch labilen Zeiten die Herabstufung, also gerade dann, wenn ihr Gewaltmonopol in Gefahr ist.

Der permanente Aufschubschuldner

Da öffentlich-rechtliche Schuldner nun einerseits nicht zur produktiven Leistung verpflichtet werden können, andererseits dank ihres Gewaltmonopols über nahezu uneingeschränkte Kreditwürdigkeit verfügen, sind sie zu einer Operation in der Lage, die jedem privatrechtlichen Schuldner verwehrt ist, der permanenten Verlängerung des Zahlungsziels durch Aufschuldung. Genau diese Finanzoperation ist es, der das gesuchte Inflationspotenzial innewohnt. Allerdings kann die über Aufschuldung erzeugte Preisinflation – analog dem Versuch Münchhausens, sich am Zopf aus dem Sumpf zu ziehen – systemnotwendig niemals hoch genug sein, um den ihr zugrunde liegenden Schuldenbestand zu entwerten, auf dem die Geldmengenausweitung ja gerade basiert.

Im Ergebnis resultiert bestenfalls eine gleichbleibende Relation der Schulden zum BIP auf höherem nominellen Niveau. Doch auch diese Kennziffer wird sich im Zeitablauf aufgrund überproportional dynamischer Ausgabensteigerungen verschlechtern. Denn da sich die in Geldfragen besonders sensible Masse der Wirtschaftsteilnehmer ungern übervorteilen lässt, wird sie die inflationäre Entwicklung vorwegzunehmen versuchen, was sich besonders in zwei Preiskategorien niederschlägt, in den Löhnen und Zinsen. Und folglich erklommen auch diese beiden Größen, bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland, in den 1970er Jahren nie wieder erreichte Spitzenwerte.

100 Billionen Mark
Das legendäre Original, Bildquelle: Reichsbank via Wikimedia Commons (gemeinfrei)

Die Schlussfolgerung lautet daher: Das Ende einer inflationären Periode markiert auch immer einen Höchststand öffentlicher Verschuldung und zwar relativ wie absolut. Im Jahr 1923 basierten die 524 Trillionen Mark Bargeldumlauf fast ausschließlich auf von der Reichsbank diskontierten Schatzanweisungen des Staates, zwischen 1933 und 1945 stieg die Verschuldung um circa 3.120 Prozent. Die öffentlichen Haushalte waren vor den dann folgenden Währungsreformen jeweils in Höhe des mehrfachen BIP verschuldet und nicht etwa schuldenfrei.

Staatsbankrott und Währungsreform

Tatsächlich erfolgt die Entschuldung öffentlich-rechtlicher Haushalte auf geradezu triviale Art und Weise, nämlich durch Bankrotterklärung des Schuldners. Damit einher geht auf Basis der Grundgleichung einer jeden konventionellen Geldwirtschaft (Schuld gleich Geld) notwendigerweise ein freiwilliger oder unfreiwilliger Gläubigerverzicht, der die letzten Halter der betroffenen Schuldtitel trifft. Zeitlich erfolgt dieses Ereignis spätestens dann, wenn die gesamten Kosten der Inflation größer sind als das damit erzielbare Geldvolumen.

So reichte beispielsweise der permanent fallende Geldwert am Ende des Jahres 1923 nicht mehr aus, um die Produktionskosten der über 30 Papierfabriken und mehr als 130 Druckereien mit ihren zehntausenden Beschäftigten aufzufangen, was einer faktischen Annahmeverweigerung gleichkam. Meist dominiert dann bereits eine umfangreiche Währungskrise mit den entsprechenden und bekannten Nebeneffekten (Parallelwährungen, Schwarzmärkte, Selbstversorgung etc.).

Im Unterschied zu einer Privatinsolvenz sind die Folgen allerdings ungleich dramatischer, daran ändert auch die euphemistische Umschreibung der nun folgenden Konkursverwaltung als Währungsreform nichts. Insbesondere zwei Personengruppen sind es, denen durch diesen Strukturbruch ein Opfer abgerungen wird, den Letztbesitzern der untergegangenen sowie den Erstbereitstellern der in Entstehung begriffenen Währung.

Erstere müssen, wie im Konkurs üblich, Teil- bzw. Vollabschreibungen ihrer Geldwerte vornehmen, da die Streichung von Schulden im Bankrott im Rahmen der doppelten Buchführung logischerweise mit der Streichung von Forderungen in gleicher Höhe einhergeht. Sie verlieren als Inhaber von Geld, Geldforderungen und in Geld nominierten Schuldverschreibungen und Verträgen den öffentlich verfügten Anteilswert ihrer Anlagen. Zweitere sind jene, die ebenfalls per öffentlichem Dekret mit einem Teil ihres Privateigentums die Basis für die neue Währung legen müssen.

100 Billionen Simbabwe-Dollar
Ein würdiger Nachfolger, Bildquelle: Zentralbank von Simbabwe via Wikimedia Commons (gemeinfrei)

Sowohl bei der Umstellung auf die Rentenmark 1923 wie auch auf die Deutsche Mark 1948 lassen sich diese Phänomene hervorragend demonstrieren: Beide Male wurden sämtliche Guthaben und geldwerten Titel real fast vollständig abgewertet und die neue Währung auf Basis nichtmobilen Privateigentums neu aufgebaut. Immobilieneigentümern wurden 1923 und 1948 Zwangshypotheken ins Grundbuch eingetragen und die noch verbliebenen Vermögensbesitzer mussten ab 1952 zusätzlich im Rahmen der so genannten Lastenausgleichsabgabe eine Vermögensabtretung erdulden. In beiden Fällen vereinnahmte der Staat das frische Geld in der neuen Währung. Nun erst konnte jeweils ein von allen Altlasten befreiter, neuer Aufschuldungszyklus beginnen.

Eine wirtschaftshistorische Konstante

Die Entschuldung durch Inflation als finanzpolitischer Stein der Weisen erweist sich im Rahmen der aktuellen institutionellen Rahmenbedingungen als nicht realisierbare Operation. Theorie und Praxis belegen vielmehr das genaue Gegenteil. Vor diesem Hintergrund erweisen sich übrigens auch die bisweilen geäußerten Befürchtungen, die Staatsschulden von heute wären die Steuern von morgen und eine Bürde für kommende Generationen, als partiell übertrieben.

Völlig unabhängig von der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der gesellschaftlichen Ordnung lassen sich zyklische Staatskonkurse seit der Antike als wirtschaftshistorische Konstante der Menschheitsgeschichte identifizieren. Ein Treiber dürfte in der herrschaftsbedingten Notwendigkeit zur Umverteilung liegen, wobei die Anreizstruktur für alle Regierungsformen bei Vorlage konkurrierender Interessen im Zweifel den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen gebietet.

Dies bedeutet, da konkurrierende Interessen direkt oder indirekt immer ökonomischer Natur sind, die Alternativen Steuererhöhungen oder Streichung von Besitzständen zugunsten der Aufschuldungsoption fallen zu lassen. An deren Ende stand bisher stets die zeitlose Erkenntnis des Bankiers Carl Fürstenberg: „Wenn der Staat Pleite macht, geht natürlich nicht der Staat pleite, sondern der Bürger.“

Podcast abonnieren

Wer keine Folge des Blog-Podcasts verpassen möchte, kann diesen direkt über die gängigen Potcatcher per Stichwortsuche oder Podcast-Feed abonnieren. Alternativ dazu informiere ich regelmäßig auf meinen zahlreichen Kanälen zu jeder neuen Folge, so beispielsweise im Blogtelegramm oder in den bedeutendsten sozialen Medien.

Podcast im Videoformat
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Anzeige

|link.alt|

Beitrag teilen

Logo von Facebook   Logo von Twitter

Fragen und Anmerkungen

Sie haben noch Fragen zur konventionellen Geldwirtschaft oder Anmerkungen zu den Themen Aufschuldung, Inflation und Währungsreform? Dann schreiben Sie mir doch – egal ob mit oder ohne E-Mail-Adresse!

    Schreiben Sie einen Kommentar

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

    © 2017 bis 2024 Luis Pazos | Alle Rechte vorbehalten | Impressum |Datenschutz