US-Staatsanleihen – Der Zins ist der neue Zins

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Vom neuen Charme einer alten Anlageklasse

Anfang Juli 2014 war es soweit. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland notierte die nominale Rendite für zweijährige Bundesanleihen für kurze Zeit negativ. Exakt ein halbes Jahr später, im Januar 2015, ging die Verzinsung dauerhaft in den Minusbereich über. In den darauffolgenden Jahren sollten sämtliche weitere Laufzeiten öffentlicher Anleihen folgen; zuletzt tauschten im August 2019 die Renditen 30-jähriger Schuldtitel das Vorzeichen.

Diese Zeitenwende schlug sich nahezu zeitgleich im deutschen Blätterwald nieder, der einen Ersatz für die der Zentralbanksklerose anheimgefallenen Zinserträgen suchte und in den Gewinnausschüttungen von Unternehmen fand. Das fragwürdige Paradigma von der Dividende als dem neuen Zins durchzog fortan die Titelzeilen einschlägiger Publikationen, von der FAZ über das Handelsblatt bis hin zur Süddeutschen Zeitung – ebenso wie die Kritik an dem Vergleich.

Die historische Regel

Beides führte immerhin dazu, die historische Bedeutung von Dividenden und deren Beziehung zu den Zinsen wieder ins Bewusstsein der Leserschaft gerückt wurde. So weist Christian Kirchner in der Capital darauf hin, dass zwischen 1870 und 2015 in 60 Prozent der Zeit die Rendite von US-Anleihen unterhalb der durchschnittlichen Dividendenrendite von US-Aktien lag; zu diesem Zeitpunkt notierte die Dividendenrendite des DAX übrigens 25-mal höher als die Rendite zehnjähriger Bundesanleihen.

Dafür gibt es selbstverständlich auch eine ökonomische Begründung: Bis zum Bedeutungsverlust der Dividende in der jüngeren Geschichte war es selbstverständlich, dass Aktionäre für das Halten schwankungsanfälliger Dividendenpapiere eine höhere Ausschüttung haben wollten als auf vergleichsweise kursstabile Staatsanleihen – seinerzeit orientierten sich Anleger eben deutlich strenger an den realisierbaren Cashflows.

Ferner hat Kirchner auf den dividendenbedingten Zinseszinseffekt hingewiesen, wonach in der Vergangenheit 90 Prozent und mehr des Wertezuwachses eines Aktienportfolios aus wiederangelegten Ausschüttungen stammt, insbesondere, wenn die Wiederanlage in Baisse-Phasen stringent durchgezogen wird. Als Beispiel führt er den Dow Jones an, der im Jahr 1900 bei 100 Punkten notierte und 2015 als Performanceindex, also unter Berücksichtigung der Thesaurierung aller Dividenden, bei über zwei Millionen Punkten stehen würde.

Titelbild US-Staatsanleihen

Zwei ungleiche Geschwister

Warum jedoch ist die finanzökonomische Gleichsetzung von Dividenden und Zinsen „fragwürdig“, wenn es sich in beiden Fällen um Kapitaleinkünfte handelt? Nun, weil die Interessenslage von Eigenkapitalgebern (Aktieninhabern) und Fremdkapitalgebern (Anleihehalter) in zahlreichen Aspekten diametral entgegengesetzt sind.

Eigenkapitalgeber sind Eigentümer und damit rechtlich riskanter positioniert als Gläubiger; in der Kapitalstruktur nehmen sie die letztrangige Position ein. Sie stellen dem Unternehmen Kapital auf Dauer zur Verfügung, welches also nicht zurückgezahlt werden muss. Damit einher geht ein bisweilen zentraler Antrieb von Eigenkapitalgebern, nämlich das Interesse an einem steigenden Unternehmenswert, der sich bei börsennotierten Gesellschaften im Aktienkurs niederschlagen soll. Zum Kursgewinn- kann sich das Einkommensmotiv gesellen, hier in Form einer Gewinnbeteiligung (Eigentümerlohn). Ferner können Eigentümer über die Hauptversammlungen einer Gesellschaft entsprechend ihrem Stimmrecht Einfluss oder Kontrolle ausüben, zumindest jedoch Auskünfte erzwingen.

Im Gegensatz dazu gehen Fremdkapitalgeber stets eine fest terminierte Investition ein. Dafür erhalten sie keine Gewinnbeteiligung, sondern einen in Höhe und Zeit vorab definierten Zins, der unabhängig vom operativen Erfolg oder Misserfolg zu erbringen ist. Gleiches gilt für die Tilgungsleistung, die im Fall der Anleihe in aller Regel zum Laufzeitende erfolgt. Zins und Tilgung zusammen ergeben den Kapitaldienst. Wird dieser zu den jeweiligen Stichtagen nicht erbracht, ist der Schuldner automatisch in Verzug und der Gläubiger kann Vollstreckungsmaßnahmen in die Wege leiten. Ist der Schuldner nicht in der Lage, die Zahlungsverpflichtung zu erfüllen, ist er insolvent.

Daraus wird bereits ersichtlich, dass es Fremdkapitalgebern kaum auf Kurssteigerungen ankommt, als vielmehr auf die Kapitaldienstfähigkeit des Schuldners. Diese ist maßgeblich vom Cashflow desselben abhängig sowie gegebenenfalls von der Verfügbarkeit verpfändbarer Sicherheiten. Ganz im Gegenteil sind Gläubiger daher im gewissen Umfang auf eine eher statische Unternehmensentwicklung ohne investiven Kapitalabfluss und zusätzliche Risikodispositionen bedacht. Genau dies ist nämlich mit jeder zusätzlichen Investition, jeder Entwicklung neuer Produkte, jeder Erschließung neuer Märkte und Regionen untrennbar verbunden.

Somit dominiert bei Gläubigern das Einkommensmotiv, also die Sicherheit der vereinbarten periodischen Zahlungen, eben der sprichwörtlichen Rente. Aus diesem Grund können sie auf Einfluss- und Kontrollrechte verzichten, im Gegenzug sind sie im Sinne des Gläubigerschutzes im Fall einer Insolvenz vorrangig zu befriedigen.

Zeitpräferenz und Zombifizierung

Zurück zur jüngst überwundenen Ära der Null- und Negativzinsen. Diese stellt, wie an anderer Stelle ausführlich beschrieben, einen ökonomischen und biologischen Widerspruch dar, wie er letztlich nur künstlich durch einen Währungsmonopolisten begründet und aufrechterhalten werden kann. Da der Zins das Verstreichen stets knapper Lebenszeit reflektiert, ist die Zeitpräferenz des Menschen und damit auch der (Ur-)Zins immer positiv.

Er muss es angesichts von Opportunitätskosten und unsicherer Lebenserwartung auch sein, die eigene Vergänglichkeit gebietet es, die frühere Zielerreichung der späteren vorzuziehen. Mein seinerzeitiges Fazit lautete daher wie folgt: „Die enge Korrelation zwischen (Lebens-)Zeit und (Ur-)Zins spiegelt sich auch statistisch in der Finanzmarktgeschichte wider. Mit der zunehmenden durchschnittlichen Lebenserwartung der Menschen sank das durchschnittliche Zinsniveau; die Restlebenserwartung bestimmt die Knappheit des Faktors Zeit und damit auch dessen Bepreisung.“

Unabhängig von dieser individuellen Betrachtung zog das in den Negativbereich gedrückte Zinsniveau freilich enorme Verzerrungen an den Märkten für Vermögensgüter sowie in der Unternehmenslandschaft nach sich, mittlerweile ist das Phänomen der Zombifizierung in den Medien so weit verbreitet wie einst die Dividende als Zinsersatz.

Eine erfreuliche Wende

Vor dem Hintergrund ist von den vielen missratenen „Wenden“ der vergangenen Jahre zumindest der jüngst vollzogene Zinstrendwechsel als Schwenk in Richtung Normalität zu begrüßen, auch wenn dieser vor allem den nach oben geschossenen Teuerungsraten geschuldet ist. Von den großen Zentralbanken war es schließlich das Federal Reserve System (Fed), welches voranschritt und den Leitzins, konkret die Federal Funds Rate, ab März 2022 sukzessive erhöhte. In bisher fünf Schritten ging es von null bis 0,25 Prozent auf 3,0 bis 3,25 Prozent.

Zur Erläuterung: Die Federal Funds Rate ist das (Leit-)Zinsband, zu dem sich US-amerikanische Finanzinstitute untereinander Zentralbankguthaben leihen, um ihre im Rahmen der Mindestreserveverpflichtung vorgeschriebenen Salden bei der Zentralbank auszugleichen. Hierbei handelt es sich um sehr kurzfristige Finanzoperationen beziehungsweise sogenannte Übernachtkredite.

Die Federal Funds Rate schlägt (neben den Offenmarktgeschäften des Fed) als faktische Referenz unmittelbar auf die gesamte US-amerikanische Zinslandschaft durch; wird Zentralbankgeld „teurer“, steigen Refinanzierungkosten wie -erträge und ziehen die Guthaben- und Kreditzinsen nach. Das schließt die Zinsen auf US-amerikanische Staatsanleihen mit ein, die seit der Wende des Fed wieder nennenswerte Erträge abwerfen. Diese liegen aktuell deutlich über denjenigen europäischer Emittenten mit vergleichbarer Bonität.

Bestimmte Emissionen stellen für europäische Anleger eine Fremdwährungsalternative zu unverzinsten, stets verfügbaren Kontoguthaben dar. Ferner lassen sich die Einlagensicherung übersteigende Beträge damit gegen eine Brokerpleite absichern. Die Papiere erlauben es zudem Optionshändlern, ohne eine Schmälerung der Margin zusätzliche Erträge zu generieren. Zu guter Letzt lassen sich über ein rollierendes System sogar etwaige Zinsänderungsrisiken nahezu vollständig eliminieren und damit gleichzeitig inflationären Entwicklungen vorbeugen.

Die Schatztruhe des Finanzministeriums

US-Staatsanleihen werden in T-Bills, T-Notes und T-Bonds unterschieden, welche das Gros der Emissionen ausmachen. Das „T“ steht für „Treasury“, das US-Finanzministerium beziehungsweise das United States Department of the Treasury, in welches die Ausgabe, Verwaltung und Tilgung der Schuldtitel des Bundes direkt integriert ist. Der Namenszusatz bezeichnet die Laufzeitkategorie. T-Bills laufen bis zu einem Jahr, T-Notes zwischen einem und zehn Jahre, T-Bonds zwischen zehn und dreißig Jahre.

Während T-Notes und T-Bonds je nach Restlaufzeit erhebliche Zinsänderungsrisiken aufweisen – steigende Zinsen führen zu fallenden Kursen und umgekehrt – gilt dies für die kurzlaufenden T-Bills nicht. Diese werfen Stand Ende Oktober 2022 knapp 4,5 Prozent pro Jahr ab. Wobei abwerfen im Sinne von Auszahlen nicht korrekt ist, da T-Bills als Nullkuponanleihen emittiert werden. Was bedeutet dies? Nullkuponanleihen verfügen, was sich im Namen widerspiegelt, über keinen Zinskupon, vielmehr wird der Zinssatz bei der Emission diskontiert, das Papier im Gegenzug mit Laufzeitende zum Nominalwert getilgt. Die „Zinszahlung“ schlägt sich also als Kursgewinn nieder.

Bei Interactive Brokers (IB) respektive den Wiederverkäufern wie CapTrader (*) & Co. werden die T-Bills nicht über die Börse, sondern außerbörslich Over the Counter (OTC), also über den virtuellen Tresen des Brokers direkt gehandelt. Damit entfallen sowohl Börsenspesen als auch Spreads. Berechnet wird beispielsweise bei CapTrader (*) eine Provision in Höhe von 0,2 Prozent des Handelswerts beziehungsweise mindestens zehn US-Dollar, ab einem Ordervolumen von 5.000 US-Dollar entfällt also der Festkostennachteil.

TWS Anleihescanner 1
Zum Anleihenscanner in der TWS, Bildquelle: TWS

Listen und nach Laufzeit sortieren lassen sich die Papiere sowohl über den Anleihefinder in der TWS als auch über die Trading-App und das Client-Portal. Über einen Klick auf das gewünschte Papier wird dieses dann in die Ordermaske übernommen. Da die T-Bills ausschließlich über den Broker gehandelt werden, sind sie nicht über ein Wertpapierkürzel oder eine Kennnummer analog zu Aktien zu finden. Käufe und Verkäufe sind jederzeit zum Marktpreis möglich – auch außerhalb der Börsenöffnungszeiten. Gehandelt werden T-Bills übrigens nicht in Stücken, sondern in Tranchen zu 1.000 US-Dollar Nominalwert. Dementsprechend fällt der Handelswert um den Diskont niedriger aus.

TWS Anleihescanner 2
Die Treasuries im Anleihenscanner der TWS, Bildquelle: TWS

Die sogenannte Marginhinterlegung der Papiere beläuft sich auf knapp einhundert Prozent, Ende Oktober 2022 konkret bei 99 Prozent. Das bedeutet, der Broker behandelt T-Bills nahezu wie Kontoguthaben – von außen betrachtet sind sie sogar noch sicherer. Das bedeutet, T-Bills können analog zu Liquidität als Grundlage gedeckter Stillhaltergeschäfte herangezogen werden. Mit dem Unterschied, dass die Anleihen einen zusätzlichen Ertrag abwerfen.

Dreimonatige T-Bill-Rotation

Wesentliche Merkmale der T-Bills sind die niedrige Volatilität sowie der Schutz vor inflationären Entwicklungen. Aufgrund der kurzen Laufzeiten gibt es faktisch kein Zinsänderungsrisiko und marginale Kursschwankungen. Zudem schlagen sich steigende Zinsen unmittelbar im Diskont der Neuemissionen nieder.

Das erlaubt es Anlegern, mit nur vier Papieren auf Sicht von einem Jahr ein Rotationssystem aufzusetzen, das lediglich einmal im Quartal eine Handelsaktivität erfordert. Hierzu wird das dafür vorgesehene Kapital auf vier gleichgroße Tranchen T-Bills aufgeteilt, jeweils eine mit einer Restlaufzeit von drei, sechs, neun und zwölf Monaten (Rest-)Laufzeit.

Einmal im Quartal, immer dann, wenn eine Tranche fällig und getilgt wurde, wird eine neue Tranche T-Bills mit zwölfmonatiger Laufzeit hinzugekauft. Das System funktioniert selbstverständlich auch mit drei oder zwei Tranchen. Anleger, die extrem kurzfristig unterwegs sein wollen, können sich sogar auf eine Tranche mit einmonatiger Restlaufzeit beschränken, was jedoch vergleichsweise hohe Kosten nach sich zieht.

Weitere Chancen und Risiken

T-Bills gehören wie sämtliche US-Treasuries zu den weltweit liquidesten Wertpapieren überhaupt, der Broker wird also stets Kurse stellen und den Handel gewährleisten. Von daher eignen sie sich auch als Festgeldersatz in US-Dollar.

Wie die aktuelle Entwicklung offenlegt, reduzieren T-Bills zwar die Inflationskosten der Liquiditätshaltung, jedoch nicht immer im vollen Umfang, sprich, sie können durchaus eine negative Realverzinsung aufweisen – hier klebt die Rendite recht eng an der Federal Funds Rate sowie etwaigen Zentralbankinterventionen.

Sollte die schleichende in eine galoppierende oder gar eine Hyperinflation übergehen, dürfte die Schutzwirkung der T-Bills verloren gehen und der reale Wert der Papiere verfallen. In so einem Szenario tendieren die Preissteigerungsraten dazu, die Zinsanpassungen überzukompensieren. Und selbstverständlich dürfte der Preis der T-Bills bei einem Zahlungsausfall der USD auf null gehen. Zwei zugegebenermaßen unwahrscheinliche, jedoch nicht unmögliche Ereignisse.

Positiv ist in diesem Zusammenhang zu vermerken, dass der US-Dollar bereits seit 1792 umläuft; neben dem 98 Jahre älteren Britischen Pfund ein welthistorisch positiver Ausreißer. Allerdings summieren sich die Kaufkraftverluste von der Erstemission bis in die Gegenwart auf sklerotische Sätze jenseits der 95 Prozent. Ebenfalls nicht zu unterschätzen ist der US-Dollar als Leit- und Fluchtwährung.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass T-Bills respektive kurzlaufende Staatsanleihen höchster Bonität ihre besondere Stärke in schweren Crash sowie deflationären Schocks ausspielen. In besagten Szenarien stellen sie neben Bargeld die einzige ausfallsichere Anlageklasse ohne Kursrisiko dar, wobei „ausfallsicher“ hier im Sinne der Kapitalmarkttheorie zu verstehen ist.

Für Anleger, die ihre Lebenshaltungskosten nicht in US-Dollar bestreiten, zieht eine Investition in US-Treasuries zwangsläufig wechselkursbedingte Preisschwankungen nach sich. Diese werden sich mal als Chance, mal als Risiko manifestieren. Risikoaverse Naturen haben die Möglichkeit, etwaige Währungsrisiken über den Kapitalmarkt zu hedgen.

Anleihe-ETFs als Alternative?

Ist es wirklich erforderlich, von Hand zu rollen? Oder lässt sich der Aufwand einer Investition in T-Bills durch den Rückgriff auf einen Anleihe-ETF noch weiter reduzieren? Vordergründig scheint dies der Fall zu sein. Allerdings sollte es dann schon ein vergleichbarer Anleihe-ETF sein, sprich, im Portfolio sollten sich tatsächlich T-Bills befinden. Anleihen mit längeren Laufzeiten, in weiteren Währungen und von anderen Emittenten verwässern das Rendite-Risiko-Profil zum Teil drastisch.

Unter anderem bieten Amundi, Invesco und iShares nach der EU-Investmentrichtlinie aufgelegte ETFs an, die dem Namen nach in US-Treasury-Bonds mit bis zu einem Jahr Laufzeit investieren, was nichts anderes sind als unsere hier diskutierten T-Bills. Ein Blick in die Portfolios offenbart allerdings, dass alle drei ETFs sehr hohe Cashbestände von 25 bis 50 Prozent halten. In einem Fall sind dem Bestand sogar Unternehmensanleihen beigemischt.

Ferner beträgt die Marginhinterlegung bei europäischen ETFs null Prozent. Das bedeutet, dass diese von IB respektive CapTrader (*) aus regulatorischen Gründen nicht als Kontoguthabenersatz anerkannt werden und damit als Alternative für Optionshändler wegfallen.

Eine weitere Möglichkeit wäre, direkt auf einen US-ETF zurückzugreifen, der eine entsprechende Strategie abbildet. Diese ETFs gibt es zwar und sie verfügen aufgrund ihres US-amerikanischen Domizils auch über eine hohe Marginhinterlegung, allerdings sind sie für Kunden mit Wohnsitz in der europäischen Union nicht handelbar – Stichwort MiFID-II-Richtlinie.

Vor dem Hintergrund empfiehlt es sich, die Zwischenhändler auszuschalten und die Cashquote sowie Laufzeiten selbst über das Original zu steuern. Wie oben dargelegt dürfte der Ansatz alle drei Monate nur wenige Minuten Zeit beanspruchen!

Podcast im Videoformat

Das Video kombiniert die Tonspur des Podcasts mit dem Titelbild der Folge und richtet sich an all diejenigen, die sich auch Audiobeiträge bevorzugt über die Plattform YouTube anhören.

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Fragen und Anmerkungen

Sie haben noch Fragen zu den US-Staatsanleihen im Allgemeinen oder den Treasury-Bills im Besonderen? Eventuell haben Sie ergänzende Anmerkungen oder Korrekturen? Dann schreiben Sie mir doch – egal ob mit oder ohne E-Mail-Adresse!

    24 Antworten auf „US-Staatsanleihen – Der Zins ist der neue Zins“

    1. Hallo Herr Pazos,
      recht herzlichen Dank für diesen Artikel. Vor allem die Beschreibung der TWS zur Anleihesuche (Treasuries) hat mir sehr geholfen. Die Fülle der Möglichkeiten der TWS muß von mir erst noch entdeckt werden ;-).
      Auch die Beschreibung, wie IB die Treasuries bewertet war hilfreich.
      Bleiben Sie gesund und gute Trades …

    2. Hallo,

      ohne die Mechanik der 3 UCITS ETF zu kennen, müssten diese nicht auch ihr Portfolio rollen?

      Stand 07.11. beim Ishares
      laut Extra-ETF zum 2.11.: 60% Anleihen, 40% Cash
      laut Ishares HP zum 3.11.: 63% Cash, 37% Anleihen

      Beim Invesco hingegen zum 4.11. laut deren HP:
      100,4% Anleihen, -0,4% Others

      Wenn ich das nicht zur Margenhinterlegung benötige erscheint das für EU-Anleger durchaus eine Alternative.

      Danke, Andre

      1. Hallo Andre,
        ich sehe den iShares alleine aufgrund des hohen Liquiditätspolsters nicht als Alternative. Entweder möchte ich in Anleihen investieren oder eben nicht. Nicht investierte Liquidität bringt nun mal keine Zinsen. Mit den Zahlen wäre der ETF von Invesco eine Überlegung wert, sofern diese konstant gehalten werden, die Mittel also immer in T-Bills angelegt sind. Andernfalls nicht.

        Viele Grüße
        Luis

        1. Hallo,

          „Unter anderem bieten Amundi, Invesco und iShares nach der EU-Investmentrichtlinie aufgelegte ETFs an, die dem Namen nach in US-Treasury-Bonds mit bis zu einem Jahr Laufzeit investieren, was nichts anderes sind als unsere hier diskutierten T-Bills. Ein Blick in die Portfolios offenbart allerdings, dass alle drei ETFs sehr hohe Cashbestände von 25 bis 50 Prozent halten. In einem Fall sind dem Bestand sogar Unternehmensanleihen beigemischt.“

          Dieser Abschnitt hat mich gerade etwas beschäftigt, da alle möglichen Internetseiten verschiedene Cashquoten für die ETFs angegeben haben. Es gab ja schon einen Kommentar zur Zusammensetzung des Invesco ETFs.

          Beim Amundi und iShares ETF mit Laufzeit 0-1 Jahre beträgt der Anteil T-Bills/T-Notes laut Allokation direkt beim Emittenten ebenfalls ~99%, wenn man die Excelliste mit genauer Aufschlüsselung beim Emittenten herunterläd. Stand heute, eventuell war das bei Erstellung des Artikels anders.

          Die grobe Übersicht bei Ishares auf der Homepage sagt aktuell 60& Cash und/oder andere Derivate & 40% Schuldverschreibungen. Die 60% entspricht dem Anteil der T-Bills in der Excelaufschlüsselung, die man sich herunter laden kann. Cash Reserve USD leigt bei ~0,14% in der Exceldatei.

          iShares $ Treasury Bond 0-1yr UCITS ETF
          https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/produkte/307241/fund/1478358465952.ajax?fileType=csv&fileName=IBCC_holdings&dataType=fund

          Amundi Prime US Treasury Bond 0-1Y UCITS
          https://www.amundietf.de/de/professionell/products/fixed-income/amundi-prime-us-treasury-bond-01y-ucits-etf-dr-usd-c/lu2182388665

          Bei Amundi ist die Aufschlüsselung etwas versteckt unter Zusammensetzung, Top 10 Komponenten, direkte Verlinkung ging nicht.

          Die Cashreservere der ETF scheint also aktuell nicht so hoch zu sein wie im Artikel dargestellt, da die T-Bills wohl unter Cash und/oder andere Derivate gezählt werden. Wodurch der Eindruck entsteht das viel Cash gehalten wird.

          Grüße
          Jan

          1. Die Angaben in dem Blogbeitrag habe ich kurz vor der Veröffentlichung recherchiert und direkt der jeweiligen Aufstellung der Anbieter entnommen. Selbstverständlich handelte es sich dabei um eine Momentaufnahme, die Vermögensallokation der ETFs kann sich zwischenzeitig geändert haben.

            Viele Grüße
            Luis

    3. Hallo,
      vielen Dank für den Beitrag.
      2 Fragen:
      Das Bild der TWS Suche verwirrt auf den ersten Blick. Die T-Bills sind doch die mit dem Kürzel US-T GOVT beginnen?

      Wenn man für einen T-Bill die Margin prüft, wird da aber eine sehr geringe Marginanforderung angegeben. Auch bei IB auf der Webseite sehe ich nur einen Marginanforderung von 1%-2%. Verwechsele ich da etwas?

      Liebe Grüße, Michael

      1. Hallo Michael,
        die Bilder dienen lediglich dazu, den Weg zu den T-Bills in der TWS aufzuzeigen. Die Auflistung der aktuell verfügbaren Papiere erscheint, wenn man auf „Suche“ klickt.

        Und ja, Du verwechselst die Marginhinterlegung mit der Marginanforderung. Die Marginhinterlegung bezeichnet den Prozentsatz, zu dem ein Wertpapier der Liquidität auf dem Konto gleichgestellt wird, also letztlich die Qualität als Sicherheit. T-Bills hatten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrags eine Marginhinterlegung von 99 Prozent. Das bedeutet 100 US-Dollar in T-Bills sind so gut wie 99 US-Dollar auf dem Konto. Die Marginanforderung ist die Höhe der Mittel in Prozent, die zur Eröffnung und/oder Aufrechterhaltung einer Order erforderlich sind. Sie besagt letztendlich, wie viel Kredit der Broker Dir einräumt.

        Viele Grüße
        Luis

    4. Hallo Luis,

      vielen Dank für den spannenden und aufschlussreichen Artikel!!!

      Ich frage mich, wenn die Marginanforderung nur bei 1%-2% liegt:

      Gehen wir einmal mit Sicherheitspuffer von nur 5% Margin aus. Könnte ich dann nicht theoretisch mit einem 10.000 $ Konto T-Bills im Wert von 200.000 $ kaufen, weil jede 1.000 $ nähmen dann ja nur 50$ Marge in Anspruch.
      Bei ca. 3% Rendite der T-Bills gibt das auf 200.000$ = 6.000 $ im Jahr. Also auf meine 10.000 $ = 60% Rendite.

      Wie gesagt theoretisch und zu empfehlen ist eine solcher Hebel sicher nicht. Aber die Vorstellung ist schon faszinierend…

      Viele Grüße
      Louis

      1. Hallo Louis (sympathischer Name übrigens),
        da verwechselst Du die Marginhinterlegung mit der Marginanforderung.

        Die Marginhinterlegung bezeichnet den Prozentsatz, zu dem ein Wertpapier der Liquidität auf dem Konto gleichgestellt wird, also letztlich die Qualität als Sicherheit. T-Bills hatten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Beitrags eine Marginhinterlegung von 99 Prozent. Das bedeutet 100 US-Dollar in T-Bills sind so gut wie 99 US-Dollar auf dem Konto.

        Die Marginanforderung ist die Höhe der Mittel in Prozent, die zur Eröffnung und/oder Aufrechterhaltung einer Order erforderlich sind. Sie besagt letztendlich, wie viel Kredit der Broker Dir einräumt.

        Das Geschäft würde auch deswegen nicht funktionieren, da die Sollzinsen auf US-Dollar beim Broker höher als die Habenzinsen auf die T-Bills sind.

        Viele Grüße
        Luis

    5. Hallo Luis,

      ist der Handel hier auch so liquide wie bei Währungen. Kann man bei den T Bills auch ohne Probleme eine Marketorder aufgeben?

      Viele Grüsse
      Wulle

    6. Hallo Luis,
      cooler Artikel.

      Habe ich es richtig verstanden, das Du das Cash was Du für Deine Stillhaltergeschäfte verwendest zusätzlich noch in dem 3monatigen TBils Rotationssystem investiert hast?
      Würden dann dafür keine Margin Soll Zinsen fällig?

      Viele Grüße Martin

      1. Hallo Martin,
        danke! Das Cash ist ja (positives) Kontoguthaben, welches ich, statt es als Liquidität beim Broker zu halten, in T-Bills investiere. Da T-Bills faktisch wie Bargeld angerechnet werden, machte es für Stillhaltergeschäfte keinen Unterschied. Und da ich grundsätzlich auf Guthabenbasis operiere, fallen auch keine Sollzinsen an (die wären natürlich höher als die Zinsen auf die T-Bills).

        Viele Grüße
        Luis

    7. Wertvoller Blog. Ich wünschte mir ähnliches zu den Themen Mietzinshinterlegung oder Mietzinserhöhung. Hier kriege ich in Eigenarbeit keinen wirklichen Überblick.

    8. Vielen Dank für diese sehr guten und ausführlichen Infos.

      Noch 2 kurze Verständnisfragen:

      Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss ich am Ende der Laufzeit der T-Bills gar nichts aktiv unternehmen, sondern diese werden automatisch von alleine in Cash (100% Nominalwert) umgewandelt.

      Und falls ich mal bei einem Cash-Secured-Put angedient werde und meine marginmässig dafür vorgesehenen T-Bills beispielsweise noch 4 Wochen lang laufen, dann kann ich entweder diese T-Bills schon vor deren Ende vorzeitig verkaufen – oder ich muss dann halt für diese 4 Wochen „Cash-Lücke“ eine Art „Überziehungs-Zins“ beim Broker bezahlen bis die ausgezahlten T-Bills die Überziehungs-Schuld tilgen?

      1. Korrekt, der Broker kümmert sich bei Fälligkeit darum, dass der T-Bill ausgebucht und der Nominalwert dem Konto gutgeschrieben wird (das gilt natürlich auch für alle anderen börsennotierten Anleihen). Und ja, für die „Cash-Lücke“, die ja nichts anderes ist als ein Negativsaldo auf dem Depotkonto, werden Sollzinsen fällig.

        Viele Grüße
        Luis

      1. Hallo Bruno,
        ja, das sollte möglich sein. Auf den ETF werden Optionen gehandelt. Aber warum so kompliziert und nicht direkt in T-Bills investieren? Vom Ausfallrisiko her gibt es keinen Unterschied und die Gebühren lassen sich sparen.

        Viele Grüße
        Luis

    9. Hallo Luis,

      wie sollte ich denn eine T-BILL Transaktion dem deutschen FA präsentieren? Also Bsp. in USD T-BILL erwerben, 98 TEUR und dann zurückzahlen in USD 100 TEUR, hier entsteht doch ein
      Währungsgeschäft aus Sicht des FA? Muß ich dann die EURO Gewinne/Verluste nicht ebenfalls versteuern? Also ggf. trotz Zinseinnahmen einen Gesamtverlust in EUR? (virtuell hat. immer nur)
      vielen Dank, ich höre dir gerne zu und gibt es Kurse in MUC?
      Jochen

      1. Hallo Jochen,
        im Reporting des Brokers sollten in aller Regel auf der einen Seite die Kurs- beziehungsweise Zinsgewinne aus Wertpapieren und auf der anderen Seite die Währungsgewinne aus Devisentransaktionen dokumentiert sein. Bei CapTrader ist das zumindest so, auf Wunsch automatisch in Euro umgerechnet und zusammengefasst. Die Angaben können eins zu eins in die Steuererklärung übernommen werden. Für dieses Jahr habe ich keine weiteren Vor-Ort-Veranstaltungen vorgesehen, das kommende Jahr habe ich noch nicht geplant. Wann ich wohin komme, werde ich aber rechtzeitig bekannt geben.

        Viele Grüße
        Luis

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