Zahleiche Praxistipps und eine Vorlage für die Steuererklärung
„Der Bürger liebt sein Finanzamt mit der gleichen Leidenschaft wie der Metzger den Vegetarier.“ Zum diesem eher frostigen Verhältnis beigetragen hat ganz unabhängig von der Steuerlast freilich auch die Komplexität der Materie. Ein Rendezvous mit selbiger gilt seit jeher wahrlich nicht als vergnügungssteuerpflichtig. Hierin unterscheidet sich das deutsche Steuerrecht übrigens kaum von dem der meisten anderen Länder. Die immer wieder gern kolportierte Anekdote, der Großteil der weltweiten Steuerliteratur sei auf deutsch verfasst ist in Wahrheit eine Großstadtlegende. weiterlesen