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Thema der Folge
Neues Jahr, neues Börsenglück. Und natürlich auch eine neue Ausgabe des Einkommensinvestoren-Podcasts, dem Podcast für Dividenden-Sofortrentner und solche, die es werden wollen. Am ersten Freitag des Jahres schaue ich gemeinsam mit Anton Gneupel vom YouTube-Kanal „D wie Dividende“ zurück sowie nach vorne.
Auch 2020 wieder mit an Bord ist unser Werbepartner CapTrader (*). Der Onlinebroker aus Düsseldorf bietet auch im neuen Jahr Privatanlegern den Zugang zu mehr als einer Millionen Wertpapiere an weltweit über 120 Börsenplätzen. Und das zu äußerst niedrigen Gebühren, vor allem an den für Einkommensinvestoren interessanten angelsächsischen Börsen. Kosten für die Verbuchung von Dividenden fallen genauso wenig an wie laufende Depotgebühren. Eine ausführliche Anleitung zur Konto- und Depoteröffnung findet sich ebenso auf diesem Blog wie eine detaillierte Analyse zum Schutz der Kundeneinlagen und Wertpapiere. Seit 2017 bin ich selbst zufriedener Kunde von CapTrader (*), Anton Gneupel seit 2019.
In der neunten Folge des Einkommensinvestoren-Podcasts gehen wir im Rahmen des Rückblicks und Ausblicks auf folgende Punkte ein: Wie hat sich unser Gemeinschaftsprojekt seit Start im Mai 2019 entwickelt? Wie sind unsere Einzelprojekte in den vergangenen zwölf Monaten verlaufen? Was waren im Jahr 2019 unsere persönlichen Erfolge und Misserfolge? Welche unserer eigenen Investitionen sind besonders gut, welche besonders schlecht gelaufen? Welche Änderungen planen wir im Jahr 2020? Was sind die fünf beliebtesten Hochdividendenwerte unserer Hörer? Und natürlich schließen wir die erste Podcastfolge des Jahres mit dem Hochdividendenwert des Monats beziehungsweise Jahres ab.
Die zehnte Folge des Einkommensinvestoren-Podcasts erscheint dann am 07. Februar 2020. In der zweiten Ausgabe des neuen Jahres widmen Anton Gneupel und ich uns ein weiteres Mal dem Thema Renditeoptimierung, diesmal mit Fokus auf konkreten ausschüttungssteigernden Maßnahmen!
Hochdividendenwerte des Monats beziehungsweise Jahres
Brookfield Renewable Partners (BEP) sowie die Inter Pipeline Limited (IPL), also je ein Einzeltitel aus dem Bereich der regenerativen sowie konventionellen Energieversorgung. Die wichtigsten Daten, Zahlen und Fakten zu den Hochdividendenwerten des Monats gibt es wie gewohnt in der kompakten Übersicht als Cash-Ampel:
Haftungsausschluss und Interessenskonflikte
Zu den Risiken und Nebenwirkungen des Handels mit Derivaten und Wertpapieren, den angebotenen Inhalten und besprochenen Möglichkeiten der Geldanlage einschließlich möglicher Interessenskonflikte verweise ich auf den Haftungsausschluss und die Transparenzrichtlinien, die analog für unseren Podcast gelten.
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Wer keine Folge des Einkommensinvestoren-Podcasts verpassen möchte, kann diesen direkt über die gängigen Potcatcher per Stichwortsuche oder Podcast-Feed abonnieren. Alternativ dazu informieren wir regelmäßig auf unseren zahlreichen Kanälen zu jeder neuen Folge, so beispielsweise im Blogtelegramm oder im YouTube-Kanal unter „D wie Dividende“.
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Hallo ihr beiden.
ich finde eure Bemühungen und die Hilfestellung zum Finden hochprofitabler Dividendenwerte positiv.
Ihr solltet aber bitte darauf hinweisen, daß bei einer Investition in kanadische MLP`s die steuerlihe Problematik zu berücksichtigen ist, da die Einnahmen nicht als Dividenden sondern als gewerbliche Einnahmen versteuert werden müssen und damit nicht mit der bekannten Abgeltungssteuer sondern mit dem persönlichen Steuersatz blastet werden.
Hallo,
hier sind anscheinend einige Begriffe durcheinander geraten. Zum einen gibt es keine kanadischen MLPs, sondern US-MLPs und Offshore-MLPs. Die Ausschüttungen von US-MLPs gelten als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb, allerdings nur für in den USA steuerpflichtige Personen. Nicht in den USA steuerpflichtige Anleger zahlen hingegen einen hohen Quellensteuersatz, der Direktinvestition in US-MLPs meist unattraktiv macht, da die Quellensteuer nicht in voller Höhe auf die inländische Steuerschuld angerechnet werden kann. Das gilt jedoch nicht für Fonds oder ETFs, die in MLPs investieren. Hier zahlen beispielsweise in Deutschland veranlagte Investoren 15 Prozent Quellensteuer, die voll auf die Abgeltungssteuer anrechenbar ist. Wir werden sicherlich noch eine Podcastfolge zum Thema MLPs beziehungsweise Energieinfrastruktur machen und dort im Detail auf die Punkte eingehen.
Beste Grüße
Luis Pazos
Hallo Winfried,
gilt dies deiner Ansicht nach nur für kanadische MLPs oder, LPs/MLPs generell? Auf welcher juristischen Basis erfolgt deine Einschätzung? Ich habe BEP und BIP im Depot, und frage mich eben, ob ich die Ausschüttungen dieser beiden Werte in der Anlage G (statt Anlage KAP) berücksichtigen müsste. Für ein wenig Hintergrund wäre ich sehr dankbar. LG Trollpferd
Hallo Trollpferd,
die Ausschüttungen sind für deutsche Anleger Einkünfte aus Kapitalvermögen – das kann ich aus eigener Praxis bestätigen.
Beste Grüße
Luis
Hallo schon wieder, ich muss da, nach weiterer Internet-Recherche (https://www.kritische-anleger.de/unser-dividenden-tagebuch-ausgabe-dezember-2018/) , zu BIP weiter nachbohren… Zitat: „In Deutschland führt das dazu, dass solche Dividendenzahlungen nicht wie üblich als Kapitaleinkünfte mit entsprechender Kapitalertragsteuerpflicht eingestuft werden. Stattdessen werden die Ausschüttungen in diesem Fall wie Erträge aus einer Beteiligung an einer Personengesellschaft behandelt und unterliegen somit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Das heißt, dass Ihre heimische Depotbank zwar keine Steuern von der Dividendenzahlung abzieht, Sie diese aber in Ihrer persönlichen Steuererklärung angeben und ggf. nachversteuern müssen.“ An anderer Stelle (https://www.atypischstill.com/allgemein/blackstone-carlyle-kkr-besteuerung-von-us-amerikanischen-limited-partnerships-lps-und-master-limited-partnerships-mlps-stand-2019) heißt es „Wird die ausländische Gesellschaft als Personengesellschaft eingeordnet, ist der für die ausländische Personengesellschaft ermittelte Gewinn den Gesellschaftern zuzurechnen und in deren persönlicher Einkommensteuerveranlagung etwa als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu erfassen… “ Dies scheint aber nur für Nicht-US LPs zu gelten. Meine These würde also lauten: Die Dividenden von BIP und BEP als Nicht-US-Papiere sind tariflich zu vesteuern, und nicht pauschal via Abgeltungsteuer. Dies kann dann sicherlich über die Anlage G oder die Anlage KAP („Erträge aus Beteiligungen“, „Laufende Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art“) erfolgen. Ich halte beide Werte bei CapTrader, so dass mir sowieso keine Abgeltungsteuer abgezogen wird. Interessant wäre also, wie das deutsche Depotbanken handhaben.