Die Einkommensoptionäre: Optionen und der Fiskus – Folge 8

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Thema des aktuellen Videobeitrags

Auch die achte Folge der Einkommensoptionäre steht ganz im Zeichen zahlreicher Zuschauerwünsche. Angesichts der nahenden Friste zur Abgabe der Steuererklärung leiste ich in diesem Beitrag zusammen mit meinem Bloggerkollegen Vincent Willkomm alias Freaky Finance fiskalische Hilfestellung anhand unseres praxiserprobten Vorgehens.

Vorab erfolgt noch ein kleiner Einschub für alle Optionsinteressierten. Denn die Theorie ist zwar das eine, die Praxis jedoch das andere. Und hier fehlt es bisweilen an konkreten Impulsen und wirksamer Unterstützung. Genau hierfür steht der Stillhalterclub allen Einsteigern wie Fortgeschrittenen offen. Einerseits veröffentliche ich im Stillhalterclub meine aktuellen Optionsstrategien sowie sämtliche Optionsgeschäfte in Echtzeit. Anderseits dient die geschlossene Gruppe der Information zum Thema und dem Austausch mit Gleichgesinnten. Regelmäßige Videokonferenzen auf Augenhöhe runden das Angebot ab – also einfach mal drei Monate testen!

Einkommensoptionäre Folge 8
Einkommensoptionäre – hier ist der Name Programm, Bildquelle: Eigene Grafik

Optionen und der Fiskus – zwei Welten prallen aufeinander. Das ist zumindest der Eindruck angesichts der jüngsten Begrenzung der steuerlichen Verlustverrechung aus Termingeschäften. Pünktlich zum letzten Jahreswechsel trat in Deutschland das entsprechende Jahressteuergesetz in Kraft; trotz schwerwiegender verfassungsrechtlicher Bedenken. Folgerichtig hatte auch der Bundesrats eine Streichung dieser Beschränkung empfohlen. Warum unsere Optionsstrategien von dieser Neuregelung nicht betroffen sind erörtern wir im aktuellen Beitrag ebenso wie unser persönliches Vorgehen bei der Deklaration von Dividenden, Kursgewinnen, Prämien, Wechselkursgewinnen und Zinsen. Unter anderem beantworten wir dabei folgende Fragen:

  • Wie werden Kapitalerträge grundsätzlich versteuert?
  • Welche Anleger müssen diese überhaupt selbst deklarieren?
  • Wie lassen sich Einkünfte aus Optionsgeschäften ermitteln?
  • Warum ist die Andienung und Ausbuchung von Wertpapieren via Optionen ein Sonderfall?
  • Was ist mit Dividenden, Zinseinkünften und Währungsgewinnen?
  • Welche Kapitalgewinne und -verluste lassen sich untereinander verrechnen?
Einkommensoptionäre: Folge 5 (Video)

Die neunte Folge unseres Video-Blogs ist nach einer Sommerpause für den 13. August 2021 geplant. Dann möchten wir das ursprünglich für diese Folge geplante und aufgrund der Steuerrelevanz verschobene Thema nachholen und unseren jeweiligen Prozess beim Verkauf von Puts erläutern. Zuvor sind wir beide übrigens noch in der 23. Folge des FinanzTalks zu Gast, die passenderweise am 19. April 2021 in Echtzeit ausgestrahlt wird! Zur kostenlosen Anmeldung reicht wie gehabt die Angabe eines Namens und einer E-Mail-Adresse.

Mein Optionsbroker

Ich selbst nutze als Wertpapier- und Optionsbroker seit 2017 CapTrader (*). Der Onlinebroker mit Sitz in Düsseldorf bietet Anlegern den Zugang zu über 120 Handelsplätzen rund um die Welt einschließlich der wichtigsten Terminbörsen. Neben äußerst günstigen Spesen besticht CapTrader (*) durch den kompetenten wie zuverlässigen Service und qualitativ hochwertige Bildungsangebote, die allen Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Kosten für die Verbuchung von Dividenden fallen übrigens genauso wenig an wie laufende Depotgebühren. Zur Konto- und Depoteröffnung habe ich auf diesem Blog eine ausführliche Anleitung verfasst.

Haftungsausschluss und Interessenskonflikte

Zu den Risiken und Nebenwirkungen des Handels mit Derivaten und Wertpapieren, den angebotenen Inhalten und besprochenen Möglichkeiten der Geldanlage einschließlich möglicher Interessenskonflikte verweise ich auf den Haftungsausschluss und die Transparenzrichtlinien, die analog für den Video-Blog gelten.

Video-Blog abonnieren

Wer keine Folge der Einkommensoptionäre verpassen möchte, kann diese direkt über meinen YouTube-Kanal abonnieren. Alternativ dazu lassen sich sämtliche Videobeiträge auch über meine Expertenseite bei Guidants verfolgen. Und natürlich informiere ich über jede neue Folge per Blogbeitrag respektive in meinem Blogtelegramm.

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Anregungen, Nachfragen oder Verbesserungsvorschläge? Ich freue mich über jede Rückmeldung, die dazu beiträgt, den Video-Blog zu verbessern und noch enger an den Wünschen der Zuschauer auszurichten. Hierzu steht die Kommentarfunktion weiter unten zur Verfügung. Alternativ dazu nehme ich persönliche Mitteilungen mit oder ohne E-Mail-Kontakt über das nachfolgende Formular entgegen.

    Eine Antwort auf „Die Einkommensoptionäre: Optionen und der Fiskus – Folge 8“

    1. Danke für den super Beitrag!
      Welche Unterlagen sendet Ihr mit an das Finanzamt?
      Den gesamten Jahresauszug oder nur Teile (welche) davon?
      LG
      Johannes

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