Cashtest – Alerian MLP ETF

Einstieg und Überblick

Mit dem Kürzel MLP wird hierzulande noch am ehesten der Allfinanzvertrieb für Akademiker in Verbindung gebracht. Bei der transatlantischen Namensschwester, der Master Limited Partnership, handelt es sich hingegen um eine eigene Gattung börsengehandelter Hochdividendenwerte, die fest in der Realwirtschaft verwurzelt ist. Diese betreiben in den USA in aller Regel Produktions- und Verarbeitungsanlagen sowie Lager- und Transportkapazitäten entlang der volkswirtschaftlich unverzichtbaren Energieversorgungskette. Diese wird in die drei Bereiche Upstream (Produktion), Midstream (Verarbeitung, Transport und Lagerung) sowie Downstream (Distribution und Verkauf) unterteilt.

Erste Grafik von Alerian Capital Management
Die Energieversorgungskette, Bildquelle: Alerian Capital Management

Die MLP verfügt über einen eigenen Rechtsstatus, der auf ein Gesetz des US-Kongresses aus dem Jahr 1987 zurückgeht. Als Anreiz für Investitionen in den Energiesektor wurde seinerzeit mitverfügt, dass die Erträge einer MLP brutto für netto vereinnahmt und ausgeschüttet werden dürfen, sofern die jeweilige Gesellschaft bestimmte Voraussetzungen erfüllt (was regelmäßig der Fall ist). Üblicherweise werden etwa 90 Prozent der Gewinne abzüglich Erhaltungs- und Erweiterungsinvestitionen an die Anleger ausgekehrt. Viele weitere Details zu diesem interessanten Instrument können in meinem Buch „Bargeld statt Buchgewinn“ in Kapitel 5 nachgelesen werden. Es gibt allerdings auch einen Wermutstropfen: Die Quellensteuer für ausländische Investoren beträgt je nach MLP bis zu 39,6 Prozent. Zwar können sich diese in aller Regel nachträglich einen Großteil der Quellensteuer auf Antrag zurückerstatten lassen, was allerdings einen bürokratischen Rattenschwanz nach sich zieht.

Umgehen lässt sich dieser unerfreuliche Umstand allerdings mit zahlreichen börsengehandelten Sammelanlagen, die jeweils in eine Vielzahl US-amerikanischer MLPs investierten. Das diesbezügliche Flaggschiff ist der Alerian MLP ETF. Das ETF steht für Exchange Traded Fund und bezeichnet einen börsengehandelten, in aller Regel passiv verwalteten Indexfonds. Hierbei wird das Fondsvermögen nicht nach Gusto des Fondsmanagements (aktiv) investiert, sondern automatisiert (passiv) ein Index nachgebildet. Im vorliegenden Fall ist das der Alerian MLP Infrastructure Index (AMZI), der auch über das Kürzel AMZIXVWAP an der New York Stock Exchange (NYSE) nachverfolgt werden kann.

Historie und Kennzahlen

Der Alerian MLP ETF wird ebenso wie der entsprechende Index von Alerian Capital Management administriert, einem US-amerikanischen Finanzdienstleister und Investmentfondsverwalter mit Sitz in Dallas, Texas. Gegründet wurde das Unternehmen im Juli 2004 von Gabriel Hammond, einem ehemaligen Mitarbeiter von Goldman Sachs. Hammond verfolgte das Ziel, Alerian als Spezialist für den seinerzeit wachsenden aber noch unentdeckten MLP-Sektor zu positionieren. Mit Erfolg: Heute ist Alerian der führende Informationsdienst und bedeutendste Indexanbieter im Bereich der Energieinfrastruktur.

Zweite Grafik von Alerian Capital Management
MLPs – längst keine Nische mehr, Bildquelle: Alerian Capital Management

Zwischen 2006 und 2016 hat Alerian insgesamt acht verschiedene Indizes kreiert, die laufend aktualisiert werden. Diese beziehen sich jeweils auf eine Auswahl an MLPs beziehungsweise Energiewerten. Eine Gesamtübersicht einschließlich englischsprachiger Erläuterungen findet sich auf der Unternehmensseite. Aktuell existieren zwölf Finanzprodukte mit einer Marktkapitalisierung von 18 Milliarden US-Dollar, die sich auf diese Indexfamilie beziehen. Darunter befinden sich zahlreiche Exchange Traded Notes (ETN, siehe den Blogbeitrag „Cashtest – UBS ETRACS Leverage Strategy ETNs“) sowie zwei ETFs.

Der ältere und größere von beiden ist der Alerian MLP ETF. Ihm liegt besagter Alerian MLP Infrastructure Index zugrunde. Dieser wurde erstmals im März 2008 publiziert und umfasst vereinfacht gesagt die 25 größten Midstream-MLPs. Diese repräsentieren in Summe eine Börsenkapitalisierung (Streubesitz) von aktuell über 150 Milliarden US-Dollar. Die Zusammensetzung des Index wird quartalsweise überprüft und angepasst, Einzelwerte werden dabei nach ihrem Börsenwert gewichtet. Die Konzentration auf den Midstream-Bereich ist dabei geschickt gewählt. Denn dadurch bleibt die hochgradig preisanfällige Produktion als auch die aufwändige Belieferung von Endkunden außen vor. Denn typischerweise ist die Verarbeitung, der Transport und die Lagerung von Energierohstoffen und seinen Derivaten einerseits oft ein Differenzgeschäft und nicht unbedingt von Preis des Rohstoffs abhängig. Andererseits handelt es sich bei den Abnehmern meist um wenige Großkunden, mit denen oftmals langfristige Liefer- und Abnahmeverträge bestehen.

Werfen wir einen Blick auf die aktuelle Indexzusammensetzung, dann wird das Bild noch klarer. Gut 40 Prozent der Unternehmen betreiben Erdölpipelines, weitere 30 Prozent Erdgaspipelines. Die verbleibenden knapp 30 Prozent der Firmen betreiben Großlager und Verarbeitungsanlagen. Das sind allesamt Geschäftsmodelle, die klassischerweise aufwandsbezogene Gebühren vereinnahmen (sofern die Liefer- oder Abnahmeverträge nicht an den Preis des jeweiligen Rohstoffs gekoppelt werden). Diese sind relativ verlässlich kalkulierbar und stellen idealerweise einen konstanten Zahlungsstrom vom Kunden zur MLP und von diesem zum Anleger sicher.

Konditionen und Besteuerung

Aufgelegt wurde der Alerian MLP ETF am 25. August 2010. Er orientiert sich strikt an „seinem“ Index, umfasst also ebenfalls die 25 Schwergewichte unter den Midstream-MLPs. Die Marktkapitalisierung beträgt aktuell über neun Milliarden US-Dollar. Der ETF investiert ausschließlich Eigenkapital, hat also keine Finanzschulden, was bei Investmentfonds keineswegs selbstverständlich ist. MLPs schütten üblicherweise quartalsweise aus, gleiches gilt für den Alerian MLP ETF. Die Höhe der Ausschüttung schwankt seit Auflegung zwischen 20 und 30 Cent pro Quartal. Aktuell notiert das Wertpapier bei knapp 11,00 US-Dollar, bezogen auf die letzte Ausschüttung entspricht das einer auf das Jahr hochgerechneten Dividendenrendite von über acht Prozent.

Die jährlichen Kosten für das Management belaufen sich auf 0,85 Prozent. Das ist für einen ETF relativ hoch (hier macht sich der fehlende Wettbewerb bemerkbar), verglichen mit aktiven Fondslösungen jedoch vergleichsweise niedrig. Hinzu kommen bei Kauf und Verkauf die Ordergebühren, die jedoch dank der Notierung an der NYSE sehr niedrig sind – den geeigneten Broker vorausgesetzt. Ein Blick auf den Kursverlauf des Index wie des ETF offenbart, dass sich auch Midstream-MLPs nicht ganz dem Trend an den Rohstoffmärkten entziehen können. Wie an anderer Stelle erwähnt setzte 2014 ein zwei Jahre währender Fall der Preise für Energierohstoffe ein. Dieser traf 2015 auch den Alerian MLP ETF, der bis Anfang 2016 etwa die Hälfte seines Wertes verlor. Für Investoren aus der Eurozone relativierte allerdings der parallel zum Kursverfall steigende Preis des US-Dollars gegenüber der europäischen Einheitswährung die Verluste. Die Stärke des US-Dollars kompensierte zudem auch den zeitgleichen Rückgang der Dividenden um gut 25 Prozent.

Die Erträge einer MLPs unterliegen meist nicht der Körperschaftssteuer (gleiches gilt auch für den ETF). Im Gegenzug sind sie verpflichtet, einen Großteil des Überschusses an ihre Anteileigner auszuschütten. In Kombination führt das zu ansehnlichen Dividendenrenditen. Durch die „Ummantelung“ mit einem ETF entgehen ausländische Anleger der Quellensteuerregelung für MLPs, da ein US-amerikanischer ETF selbstverständlich keine Quellensteuer bezahlen muss. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen den USA und Deutschland zahlen hierzulande veranlagte Investoren 15 Prozent US-amerikanische Quellensteuer, die in voller Höhe auf die hiesige Abgeltungssteuer angerechnet werden kann.

Chancen und Risiken

Der Status einer Midsteam-MLP ist daran geknüpft, dass sowohl der Unternehmenssitz als auch das gesamte operative Geschäft in den USA angesiedelt ist. Somit werden natürlich auch sämtliche Umsätze, Gewinne und Dividenden in US-Dollar ausgewiesen. Diese Umstände beinhalten gleichermaßen Chancen wie Risiken für Anleger diesseits des Atlantiks. Auf etwaigen Wechselkursschwankungen zwischen Euro und US-Dollar bin ich bereits in einem früheren Beitrag eingegangen. Nach wie vor halte ich seiner aktuellen Schwäche zum Trotz den US-Dollar für institutionell stärker aufgestellt (gewissermaßen als Einäugigen unter den Blinden), da das Eurosystem handwerklichen fehlerhaft konstruiert wurde und sich kaum noch korrigieren lassen dürfte.

Ein Investment in den Alerian MLP ETF streut die Anlage über eine Vielzahl von Unternehmen im Bereich der Energieinfrastruktur und senkt damit das Einzelwertrisiko, beispielsweise die negativen Folgen von Managemententscheidungen, erheblich. Nicht eliminieren lässt sich hingegen das Länderrisiko – wer in Midstream-MLPs investieren möchte kann dies halt nur in den USA tun. Damit sind Anleger sowohl deren volkswirtschaftlichen Schwankungen wie auch regulatorischen Änderungen ausgesetzt. Letzteres beinhaltet zweifellos ein politisches Risiko. Sollte die vorteilhafte Steuergesetzgebung für MLPs gekippt werden, dürfte sich dies ebenso im Kursverlauf wie in der Dividendenhöhe niederschlagen.

Auf der anderen Seite sollten die enorme Bedeutung der Branche sowie der absehbar hohe Investitionsbedarf in diesem Bereich das politische Risiko eher klein halten. Beide Faktoren können dann eher auch als Chance begriffen werden. Die Abhängigkeit der MLPs von den Preisen für Energierohstoffe wurde bereits erwähnt. Andererseits erwiesen sich in der Vergangenheit die Erträge und Ausschüttungen als deutlich konstanter im Vergleich zur Kursentwicklung. Das wiederum, der relativ stetige und gut kalkulierbare Einkommensstrom, spricht ebenso für diese Anlageklasse wie das einfache Geschäftsmodell mit üblicherweise langlaufenden Liefer- und Abnahmeverträgen. Ein weiterer Pluspunkt ist der „Burggraben“, der die Branche umgibt: Mittelfristig ist das Leistungsspektrum von MLPs weder verzicht- noch ersetzbar. Langfristig kann natürlich auch in diesem Bereich der technische Fortschritt bestehende Anlagen entwerten (was freilich für jedes Unternehmen gilt).

Zusammenfassung und Stammdaten

Einkommensinvestoren, die in konservative MLPs investieren wollen kommen am Alerian MLP ETF kaum vorbei. Das Wertpapier bietet eine breite Streuung über den gesamten Sektor, den Fokus auf milliardenschwere Midstream-MLPs, quartalsweise Ausschüttungen und eine attraktive Dividendenrendite. Vor diesem Hintergrund eignet sich der Titel als Basisanlage innerhalb eines diversifizierten Hochdividendenportfolios. Dafür sorgt auch der Umstand, dass MLPs nur schwach mit anderen Anlageklassen, so beispielsweise auch Standardaktien, korrelieren. Bedacht werden sollten in jedem Fall die Abhängigkeit von den Preisen für Energierohstoffen sowie die ausschließliche Veranlagung in den USA.

Dritte Grafik von Alerian Capital Management
Jahresrenditen verschiedener Anlageklassen (2007 bis 2016), Bildquelle: Alerian Capital Management

Handelbar ist der Alerian MLP ETF an der NYSE über das Börsenkürzel AMLP. Die International Securities Identification Number (ISIN) lautet US00162Q8666. Wer den ETF lieber in Euro handeln möchte, kann das über die Berliner Börse Tradegate Exchange tun, hier lautet die entsprechende Wertpapierkennnummer (WKN) A1H99H.

PS: Alerian Capital Management ist nicht nur um die Kapital- sondern auch die Wissensvermehrung in Sachen MLP engagiert. Wenn Sie tiefer in die Materie eintauchen wollen besuchen Sie doch die „MLP University“ von Alerian!

Ihre Wünsche

Gibt es andere interessante Wertpapiere, die ich einem Cashtest unterziehen soll? Schreiben Sie mir Ihre Wünsche – mit oder ohne E-Mail-Kontakt!

    49 Antworten auf „Cashtest – Alerian MLP ETF“

    1. Hallo! Danke für die ausführliche Beschreibung. Aber: bei welchem Broker in D. kann ich den ETF denn kaufen? Comdirect hat ihn nicht im Angebot. Ist wohl auch gar nicht in D. zugelassen und kaufbar, oder?
      Habe dein Buch gelesen, sehr informativ! Bin schon selber auf Vieles gekommen, aber ich habe immer noch viel dazugelernt.

    2. Danke für die wichtige Nachfrage und die zwischenzeitige Beantwortung derselben. Es handelt sich beim Alerian MLP ETF nicht um einen klassischen Investmentfonds, der zum Vertrieb in Deutschland eine Genehmigung benötigt.

      Trotz Börsennotiz gibt es aber Broker, bei denen dieser (und andere) in New York gelistete Titel nicht handelbar ist. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung des Instituts. Dazu die Comdirect: „Es gibt sicher Wertpapiere, die temporär oder grundsätzlich (Pink Sheets) nicht über comdirect handelbar sind.“

      Ein kurzer Hinweis:
      Aufgrund zahlreicher Rückfragen zu dem Thema habe ich mittlerweile eine Vielzahl von Brokern zur Handelbarkeit von Hochdivdiendenwerten befragt. Die Ergebnisse habe ich weitgehend zusammengetragen. Ich lasse diese gerade in einen neuen Blogbeitrag einfließen, der am kommenden Samstag veröffentlicht wird.

      PS: Vielen Dank für die positive Resonanz, Marcus!

    3. Moin

      also ich könnte bei Comdirect die Euro Variante ordern: A1H99H
      über Tradergate – hatte das schön öfters das in der Übersicht etwas nicht als handelbar ausgewiesen wurde aber dann im Ordermenü (im eingelogten Zustand Order->Inlandsorder) dann doch (z.B.: gestern WisdomTree India Quality ETF über Stuttgart dann gekauft)

    4. tbee spricht einen wichtigen Punkt an, auf den ich nur ganz kurz am Ende des Beitrags eingegangen bin.

      Sehr viele ausländische Wertpapiere, darunter auch zahlreiche Hochdividendenwerte, verfügen über eine Zweitnotiz an einer deutschen Börse. Das heißt diese Titel sind wie Inlandsaktien handelbar. Eine gute Quelle um zu überprüfen, an welchen Börsen ein Wertpapier gehandelt wird ist das Finanzportal Onvista (https://www.onvista.de/).

      Abschließender Hinweis: Auch wenn ausländische Titel, beispielsweise aus den USA oder Kanada, an einer hiesigen Börse in Euro notieren, besteht natürlich nach wie vor ein Währungsrisiko. Der Wechselkurseffekt fließt hier in den Kurs mit ein.

    5. Sehr geehrter Herr Pazos,
      sie schreiben: „Durch die „Ummantelung“ mit einem ETF entgehen ausländische Anleger der Quellensteuerregelung für MLPs, da ein US-amerikanischer ETF selbstverständlich keine Quellensteuer bezahlen muss.“
      Bie Motley Fool steht jedoch:
      „der Fonds verlangt 5,43 % pro Jahr – 0,85 % an Managementgebühren und weitere 4,58 % an latentem Einkommenssteuerertrag. In anderen Worten: Es handelt sich nicht um ein Schlupfloch, mit dem man der Steuer entgehen kann. Es gibt kein Entkommen vor dem Fiskus. Er bedient sich bei Alerian, der die MLP-Anteile besitzt und daher steuerpflichtig ist.“
      Quelle: https://www.fool.de/2015/11/20/die-besten-3-ol-etfs-auf-dem-markt/
      Können Sie da bitte noch ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen?

      1. Guten Abend Herr Zander,
        gerne komme ich der Bitte nach. Allerdings muss das Licht hierfür etwas kräftiger ausfallen, das heißt ich werde die Antwort aufgrund ihres Umfangs im Rahmen eines Blogbeitrags nachreichen – hierfür bitte ich um einige Tage Geduld. Soviel vorab: Die Gebührenhöhe ist in dem zitierten Beitrag fast um den Faktor 10 zu hoch ausgewiesen und latente Steuern sind keine tatsächlichen Steuern! Tatsächlich macht sich obiger Schund faktisch nicht bemerkbar.

    6. Den Alerian MLP gibt es bei der Ing-DiBa zum Nulltarif.
      Dort habe ich schon etliche „exotische“ HY ETF zum Nulltarif gefunden(ab 500€). So den Poweshares CEF income und diverse VanEck auf BDC, mREITS, Preferreds und HY Bonds. Die VanEck sind überdies steuertransparent. Für mich die günstigste Möglichkeit, sich an diesen Bereich heranzutasten.

      1. Das ist richtig: Wer vor allem in US-amerikanische Hochdividenden-ETFs investieren möchte, ist bei der ING-DiBA gut aufgehoben (auch der Kundenservice ist meiner Erfahrung nach sehr gut). Andere Instrumente wie etwa Closed-end Funds, australische oder kanadische Hochdividendenwerte sind dort allerdings nicht handelbar. Über das Herantasten hinaus ist dann ein Zweitdepot nötig. Weitere Informationen (siehe auch die Kommentare):
        https://nurbaresistwahres.de/nachtrag-depotbanken-fuer-einkommensinvestoren/

    7. Sehen Sie einen Nachteil in der zukünftigen Vorabpauschle auf ETFs/Fonds (nach dem neuen Investmentgesetz ab 01.01.2018) bei den, hier im Blog und in ihrem Buch, vorgestellten ETFs/Fonds?

      1. Ich habe mir die relevanten Passagen im Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) nach dessen Verabschiedung durchgelesen und ausgewertet.

        Hier in aller Kürze meine persönliche Rechtsauffassung: Das Gesetz betrifft ausschließlich Investmentfonds. Das heißt alle anderen Wertpapiere sind von den neuen Besteuerungsregeln nicht betroffen. Im Bereich der Hochdividendenwerte betrifft das neben allen Einzelanlagen wie Aktien und Anleihen auch einen Großteil der Sammelanlagen. So sind zum Beispiel Closed-end Funds, Income Trusts, Stapled Securities und andere rechtlich betrachtet keine Investmentfonds, sondern aktienähnliche Holdinggesellschaften. Hier dürfte sich also nichts ändern.

        Greifen könnte das InvStRefG also vor allem bei Hochdividenden-ETF, sofern diese Investmentfonds im Sinne des Gesetzes sind. Das ist im Wesentlichen dann der Fall, wenn Fonds der OGAW- beziehungsweise AIF-Richtlinie der Europäischen Union entsprechen. Voraussetzung hierfür ist wiederum, dass der Fonds hierzulande zum Vertrieb zugelassen ist und von der heimischen Finanzaufsicht überwacht wird. Genau dies ist aber bei vielen Hochdividenden-ETF nicht der Fall!

        In Summe dürften damit nur wenige Wertpapiere verbleiben, die ab 01.01.2018 tatsächlich unter das neue Gesetz fallen. Ich werde den Kommentar auf jeden Fall zum Anlass nehmen, noch in diesem Jahr einen Blogbeitrag zu Thema zu verfassen.

        1. Wenn ich das richtig verstanden habe, so würde dann bei den Behandlung der Ausschüttungen ein geringerer Teilfreistellungsbetrag auf bestimmte funds und Income Trusts? Oder ändert sich nichts und es werden 15% Quellensteuer in den USA einbehalten und der Rest, wie vor dem 01.01.2018, hier in Deutschland versteuert? Ich habe mir dank ihres Buches 8 interessante „Ummantelungen“ herausgesucht, die alle in der USA ansässig sind.
          Mit dem neuen Gesetz sollten ja alle Fonds gleichbehandelt werden. So dachte ich, dass ich ab 01.01.2018 steuerlich problemlos zugreifen kann. Nur leider scheint es doch komplizierter (für meine Investmententscheidung) zu werden. Ich glaube ich muß weiterhin auf „REIT- und BDC – Jagd“ gehen, wenn es komplizierter wird.

          beste Grüße Hans-Jürgen

          1. Gemäß meiner Auffassung änder sich weitgehend nichts. Die Ausschüttungen der verschiedenen Instrumente werden wie gewohnt nach Abzug der Quellensteuer ausgezahlt und dann im Folgejahr in der Steuererklärung deklariert – also „wie immer“.

            Es ist ja richtig, dass nach dem neuen Gesetz alle Fonds gleich behandelt werden sollen. Nur bestimmt das Gesetz eben auch, was unter einem Fonds genau zu verstehen ist, nämlich in Europa zu Vertrieb zugelassene, regulierte und überwachte Sammelanlagen. Hierzu zählt beispielsweise der Alerian MLP ETF eben nicht!

            Was ich nicht vestanden habe: Wieso können Sie bisher nicht „steuerlich problemlos“ zugreifen? Was macht die „Ummantelung“ kompliziert?

    8. ich bin zu naiv an das Thema der Reform herangegangen. Ich glaubte, dass ab dem 01.01.2018 alle Sammelanlagen steuerlich leichter über den Inlands Broker abhandelt werden können. Je mehr ich mich mit der Reform beschäftige, um so mehr Fragen stellen sich mir bezüglich (zukünftiger) steuerlicher Behandlung der Sammelanlagen auf MLPs, Prefered Stocks, Trusts.

      1. Inlandsbroker und Hochdividendenwerte ist seit jeher ein Thema für sich. Ich könnte mir vorstellen, dass so manches Institut die neuen Besteuerungsregeln sicherheitshalber oder aus Unwissenheit auch auf Anlagen ausdehnt, die nicht hierunter fallen. Das war bisweilen auch in der Vergangenheit problematisch, weshalb sich je nach persönlicher Ausrichtung eine ausländische Verwahrstelle empfiehlt. Weitere Informationen: https://nurbaresistwahres.de/tag/depotbank/

        1. Genau das war/ist mein Problem. Ich ging davon aus, dass ich ab dem 01.01.2018 problemlos jegliche Sammelanlage über den Inlandsbroker kaufen könne und diese steuerlich korrekt behandelt werden. Das „Versprechen“ alle Fonds werden gleich behandelt suggerierte mir das auf den ersten Blick. Beschäftigt man sich jedoch tiefer mit dem Gesetz, so wird man eines Besseren belehrt. Ergo: Auslandsbroker, oder gewisse Sammelanlagen (weiterhin) meiden.

          1. Für eine Vielzahl von Sammelanlagen existieren übrigens Alternativen, die steuerrechtlich unproblematisch sind. So können Anleger für fast alle Anlageklassen statt eines ETFs ebensogut einen Closed-end Fund (CEF) mit gleicher strategischer Ausrichtung erwerben. CEFs gelten technisch als Aktien und sind daher aus dem Thema „raus“.

    9. Die hier vorgestellten GlobalX und Alerian MLP werden als intransparent eingestuft und deshalb nach §6InvStG besteuert, d.h. 70% des Wertzuwachses, mindestens aber 6% des letztjährigen Rücknahmepreises. Das ist besonders ärgerlich,wenn der ETF keinen Wertzuwachs oder sogar einen Verlust aufweist. Die 6% des Rücknahmepreises werden auf jeden Fall fällig. Ob diese bisherige Strafbesteuerung mit der Reform fällt, bleibt abzuwarten. Deshalb würde ich Käufe in diesen Fonds/ETF zurückstellen, bis zweifelsfrei feststeht, wie diese künftig besteuert werden. Wer BDCs über ETF kaufen möchte, sollte sich den VanEck BDC income(BIZD) ansehen . Dieser ist im Bundesanzeiger gelistet und steuerlich problemlos.

      1. Das Thema „intransparente Fonds“ wird meiner Meinung nach überbewertet.

        Zum einen hat sich die Problematik ab 2018 ohnehin erledigt. Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits vor vielen Jahren in der Rechtssache C-326/12 die Pauschalbesteuerung von Gewinnen aus intransparenten ausländischen Investmentfonds für unzulässig erklärt. Begründung: Die Pauschalversteuerung verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit, da ausländische Fonds gegenüber inländischen benachteiligt werden.

        Nun könnte noch argumentiert werden, dass sich dieses Urteil ausschließlich auf Investmentfonds bezieht, die ihren Sitz innerhalb der Europäischen Union haben. Außereuropäische Investmentfonds, so beispielsweise US-amerikanische ETFs, würde demnach das EuGH-Urteil nicht umfassen.

        Nun hat allerdings der Bundesfinanzhof (BFH) im Jahr 2015 entschieden (Aktenzeichen VIII R 27/12), dass genau dies doch der Fall ist, die Pauschalbesteuerung von Investmentfonds aus Drittstaaten also ebenfalls nicht mit der Kapitalverkehrsfreiheit im Einklang steht. Dies gilt zumindest dann, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert und bestimmte Angaben zum Fonds erbracht werden können (zum Beispiel die Höhe der Ausschüttung und Quellensteuern), was in der Regel kein Problem darstellt.

        Problematisch sind allenfalls deutsche Verwahrstellen, die ebensolche Fonds aus Drittstaaten vorsichtshalber pauschal versteuern und den Verwaltungsaufwand auf den Anleger überwälzen, so dass letztere die zu viel gezahlten Steuern zurückfordern müssen.

        Diese Servicemängel lassen sich mit einem ausländischen Depot umgehen. Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, bei dem ein Anleger, der intransparente Investmentfonds in einem Auslandsdepot hält, nachträglich von der deutschen Finanzverwaltung zur Pauschalbesteuerung herangezogen wurde. Alternativ kann natürlich auf besagte gelistete ETFs oder aber Closed-end Funds zurückgegriffen werden, die technisch als Aktien und nicht als Fonds gelten.

        1. Auch für mich stellt sich die Frage, wie ich im Bereich MLP investieren kann ohne mir Gedanken über die Steuerproblematik machen zu müssen (auch wenn das natürlich nicht das Hauptargument darstellt).
          Dabei bin ich auf den ETFS US Energy Infrastructure MLP GO UCITS ETF (ISIN: DE000A1XE2Q3) gestossen. Interessant an diesem ETF könnte sein, dass er im Bundesanzeiger gelistet ist und somit zumindest nicht als instarnsparent gelten dürfte.
          Leider ist der ETF mit 26 Mio Euro recht klein, obwohl er bereits 2014 aufgelegt wurde. Für mich sieht er aber interessant aus, auch weil er die Firmen gleichgewichtet und nach Dividendenhöhe und -kontinuität auswählt. Die Dividendenrendite müsste für 2017 (auch aufgrund von Kursverlusten) irgendwo zwischen 6% – 7% liegen.
          Hat jemand Erfahrungen mit ETF? Gibt es da evtl. Stolperfallen? Ist das Steuerthema mit der Meldung an den Bundesanzeiger „vom Tisch“?

          1. Auf die Gefahr hin mich zu wiederholen: Das Thema (In-)transparenz ist ohnehin vom Tisch – zumindest bei Wahl einer geeigneten Depotbank. Ich selbst hatte die letzten Jahre keinerlei Probleme mit sogenannten „intransparenten“ Anlagen.
            Unabhängig davon hat der „transparente“ europäische ETF ab 01. Januar 2018 einen entscheidenden Nachteil, denn dieser fällt im Gegensatz zum Alerian MLP ETF unter die neue Fondsbesteuerung (analog zu den jüngst besprochenen ETFs auf Preferred Shares). Im Dezember werde ich genau diesem Thema einen ausführlichen Blogbeitrag widmen.

    10. Hallo Luis,
      der Alerian MLP ETF ist derzeit wegen MiFID II nicht kaufbar, zumindest nicht über die Targobank. Kennst Du eine deutsche Bank, die das derzeit hinbekommt?
      Viele Grüße Holger

      1. Hallo Holger,
        das scheint zur Zeit nicht nur den Alerian MLP sondern zahlreiche ausländische Fonds und Wertpapiere zu betreffen. Jedenfalls haben sich diesbezügliche Klagen von Lesern jüngst gemehrt. Neben der Targobank wurden dabei auch DeGiro und Maxblue genannt. Eine deutsche Bank, bei der nach wie vor alle Papiere zuverlässig handelbar sind, kenne ich leider nicht (zumal ich selbst kein inländisches Institut nutze).

        Allerdings ist dies nach wie vor bei CapTrader möglich. Hier wird das Depot zwar in England verwaltet, die Schnittstelle zum Kunden ist jedoch in Deutschland ansässig (und ordentlich auf Zack). Zudem sind die Konditionen sehr attraktiv. Hier findest Du weitere Informationen:
        https://nurbaresistwahres.de/depotbanken/

        Beste Grüße
        Luis

    11. Liebe Leute,

      den Alerian sollte man bei Flatex noch handeln können – konnte jetzt eben keine Order ausführen, da WOchenende, aber bei der ING Diba steht direkt, in rot, klein, neben dem Fondtitel:
      „Kein Erwerb bei ING … Emittent hat Produtinfoblatt nicht bereitgestellt“

        1. Hallo,

          kann der ETF via CapTrader oder via Consorsbank gekauft werden? Geht das auch über eine deutsche Börse oder nur via US-Börse? Bei Tradegate wird zwar ein Kurs gelistet, aber anscheinend keine Stücke gehandelt.

          Viele Grüße
          Andreas

    12. Wird dieser Fonds vom deutschen Fiskus anerkannt? (UCITS-Standard) Oder wird er hierzulande von der deutschen Steuerbehörde als sog. „schwarzer Fonds“ eingestuft? – Dies hätte eine Pauschalbesteuerung in Höhe von 30 % aller Zahlungen(auch eines Verlaufserlöses) zur Folge!

      1. Hallo, ich habe Anteile seit 2018. Das Finanzamt muss da m.E. gar nichts anerkennen. Mein Finanzamt ‚will‘ nur, dass ich meine nicht-UCITS-ETFs in der Anlage KAP-INV deklariere (anders als das Luis hier in seinem Blog propagiert). Das ist nicht unbedingt ein Nachteil, wenn man die Anteile länger halten will, da man ja ggf., je nach Aktienanteil, von der Teilfreistellung profitiert. In diesem Fall ist diese allerdings 0. Pauschal-/strafbesteuert wurde bei mir nichts!

        1. Genau so ist es, nur, dass der Wunsch des Finanzamts nicht nachvollziehbar ist, da die Anlage KAP-INV sich unmittelbar auf das InvStG bezieht, unter das beispielsweise US-ETFs gar nicht fallen – aber sei es drum.

          Beste Grüße
          Luis

      2. Der US-ETF ist kein UCITS, allerdings gilt er nicht als „schwarzer Fonds“ und wird auch nicht pauschal besteuert. Nur weil ein Fonds nicht den UCITS-Vorgaben genügt, ist er auch noch lange nicht „schwarz“. Oder besser gesagt war er das nicht. Denn „schwarze Fonds“ gibt es seit langem nicht mehr, davor war die Pauschalbesteuerung zudem unrechtmäßig:
        https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuern-sparen/der-steuertipp-vorsicht-schwarze-fonds-14234212.html

        Beste Grüße
        Luis Pazos

    13. Hallo Luis,

      ich habe bis vor kurzem noch den ALERIAN MLP ETF NEW (WKN: A2P4CX) besessen und diesen aufgrund der folgenden Mitteilung meiner Depotbank vom 23.03.2021 im Mai 2021 veräußert:
      „Ab dem 01.01.2022 wird bei einem Verkauf eine zusätzliche US-Steuer in Höhe von 10% auf Verkaufserlöse erhoben. Auch wenn Sie das Wertpapier entgeltlich übertragn, wird eine zusätzliche US-Steuer von 10% einbehalten.“

      Des Weiteren schreibt die Depotbank:
      „Bei Bestand in solchen Wertpapieren, müssen Sie bereits jetzt und auch künftig eine Steuererklärung in den USA abgeben. Dazu brauchen Sie eine US Steuernummer (TIN). Die Beantragung einer solchen ist nach unserer Erfahrung aufwendig und kostenintensiv.
      Hintergrund dieser Änderung sind die kürzlich veröffentlichten „Final Regulations“zu Section 1446(f) des US-Steuergesetzes.“

      Weißt du, ob sich bezüglich der Besteuerung mittlerweile auch ggfs. aufgrund der „Final Regulations“ zu Section 1446(f) etwas zur Besteuerung von MLP ETFs geändert hat und ob und ab wann eine US-Steuererklärung abgegeben werden muss. Dies würde eine Investition in MLP ETFs sehr unattraktiv gestalten.

      Vielen Dank.

      Gruß
      Dennis

      1. Hallo Dennis,
        im Detail kenne ich die Problematik nicht, die scheint aber auf bestimmte Institute begrenzt zu sein. Ich selbst habe beispielsweise keine Information dazu erhalten, obwohl ich den Titel auch im Bestand halte. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei der Anlage um einen ETF, keine MLP, daher greift ja auch die reduzierte Quellensteuer. Wie dem auch sei, es gibt von Invesco einen swapbasierten ETF auf MLPs, der sollte die Problematik in keinem Fall aufweisen:
        https://www.justetf.com/de/etf-profile.html?isin=IE00B8CJW150

        Viele Grüße
        Luis

      2. hi,
        ich habe heute von onvista einen ähnlichen brief erhalten,
        meinen alerian mlp etf bitte zu verkaufen bis zum 31.10.22 wegen einer neuen us-steuervorschrift bezogen auf puplicly traded partnerships…
        ärgerlich…

        viele grüße
        denis

    14. Hallo,
      ich habe ebenfalls eine Nachricht von Swissquote erhalten den Titel dort nicht mehr halten zu dürfen.
      Ich habe daraufhin bei Captrader nachgefragt, dort habe ich die Rückmeldung erhalten, dass ich meine Anteile dort verwahren könnte, nur eben keine neuen Anteile mehr erwerben kann.

      Wäre das nicht eine alternative Vorgehensweise, um den Titel doch behalten zu können oder habe ich etwas übersehen was wiederum nachteilig dabei wäre?

      Viele Grüsse

    15. Hallo,
      ergänzend zu meinem letzten Kommentar habe ich nun sowohl von Captrader als auch von Swissquote die Rückmeldung, dass auf Ausschüttungen zu diesem Titel nun 37% Quellensteuer einbehalten werden.

      Also keine wirkliche Option mehr diesen Titel zu behalten.

    16. Hallo zusammen,
      ich habe AMLP in meinem Interactive Brokers-Depot in Ungarn liegen (IBCE), also nicht in Irland (IBCE), wie normalerweise etwa die CapTrader Depots. Heute habe ich die Dividendenabrechnung für den 14.02.2023 bekommen. Es wurden weiterhin nur 15% US-Quellensteuer eingezogen. Ob das jetzt an Ungarn liegt? Wäre interessant, welche Erfahrungen andere Interactive Brokers Kunden mit dieser ersten Ausschüttung in 2023 gemacht haben. Es ist allerdings darüber hinaus natürlich möglich, dass die 37% später noch eingezogen werden …
      Beste Grüße
      Oliver von gut-veranlagt.de

    17. Ich habe Swissquote die letzten Wochen mehrmals angeschrieben, da mir zwar immer wieder zugesagt wurde ich müsse nicht unbedingt selbst aktiv werden, da der Titel automatisch verkauft werden würde, bislang aber nichts passiert ist. Heute habe ich die Rückmeldung seitens Swissquote erhalten, dass die Restriktionen für diesen Titel nicht mehr gelten – O-Ton: „Gerne informieren wir Sie, dass einige Unternehmen und ETFs dementsprechende Schritte vorgenommen haben, um nicht mehr als PTPs zu gelten, welches bei diesem ETF ebenfalls der Fall ist. Sie können diese Position wie gewohnt online handeln.“

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