Die Einkommensoptionäre: Beschränkung der Verlustverrechnung – Folge 18

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Thema des aktuellen Videobeitrags

Wir freuen uns über alle Fragen und Kommentare, die uns zu unserem gemeinsamen Format erreichen. Das gilt vor allem dann, wenn diese Stoff für eine neue Episode liefern. Und so gehen mein Bloggerkollegen Vincent Willkomm alias Freaky Finance und ich in dieser Folge der Einkommensoptionäre im Detail auf einen solchen Zuschauerwunsch ein und erörtern die ebenso unbeliebte wie umstrittene Beschränkung der Verlustverrechnung auf bestimmte Optionsgeschäfte.

Vorab erfolgt noch ein kleiner Einschub für alle Optionsinteressierten. Denn die Theorie ist zwar das eine, die Praxis jedoch das andere. Und hier fehlt es bisweilen an konkreten Impulsen und wirksamer Unterstützung. Genau hierfür steht der Stillhalterclub allen Einsteigern wie Fortgeschrittenen offen. Einerseits veröffentliche ich im Stillhalterclub meine aktuellen Optionsstrategien sowie sämtliche Optionsgeschäfte in Echtzeit. Anderseits dient die geschlossene Gruppe der Information zum Thema und dem Austausch mit Gleichgesinnten. Regelmäßige Videokonferenzen auf Augenhöhe runden das Angebot ab – also einfach mal drei Monate testen!

Einkommensoptionäre Folge 18
Einkommensoptionäre – hier ist der Name Programm, Bildquelle: Eigene Grafik

Als Reaktion auf eine unserer letzten Folgen hat ein Zuschauer folgenden Kommentar hinterlassen: „Könnt ihr eventuell ein Video zu der Steuersituation machen, welche Kosten unter die Verlustverrechnungsbeschränkung fallen. Das ist leider sehr undurchsichtig. [Erläutert das bitte] in Bezug auf Credit Spreads.“ Nichts lieber als das! Zum einen erfreuen sich Steuerthemen hierzulande traditionell hoher Beliebtheit, zum anderen dürfte der angesprochene Aspekt für zahlreiche Optionshändler von Relevanz sein.

Zum Hintergrund: Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung Änderungen für die Besteuerung von Termingeschäften beschlossen, die in zwei Stufen zum 01. Januar 2020 beziehungsweise 2021 in Kraft traten. Seither können bestimmte Verluste aus Termingeschäften nur noch bis 20.000 Euro im laufenden Jahr mit Gewinnen und Prämieneinnahmen verrechnet werden. Was das für Privatanleger bedeutet, erörtern wir aus unserer persönlichen Sicht als Praktiker anhand der nachfolgenden Fragestellungen:

  • Was hat es mit der Verlustverrechnung auf sich?
  • Wann trat die Beschränkung der Verluste in Kraft?
  • Welche Derivate betrifft die Verlustverrechnung?
  • Was für Optionsgeschäfte umfasst die Beschränkung?
  • Wie werden die Verluste berechnet und aufaddiert?
  • Was passiert, wenn die Begrenzung gerissen wird?
  • Wie lässt sich die Höhe der Beschränkung verdoppeln?
  • Wann hilft eine vermögensverwaltende GmbH?

Ein abschließender Hinweis: Wir sind keine Steuerberater, wer es also rechtssicher und wasserdicht wissen möchte, wendet sich bitte an einen entsprechenden Standesvertreter.

Einkommensoptionäre: Folge 18 (Video)
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Die 19. Folge unseres Video-Blogs ist für August 2023 vorgesehen. Das Thema für die kommende Ausgabe stehe noch nicht fest, Anregungen und Vorschläge nehmen wir gerne als Kommentar unter diesem Beitrag oder per E-Mail entgegen.

Optionshandel-Workshop

Am Freitag, dem 13. Oktober 2023 führe ich, wie im Podcast angekündigt, gemeinsam mit Vincent Willkomm in Hamburg einen Optionshandel-Workshop durch. Ziel der praxisorientierten Tagesveranstaltung ist es, bei allen Teilnehmern die notwendige Handlungssicherheit für den Optionshandel herzustellen und den Weg zum erfolgreichen Stillhalten zu ebnen. Zuvor lassen wir den Tag gemeinsam mit einem Abendessen ausklingen. Die Veranstaltung ist auf zwölf Plätze limitiert, alle weiteren Informationen und Resttickets gibt es auf der Buchungsseite, für Rückfragen stehen wir natürlich ebenfalls zur Verfügung!

Mein Optionsbroker

Ich selbst nutze als Wertpapier- und Optionsbroker seit 2017 CapTrader (*). Der Onlinebroker mit Sitz in Düsseldorf bietet Anlegern den Zugang zu über 120 Handelsplätzen rund um die Welt, einschließlich der wichtigsten Terminbörsen. Neben äußerst günstigen Spesen besticht CapTrader (*) durch den kompetenten wie zuverlässigen Service und qualitativ hochwertige Bildungsangebote, die allen Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Kosten für die Verbuchung von Dividenden fallen übrigens genauso wenig an wie laufende Depotgebühren. Zur Konto- und Depoteröffnung habe ich auf diesem Blog eine ausführliche Anleitung verfasst.

Haftungsausschluss und Interessenskonflikte

Zu den Risiken und Nebenwirkungen des Handels mit Derivaten und Wertpapieren, den angebotenen Inhalten und besprochenen Möglichkeiten der Geldanlage einschließlich möglicher Interessenskonflikte verweise ich auf den Haftungsausschluss und die Transparenzrichtlinien, die analog für den Video-Blog gelten.

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Wer keine Folge der Einkommensoptionäre verpassen möchte, kann diese direkt über meinen YouTube-Kanal abonnieren. Alternativ dazu lassen sich sämtliche Videobeiträge auch über Odysee verfolgen. Und natürlich informiere ich über jede neue Folge per Blogbeitrag respektive in meinem Blogtelegramm.

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Anregungen, Nachfragen oder Verbesserungsvorschläge? Ich freue mich über jede Rückmeldung, die dazu beiträgt, den Video-Blog zu verbessern und noch enger an den Wünschen der Zuschauer auszurichten. Hierzu steht die Kommentarfunktion weiter unten zur Verfügung. Alternativ dazu nehme ich persönliche Mitteilungen mit oder ohne E-Mail-Kontakt über das nachfolgende Formular entgegen.

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