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Armer Charlie
Unter diesem Namen bloggt ein nicht näher bezeichneter Autor seit Anfang 2015 zum Thema langfristige Kapitalanlage. Der gute Charlie ist offensichtlich wie ich auch ein Freund von Hochdividendenwerten. Ende Oktober hat er recht ausführlich den Energieversorger APA Group analysiert. Das Besondere: Bei dem Unternehmen beziehungsweise dem Wertpapier handelt es sich um eine australische Stapled Security. Aufmerksam geworden ist er auf diese ebenso interessante wie spezielle Anlageklasse durch die Lektüre von „Bargeld statt Buchgewinn“, dessen Lektüre er „sehr empfehlen“ kann. Vielen Dank dafür! Die Empfehlung nebst Beitrag zur Stapled Security am Beispiel der APA Group kann hier nachgelesen werden:
> APA Group und andere Hochdividendenwerte <
Investmentsteuerreform
Bereits in den September-Barwerten hatte ich einen Beitrag zum Thema verknüpft. Hierauf hat sich eine Leserin namens Swantje via Kontaktformular gemeldet. Sie kritisiert, der Artikel zeuge davon, „dass der Autor die neuen Steuerregeln nicht verstanden hat oder bewusst mit falschen Informationen Stimmung machen möchte. Aus dem Artikel: ‚Nehmen wir nun weiter an, Sie hätten 50.000 Euro in einen Euro-Geldmarktfonds oder einen Euro-Rentenfonds mit kurz laufenden Anleihen investiert. In den letzten zwei Jahren hätten Sie keine Ausschüttung erhalten und mit beiden Fonds leichte Verluste erzielt, da die Zinsen in beiden Anlagesegmenten negativ waren und sind. Nichtsdestotrotz belastet Ihre Bank Ihrem Girokonto im Auftrag des BMF in diesem Fall zukünftig jährlich zum Jahresbeginn 51,62 Euro an Steuern.‘ Das ist falsch. ‚In echt‘ ist der Basisertrag (und damit die Vorabpauschale) nämlich auf die Wertsteigerung des Fonds begrenzt. Wenn ein Fonds Verluste macht, fällt auch keine Vorabpauschale an, die besteuert werden kann. Zudem hat der Autor nicht verstanden, was die ‚Vorabpauschale‘ eigentlich ist. Im Artikel wird die zu zahlende Steuer als ‚Vorabpauschale‘ bezeichnet. Tatsächlich bezeichnet sie aber nicht die Steuer, sondern sie Steuerbemessungsgrundlage. Damit wird die Vorabpauschale auch nicht ‚bezahlt‘, wie im Artikel dargestellt, sondern ‚besteuert‘. Diese Begriffsungenauigkeiten werden spätestens bei der Frage, was später beim Verkauf angerechnet wird, problematisch. Insgesamt ein ärgerlicher, schwacher Artikel, den ich nicht verlinken und schon gar nicht als Entscheidungsgrundlage für irgendetwas nehmen würde.“ Leider hat die Leserin ihre E-Mail-Adresse nicht mitgeteilt. Daher bedanke ich mich auf diesem Weg und verweise abschließend auf die von ihr empfohlene Seite zum Thema:
> Das neue Investmentsteuergesetz ab 2018 <
Europäischer Fonds auf Hochdividendenwerte
Der US-amerikanische Investmentgesellschaft Invesco hat über ihre Marke PowerShares „den ersten börsengehandelten Fonds (ETF) in Europa aufgelegt, der ein zielgerichtetes Engagement in Preferred Shares (Vorzugsaktien) ermöglicht.“ Hieran sind zwei Aspekte bemerkenswert. Zum einen die Tatsache, dass es sich bei Preferred Shares um klassische Hochdividendenwerte handelt, denen ich ein ganzes Kapitel in „Bargeld statt Buchgewinn“ gewidmet habe. Zum anderen der Umstand, dass selbst ein Finanzportal den Begriff wortwörtlich zwar korrekt, inhaltlich jedoch falsch übersetzt hat. Denn mit den europäischen Vorzugsaktien haben die amerikanischen Preferred Shares nur wenig gemein. Da es sich hierbei aus meiner Sicht um eine Basisanlage für Einkommensinvestoren handelt, werde ich die Neumission als Aufhänger für einen ausführlichen Blogbeitrag zum Thema nutzen, der nächste Woche an dieser Stelle erscheint:
> Invesco PowerShares bringt ETF auf Preferred Shares <
Wirtschaftsnobelpreis
Am 09. Oktober 2017 wurde der diesjährige „Wirtschaftsnobelpreis“ verliehen. Genau genommen handelt es sich bei der Auszeichnung um den „Preis der Schwedischen Reichsbank in Wirtschaftswissenschaft zur Erinnerung an Alfred Nobel“. Er wurde im Gegensatz zu den Nobelpreisen für Chemie, Frieden, Literatur, Medizin und Physik nicht vom Namenspaten selbst sondern von der Schwedischen Reichsbank im Jahr 1968 anlässlich ihres 300jährigen Bestehens gestiftet und im Folgejahr erstmals verliehen. Die Auswahl der Preisträger erfolgt allerdings wie bei den Auszeichnungen für Physik und Chemie auch durch die Schwedische Akademie der Wissenschaften, die Verleihung erfolgt jedes Jahr zusammen mit den offiziellen Nobelpreisen. In diesem Jahr heißt der Preisträger Richard H. Thaler. Mit dem an der Universität von Chicago lehrenden US-Wissenschaftler wurde erstmals nach längerer Zeit wieder ein Verhaltensökonom ausgezeichnet. Bekannt dürfte Thaler hierzulande vor allem als Autor des populärwissenschaftlichen Bestsellers „Nudge: Wie man kluge Entscheidungen anstößt“ (*) sein. „Nudging“ ist auch der Leitgedanke seiner Theorie, „die die gesellschaftlichen Probleme lösen soll – und die bei westlichen Staatschefs sehr beliebt ist: den libertären Paternalismus.“ Persönlich missfallen mir allein schon im letzten Satz zwei Punkte: Zum einen sollten bei einer Theorie, die bei „Staatschefs sehr beliebt“ ist sämtliche Alarmglocken läuten. Zum zweiten ist „libertärer Paternalismus“ in etwa so widersprüchlich wie eine „vegetarische Metzgerei“. Bei Interesse erläutere ich das Theoriegebäude Thalers sowie meine Kritik daran gerne in einem eigenen Blogbeitrag – schreiben Sie hierfür einfach einen Kommentar oder schicken Sie mir eine Nachricht:
> Dieser Nobelpreis verändert unser aller Leben <
Ein deutscher Hochdividendenwert?
Inländische Hochdividendenwerte sind aus verschiedenen Gründen Mangelware. Mit einer Dividendenrendite von deutlich über sechs Prozent gehört die ProSiebenSat.1 Media SE dazu, deren Kurs in den letzten Monaten allerdings deutlich unter die Räder gekommen ist. Das SE am Ende des Namens steht übrigens für „Societas Europaea“, also „Europäische Gesellschaft“ und ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union. Bekannt dürfte die Münchner Mediengruppe vor allem durch die namensgebenden TV-Programme sein. Weniger bekannt ist vermutlich die Tatsache, dass der Konzern auch an einer Vielzahl bekannter und erfolgreicher Digitalunternehmen beteiligt ist und diesen Bereich sukzessive ausbaut. Über viele weitere Details und ob beziehungsweise wann die Aktie für (Einkommens-)Investoren eine Kaufgelegenheit darstellt, darüber haben Ende September Barghoorn und Jonathan Neuscheler in der Episode 98 des immer wieder hörenswerten Podcasts „Aktien mit Kopf“ informiert:
> ProSiebenSat.1 Media AG – Unternehmensanalyse <
Wie sicher ist sicher?
Hochdividendenwerte gehören, wie ich mantrahaft zu wiederholen pflege, zum risikobehaften Teil der persönlichen Geldanlage. Zum risikoarmen Teil gehören auch Bankeinlagen, vor allem seitdem sich die Anleihezinsen bonitätsstarker Emittenten gen Null verabschiedet haben. Nun dürfte spätestens seit dem Ansturm auf Northern Rock sowie der Zwangsabgabe auf Guthaben in Zypern klar sein, dass risikoarm nicht dasselbe wie risikolos ist – hiervon zu sprechen verbietet sich ohnehin bei Vermögensfragen. Ein wichtiger Aspekt ist daher immer auch die Einlagensicherung, die im Fall der Fälle greifen und die Kundeneinlagen gewährleisten soll. Dieses Thema wurde jüngst auf dem Portal Kritische Anleger sehr ausführlich behandelt – mit, vorsichtig formuliert, teilweise ernüchternden Ergebnissen:
> Einlagensicherungen im Test <
Fintech-Boom schwächt sich ab?
Immer wieder gerne berichte ich über die jungen Unternehmen, welche Finanzen mit Technologie verschmelzen – Fintechs eben. Ob im Bereich P2P-Kredite, Immobilienprojekte oder selbst der drögen Riester-Rente schien mir das Segment mit hohen Wachstumsraten gesegnet zu sein. Tatsächlich, so die Wirtschaftswoche, hat sich die Anzahl der Neugründungen zumindest in Deutschland über die letzten zwei Jahre deutlich abgeschwächt. Insgesamt sind hierzulande Stand Ende September knapp 700 Fintechs registriert. Auch der Anstieg des Wagniskapitals hat sich deutlich abgeschwächt – auch wenn 2017 in Summe voraussichtlich mehr Geld in die Branche fließen wird als noch im letzten Jahr. Interessant ist ferner, in welchen drei operativen Bereichen sich die meisten Fintechs tummeln, nämlich Immobilien, Finanzierungen und Versicherungsleistungen (in absteigender Reihenfolge):
> Ist der Boom schon vorbei? <
Fall der Zuckerquote
Von den meisten Verbrauchern vermutlich unbemerkt ist Anfang Oktober 2017 ein planwirtschaftliches Steuerungsinstrument der EU-Agrarpolitik weggefallen: Die Zuckerquote. Tatsächlich existierten bis Ende September Preis- und Mengenvorgaben für europäischen „Quotenzucker“, die den Preis deutlich oberhalb des Weltmarktpreises hielten. Hierzu war es selbstverständlich auch erforderlich, ein komplexes Regelungssystem für den Export und Import von Zucker aufrecht zu erhalten. Und warum das Ganze? Die starren Regeln wurden eingeführt, „nachdem es in der EU wegen Exportsubventionen jahrzehntelang zu einer Überproduktion gekommen war.“ Mit dem angekündigten Auslaufen der Zuckerquote weht nun auch in diesem Bereich der Wind des Wettbewerbs. Die (Rüben-)Bauern haben hierauf frühzeitig mit der Ausweitung entsprechender Anbauflächen und höherer Exportneigung reagiert. Vermutlich auch deswegen kennt der Zuckerpreis seit einem Jahr nur eine Richtung: Nach unten. Mutige Rohstoffinvestoren können natürlich auch auf eine Preiswende spekulieren, beispielsweise über ein an der Börse Stuttgart gehandeltes Zertifikat:
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Eine Antwort auf „Barwerte – Das liebe Geld im Oktober 2017“