Barwerte – Das liebe Geld im Mai 2017

Inhalt

Neue Buchbesprechung

Auch im Wonnemonat Mai hat ein fachkundiger Leser und ausgewiesener Kenner der Materie „Bargeld statt Buchgewinn“ einer kritischen Prüfung unterzogen – in diesem Fall, soviel vorab, mit positivem Fazit. Die Rezension stammt aus der Feder von Lars Hattwig, einem thematisch sehr nah verwandten Bloggerkollegen. Mit „Finanziell umdenken!“ betreibt er seit 2011 eine Plattform zu den Themen passives Einkommen und finanzielle Unabhängigkeit, auf der bereits über 600 lesenswerte Fachartikel veröffentlicht wurden:

> Rezension „Bargeld statt Buchgewinn“ von Lars Hattwig <

Finanzblogverzeichnisse

Ein weiteres Thema, welches ich im vergangen Monat mit Erfolg angegangen bin, war die Listung dieser Seite in den drei wichtigsten Verzeichnissen für deutschsprachige Finanzblogs – seither ist Nur Bares ist Wahres! in den zugegebenermaßen recht umfangreichen Übersichten zu finden. Diese legen Zeugnis von der äußerst lebendigen Finanzblogszene ab und sind jedem am Thema interessierten Leser sehr zu empfehlen – in Breite und Tiefe gibt es kaum einen Aspekt, der nicht vertreten ist:

> Zum Verzeichnis Finanzblognews <

> Zum Verzeichnis Finanzblogroll <

> Zum Verzeichnis Finanzhotspot <

Im Sündenpfuhl

Vor einigen Wochen habe ich wertorientierte Aktienanlagen als „homöopathische Ethik-Folklore“ bezeichnet. In diesem Zusammenhang erwähnte ich am Rande auch sogenannte „Sündenfonds“, also Investmentfonds, die in als „unethisch“ klassifizierte Aktien und Branchen investieren. Dominik Moosmann vom Finanzblog Moosparade hat sich kürzlich des Themas angenommen und dabei wissenschaftliche Analysen langfristiger Aktienkursentwicklungen klassischer „Lasterbranchen“ vorgestellt. Demnach schlagen Tabak- und Alkoholproduzenten seit 1900 den Gesamtmarkt deutlich – um nicht zu sagen „nachhaltig“:

> Groß Kasse machen mit Alkohol und Tabak <

Aktien in der Inflation

Schützen substanzhaltige Unternehmensbilanzen die Anleger gegen das Damoklesschwert der Geldentwertung? Auf diese Frage ging ich Anfang Mai in einem Blogbeitrag ein und beantwortete sie mit einem klaren Jein. Nahezu zeitgleich hat der Finanzanalyst Clemens Schmale auf dem Finanzportal GodmodeTrader die Entwicklung von Aktien im hyperinflationären Umfeld untersucht. Sein Fazit: Ab zweistelligen Inflationsraten sind Aktien ein schlechter Schutz vor der Geldentwertung. In so einem Szenario hilft Gold immer noch am einfachsten und besten:

> Aktien in der Hyperinflation: Wie gut wirkt der Schutz? <

Betriebliche Altersvorsorge

Ein Kritikpunkt meines Faktenchecks zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) war die restriktive Anlagepolitik, der die Anbieter in der Regel unterworfen sind. So müssen sie für den weitaus größten Teil der zufließenden Mittel per Definition als „sicher“ eingestufte Bank- und Staatsanleihen erwerben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die eingezahlten Beiträge der Arbeitnehmer im Alter als Mindestleistung garantiert werden können. Am vergangenen Montag nun wurde von der Regierung das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) vorgestellt. Um künftig vermehrt in renditeträchtigere (allerdings auch schwankungsanfälligere) Anlagen investieren zu können, darf beziehungsweise muss künftig je nach Durchführungsweg die teuer erkaufte Garantie entfallen – und mit ihr die problematische Arbeitgeberhaftung:

> Vorstellung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) <

Verwässerung von Eigentumsrechten Teil 1

In Hamburg hat das Bezirksamt Mitte einen Vermieter (teil-)enteignet. Dieser hatte sechs Wohnungen im Stadtteil Hamm fünf Jahre leer stehen lassen und sich auch nach Auferlegung eines Zwangsgeldes in Höhe von 18.000 Euro nicht gefügt. Das Amt hat vergangenen Monat die Wohnungen beschlagnahmt und lässt diese jetzt durch einen Treuhänder auf Kosten des Eigentümers renovieren und anschließend vermieten. Fast überflüssig zu erwähnen, dass sich der Eigentümer die Mieter nicht aussuchen darf.

> Hausbesitzer wird enteignet: Hamburg beschlagnahmt leerstehende Wohnungen <

Verwässerung von Eigentumsrechten Teil 2

Wie jüngst bekannt wurde sieht eine Anpassung des Geldwäschegesetzes (GwG) unter anderem die Herabsetzung der Anonymitätsgrenze für Barzahlungen beim Erwerb hochwertiger Güter vor. Hierzu gehören seit jeher auch Edelmetalle. Ab 26. Juni sinkt die Bargeldgrenze für anonyme Geschäfte von derzeit 15.000 Euro auf 10.000 Euro – zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Angesichts des aktuellen Goldpreises könnten demnach noch zwei-hundert Gramm beziehungsweise acht Unzen des gelben Edelmetalls im Rahmen eines Tafelgeschäfts erworben werden:

> Grenze für anonyme Edelmetallkäufe wird gesenkt <

Verwässerung von Eigentumsrechten Teil 3

Über Jahrhunderte galt der sprichwörtliche Zehnt als Wahrzeichen feudaler Ausbeutung. Heute, im freiesten Staat auf deutschem Boden, dürfen es gerne auch deutlich mehr als 50 Prozent sein, erklärte zumindest Wolfgang Schäuble gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“. Denn, so der Finanzminister und Freund klandestiner Bargeldspenden weiter, die Menschen sollten wissen, „dass Geld nicht alles ist“:

> Wolfgang Schäuble zum Thema Geld und Steuerquote <

Leserhinweise

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