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Wie Vermögen ohne Eigentümer funktioniert
Wir planen für Börsencrashs, Inflation und schlechte Renditen. Aber was passiert mit deinem Vermögen, wenn nicht der Markt ausfällt – sondern du selbst? Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder der eigene Tod können Angehörige plötzlich vor Konten, Depots, Immobilien, Versicherungen, Verträgen und Passwörtern stehen lassen, von denen sie kaum etwas wissen. In dieser Deep-Dive-Folge zeige ich, warum Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament zur Finanzplanung gehören. Außerdem geht es um eine oft übersehene Frage: Wie sollte ein Depot organisiert sein, damit es auch ohne seinen Eigentümer funktioniert?
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- 0:00:00 Warum Anleger für den eigenen Ausfall planen
- 0:02:56 Vier Bausteine der finanziellen Vorsorge
- 0:05:47 Der Notfallordner schafft Überblick
- 0:09:02 Dokumente und digitale Zugänge organisieren
- 0:11:23 Vorsorge für Krankheit und Entscheidungsunfähigkeit
- 0:14:02 Die Vorsorgevollmacht regelt das Handeln
- 0:18:58 Das Testament regelt den Nachlass
- 0:22:34 Das Depot muss auch ohne dich funktionieren
- 0:26:30 Liquidität schützt die Angehörigen
- 0:28:40 Drei Regeln für den finanziellen Ernstfall
- 0:31:22 Ein Friedhofsbetreiber als Dividendenwert
- 0:34:03 Chinas Demografie trifft auf Regulierung
- 0:38:21 Steuerprobleme belasten das Unternehmen
- 0:41:18 Warum die Dividende komplett gestrichen wurde
- 0:43:02 Dividendenfalle oder Turnaround-Chance
Vier Instrumente der Vermögensplanung
Anleger beschäftigen sich zwangsläufig mit einer unsicheren Zukunft. Sie planen ihre Altersvorsorge, kalkulieren Dividenden und Entnahmeraten, diversifizieren ihr Vermögen und überlegen, was bei einem Börseneinbruch geschieht. Ein anderes Risiko wird dagegen häufig vernachlässigt: Was passiert mit dem eigenen Leben und Vermögen, wenn man schwer erkrankt, nicht mehr handlungsfähig ist oder stirbt?
Das wird rein statistisch immer relevanter. Mit zunehmendem Alter häufen sich im Freundes- und Bekanntenkreis schwere Erkrankungen und Todesfälle. Zur Trauer kommen für Angehörige dann ganz praktische Probleme: Konten, Depots, Versicherungen, Verträge, Immobilien, Passwörter, Steuerunterlagen und Vollmachten. Oft weiß nur der Betroffene selbst, wie dieses System funktioniert.
Dabei geht es nicht ausschließlich um den Tod. Komplizierter können Situationen sein, in denen jemand nach einem Unfall, Schlaganfall oder aufgrund einer Demenzerkrankung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Vier Instrumente gehören deshalb aus meiner Sicht zur Vermögensplanung: Notfallordner, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament.
Der Notfallordner als Landkarte des Vermögens
Der Notfallordner ist das einfachste dieser Instrumente und zugleich eine der praktischsten Maßnahmen. Die entscheidende Frage lautet: Könnte der Partner, ein Kind oder eine andere Vertrauensperson innerhalb von 24 Stunden herausfinden, wie das finanzielle Leben organisiert ist, wenn man selbst für mehrere Monate ausfällt?
Dazu gehört die Information, welche Bankkonten und Depots existieren, welche Versicherungen und Kredite laufen, welche Immobilien vorhanden sind, wo wichtige Verträge liegen, welche regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben bestehen und wer beispielsweise der Steuerberater ist. Bei speziellen Anlagen stellt sich zusätzlich die Frage, wie damit umzugehen ist. Das betrifft etwa offene Optionspositionen.
Gerade Menschen, die sich intensiv mit Geldanlage beschäftigen, bauen über Jahrzehnte ein komplexes persönliches Finanzsystem auf. Mehrere Giro- und Tagesgeldkonten, Broker im In- und Ausland, Kryptowährungen, Immobilien, Versicherungen, Unternehmensbeteiligungen oder eine eigene Gesellschaft sind keine Seltenheit. Solange man dieses System selbst verwaltet, erscheint die Struktur logisch. Für Außenstehende kann sie vollkommen unübersichtlich sein.
Der Notfallordner dient deshalb als Landkarte. Er muss nicht jeden aktuellen Kontostand enthalten, sondern vor allem dokumentieren, was existiert und wo es zu finden ist. Konten und Depots lassen sich nach Banken und Brokern ordnen, Versicherungen und Immobilien mit Verträgen, Kundennummern und Ansprechpartnern ergänzen. Dasselbe gilt für laufende Verpflichtungen wie Mietverträge, Kreditraten, Leasing oder Abonnements.
Hinzu kommen persönliche Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden, Versicherungs- und Steuerunterlagen, notarielle Immobilienverträge oder Gesellschaftsverträge. Auch Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament gehören in diese Übersicht beziehungsweise müssen dort auffindbar sein.
Besondere Vorsicht erfordern digitale Zugänge. Sämtliche Passwörter unverschlüsselt im Notfallordner zu hinterlegen, wäre keine gute Lösung. Denkbar sind ein Passwortmanager mit geregeltem Zugang für den Ernstfall oder eine analoge Lösung. Entscheidend ist weniger die technische Ausgestaltung als die Tatsache, dass überhaupt eine Lösung existiert und mindestens eine Vertrauensperson weiß, wie sie funktioniert.
Der Notfallordner ist ein lebendes Dokument. Ich selbst überprüfe ihn einmal im Jahr: Sind die Angaben aktuell? Ist etwas hinzugekommen? Müssen Testament oder Vollmachten angepasst werden? Bei einem gepflegten System dauert das vielleicht eine halbe Stunde. Den Angehörigen kann es später Tage oder Wochen Arbeit ersparen.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Was geschieht, wenn jemand noch lebt, seinen Willen aber nicht mehr äußern kann? Hier kommen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ins Spiel. Beide Instrumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Die Patientenverfügung beantwortet vereinfacht die Frage, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Das ist eine sehr persönliche Entscheidung und gerade deshalb eine Entscheidung, die getroffen werden sollte, solange dies noch möglich ist.
Mindestens ebenso wichtig wie die juristische Seite ist die Entlastung der Angehörigen. Werden Ehepartner oder Kinder in einer Extremsituation von Ärzten gefragt, welche Behandlung der Betroffene gewollt hätte, müssen sie andernfalls womöglich eine Entscheidung treffen, über die zuvor nie gesprochen wurde. Eine Patientenverfügung dokumentiert dagegen den eigenen Willen.
Die Existenz des Dokuments sollte den betroffenen Personen bekannt sein, ebenso sein Aufbewahrungsort. Eine Patientenverfügung kann zudem im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Dort wird nicht das Dokument selbst hinterlegt. Die Registrierung ermöglicht es unter anderem Gerichten, festzustellen, dass eine entsprechende Vorsorgeregelung existiert.
Die Vorsorgevollmacht beantwortet eine andere Frage: Wer darf handeln, wenn man es selbst nicht mehr kann? Dabei hält sich ein Missverständnis hartnäckig. Eine Ehe bedeutet nicht automatisch, dass der Partner sämtliche Angelegenheiten übernehmen darf. Zwar besteht für Ehegatten ein gesetzliches Notvertretungsrecht in bestimmten Gesundheitsangelegenheiten. Eine universelle Vollmacht für Vermögensfragen, Banken, Depots, Verträge, Behörden oder Immobilien ist das jedoch nicht.
Die Patientenverfügung regelt damit, was medizinisch geschehen soll. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für den Betroffenen handeln darf. Sie kann Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten ebenso umfassen wie Aufenthaltsfragen.
Für Anleger ist dieser Punkt besonders relevant. Ein Depot verwaltet sich nicht zwangsläufig von selbst. Das gilt umso mehr, wenn neben langfristigen Anlagen auch offene Optionspositionen oder andere betreuungsintensive Anlagen vorhanden sind. Nach einem schweren Unfall können daraus Verpflichtungen und Risiken entstehen, während die Familie möglicherweise lediglich weiß, dass irgendwo ein Depot existiert.
Bei solchen Strategien können automatisierte Take-Profits oder Stop-Losses zumindest dafür sorgen, dass bestimmte Risikopositionen unter vorher definierten Bedingungen geschlossen werden. Das Beispiel zeigt einen grundsätzlichen Zusammenhang: Je komplexer die Vermögensstruktur ist, desto wichtiger wird ihre Notfallfähigkeit.
Auch eine Vorsorgevollmacht kann im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden. Die Registrierung ersetzt die Vollmacht selbst nicht. Und eine derart weitreichende Vollmacht gehört ausschließlich in die Hände einer Person, die uneingeschränktes Vertrauen genießt. Gerade deshalb halte ich bei ihrer Ausgestaltung professionelle Beratung durch einen Anwalt oder Notar für sinnvoll.
Das Testament regelt nicht nur, wer etwas bekommt
Mit dem Tod stellt sich eine weitere Frage. Jahrzehntelang wird Vermögen aufgebaut, erhalten und strukturiert. Depots werden optimiert, ETF-Kosten verglichen, Quellensteuern und Asset Allocation diskutiert. Wer dieses Vermögen später erhalten soll, ist dagegen nicht immer ebenso sauber geregelt.
Existiert kein Testament oder eine andere letztwillige Verfügung, greift grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge. Sie muss nicht dem eigenen Willen entsprechen. Gerade bei Patchworkfamilien, Kindern aus unterschiedlichen Beziehungen, unverheirateten Paaren, Unternehmern, Immobilienbesitzern oder Menschen ohne Kinder können sich Konstellationen ergeben, die eine ausdrückliche Regelung sinnvoll machen.
Die erste Frage beim Testament ist deshalb nicht die steuerliche Optimierung. Sie lautet: Entspricht die gesetzliche Erbfolge tatsächlich meinem Willen? Wenn ja, besteht insoweit kein Handlungsbedarf. Wenn nein, muss eine abweichende Regelung getroffen werden.
Ein eigenhändiges Testament ist in Deutschland grundsätzlich möglich, wobei die Formvorschriften zu beachten sind. Gleichzeitig bleibt die organisatorische Seite wichtig: Das beste Testament nützt wenig, wenn es nach dem Tod niemand findet.
Notarielle Testamente werden im Zentralen Testamentsregister erfasst. Auch eigenhändige Testamente können in amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht gegeben und registriert werden. Ein ausschließlich privat verwahrtes Testament wird dagegen nicht automatisch im Zentralen Testamentsregister erfasst. Bei größeren oder kompliziert strukturierten Vermögen spricht zudem einiges für professionelle Beratung, weil Erbrecht, Steuerrecht, Vermögensstruktur und gegebenenfalls Gesellschaftsrecht ineinandergreifen.
Nicht jeder Erbe ist auch Anleger
Ein weiterer Punkt wird bei der Nachlassplanung leicht übersehen: Nicht jeder Erbe ist Anleger – und erst recht nicht derselbe Anleger wie der Verstorbene.
Ein Portfolio aus Dividendenaktien, Closed-End Funds, BDCs, Preferreds, Fremdwährungsanleihen und Optionspositionen kann für denjenigen, der es aufgebaut hat, vollkommen nachvollziehbar sein. Partner oder Kinder können damit dennoch wenig anfangen. Mitunter fühlen sich Angehörige sogar verpflichtet, eine geerbte Investmentstrategie aus Respekt vor dem Verstorbenen fortzuführen und bestimmte Positionen nicht zu verkaufen.
Diese Verpflichtung sollte aus meiner Sicht gar nicht erst entstehen. Vermögen lässt sich deshalb neben Rendite und Risiko noch unter einem dritten Gesichtspunkt betrachten: Wie abhängig ist es von seinem Eigentümer?
Ein breit gestreuter Welt-ETF benötigt kaum Betreuung. Bei einem Portfolio aus zahlreichen Einzelwerten und speziellen Anlageinstrumenten sieht das anders aus. Komplexe Strategien sind deshalb nicht automatisch ungeeignet. Es sollte aber geklärt sein, was passiert, wenn ihr Eigentümer sechs Monate lang oder dauerhaft nichts mehr damit tun kann.
Eine kurze schriftliche Handlungsanweisung kann Teil des Notfallordners sein. Darin lässt sich festhalten, welche Depots existieren, welche Positionen langfristig gehalten werden können, welche Anlagen aktive Betreuung benötigen, wer gegebenenfalls helfen kann und welche Positionen im Zweifel geschlossen werden können. Ebenso kann vorgesehen werden, das Vermögen nach dem Tod in eine einfachere Depotstruktur zu überführen.
Die Angehörigen sollen schließlich das Vermögen erben – nicht zwangsläufig die Investmentleidenschaft desjenigen, der es aufgebaut hat.
Auch Liquidität gehört zu dieser Planung. Ein Haushalt kann auf dem Papier vermögend sein und nach einem Todesfall trotzdem kurzfristig in Schwierigkeiten geraten. Rechnungen und Kredite laufen weiter, Beerdigungskosten entstehen, Einkommen kann wegfallen und rechtliche Fragen müssen geklärt werden. Eine zugängliche Liquiditätsreserve ist deshalb nicht nur Schutz für Börsenkrisen, sondern Bestandteil der Notfallvorsorge. Dasselbe gilt für eine vorhandene Risikolebensversicherung: Die Angehörigen müssen wissen, dass sie existiert und wie sie im Todesfall in Anspruch genommen werden kann.
Robustes Vermögen muss damit nicht nur einen Börsencrash überstehen. Es sollte auch funktionieren, wenn sein Eigentümer ausfällt.
Im Kern bleiben drei Aufgaben. Erstens braucht es eine verständliche Übersicht über das finanzielle Leben – nicht für den Anleger selbst, sondern für diejenigen, die sich im Ernstfall darum kümmern müssen. Zweitens sollte geregelt sein, wer entscheiden darf und welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind, wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Drittens ist zu prüfen, was nach dem Tod automatisch geschieht und ob dies tatsächlich dem eigenen Willen entspricht.
Anleger beschäftigen sich mit Kurs-, Zins-, Inflations- und Währungsrisiken. Die eigene Endlichkeit unterscheidet sich davon in einem entscheidenden Punkt: Dass sie sich irgendwann manifestiert, ist keine Frage der Wahrscheinlichkeit.
Hochdividendenwert des Monats
Passend zum Thema verdient die Anxian Yuan China Holdings (SEHK: 0922) ihr Geld überwiegend mit Friedhöfen, Grabstätten und Bestattungsdienstleistungen. Für das Unternehmen sprechen positiver Cashflow, eine schuldenarme Bilanz, hohe Margen und eine verdaute Sonderbelastung, die das Management als einmalig bezeichnet. Dagegen stehen sinkende Umsätze, regulatorischer Preisdruck, rückläufige Margen und die geringe Liquidität der Aktie als chinesischer Microcap.
Präsentiert wird der Hochdividendenwert des Monats vom monatlich ausschüttenden FU Fonds Bonds Monthly Income der Vermögensverwaltung Heemann.
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