Inhalt
- So gelingt die Anlage KAP
- Podcast im Videoformat
- Auslandsbroker und die Anlage KAP
- Zahlen aus dem Reporting zusammentragen
- Return of Capital, Teilfreistellung und Verlustverrechnung
- Was das Finanzamt wirklich sehen will
- Fazit: Die Steuererklärung ist halb so wild
- Haftungsausschluss
- Podcast abonnieren
- Income Insights
- Beitrag teilen
- Deine Meinung
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So gelingt die Anlage KAP
Alle Jahre wieder ruft das Finanzamt – und mit ihm die Verpflichtung zur Steuererklärung. Für uns Stillhalter und Einkommensinvestoren heißt das: Die Anlage KAP muss nachvollziehbar ausgefüllt werden.Vor allem dann, wenn wir über ausländische Broker handeln und keine deutschen Steuerbescheinigungen zur Hand haben. Im aktuellen Video haben Vincent und ich unseren bewährten Weg durch den Steuerdschungel anhand realer Daten aus dem Kontoauszug von Interactive Brokers skizziert – inklusive praktischer Hinweise und dem einen oder anderen Tipp zur Vereinfachung.
Podcast im Videoformat
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- 0:00:00 Einstieg ins Thema Steuererklärung
- 0:01:13 Fristen und Abgabedruck ohne Steuerberater
- 0:03:29 Fokus auf Anlage KAP im Optionshandel
- 0:05:03 Workshop-Hinweis: Live-Handel im September
- 0:06:42 Warum Elster und Excel unser Standard sind
- 0:09:03 Welche Zahlen braucht das Finanzamt?
- 0:11:01 So findest du realisierte Aktiengewinne
- 0:12:29 Zinsen und Dividenden korrekt erfassen
- 0:13:38 Optionsgewinne aus Brokerreports herauslesen
- 0:15:35 Unterschied zwischen Aktien und Fonds beachten
- 0:17:57 Was ist Return of Capital und wo steht er?
- 0:20:04 Alle Zahlen in Elster richtig zuordnen
- 0:22:23 Was in Zeile 19 der Anlage KAP gehört
- 0:24:49 Gewinne und Verluste aus Aktien trennen
- 0:27:44 Was bei Verlusten angegeben werden muss
- 0:29:40 Welche Zeilen du leer lassen kannst
- 0:32:01 Beispiele für mögliche Zinsverluste
- 0:33:57 So funktioniert der Verlustvortrag bei Aktien
- 0:36:05 Quellensteuer korrekt in Anlage KAP eintragen
- 0:38:53 Warum Rückfragen vom Finanzamt selten sind
- 0:41:08 Teilfreistellung bei Fonds richtig anwenden
- 0:44:00 Steuerlogik verstehen statt überkomplex denken
- 0:45:28 Fazit und abschließende Hinweise
Auslandsbroker und die Anlage KAP
Wer bei einem Auslandsbroker handelt, kennt das Problem: Es gibt keine standardisierte Steuerbescheinigung, wie sie deutsche Banken bereitstellen. Das bedeutet, wir müssen die relevanten Zahlen selbst zusammentragen – und zwar aus dem Kontoauszug oder Performancebericht, den uns der Broker bereitstellt. Die zentrale Anlaufstelle in der Steuererklärung ist dabei die Anlage KAP, genauer gesagt die Zeilen ab Nummer 19, in denen Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen, anzugeben sind. Dazu gehören sämtliche Erträge aus dem Ausland, also genau die, die beim Handel über nicht-deutsche Broker anfallen.
Zahlen aus dem Reporting zusammentragen
Der erste Schritt ist die sorgfältige Extraktion der relevanten Zahlen aus dem jeweiligen Report. Diese lassen sich in vier Kategorien einteilen.
Realisierte Aktiengewinne und -verluste: Diese müssen in der Steuererklärung separat ausgewiesen werden (Zeilen 20 und 23). Achtung: Fonds, ETFs und REITs fallen nicht automatisch unter „Aktien“ im steuerlichen Sinne und müssen gegebenenfalls ausgeklammert werden.
Optionsprämien und Termingeschäfte: Die daraus resultierenden Erträge werden ebenfalls in Zeile 19 eingetragen, wobei eine genaue Trennung nach Herkunft nicht mehr notwendig ist – die frühere Unterscheidung in Termingeschäfte mit Beschränkung der Verlustverrechnung ist seit der Abschaffung dieser Regelung im vergangenen Jahr obsolet.
Dividenden und Zinsen: Diese finden sich ebenfalls im Jahresauszug. Dank Konto-Basiswährung Euro sind diese bereits korrekt umgerechnet. Zusätzlich relevant: Treasury-Bills-Kursgewinne zählen ebenfalls als Zinsen, auch wenn sie keine expliziten Kupons zahlen.
Quellensteuer: Diese wird in Zeile 41 der Anlage KAP eingetragen. Hier ist entscheidend, dass die Steuer tatsächlich vom ausländischen Broker abgeführt wurde – das lässt sich im jeweiligen Report durch die gesonderte Auflistung nachvollziehen.
Um den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, eine Excel-Tabelle zu führen, die die Struktur der Anlage KAP widerspiegelt. Vincent setzt auf akribisch markierte Ausdrucke, ich selbst nutze ein Deckblatt mit sauber aufbereiteten Zahlen – beide Varianten haben sich in der Praxis bewährt.
Return of Capital, Teilfreistellung und Verlustverrechnung
Es gibt einige Besonderheiten, die beim internationalen Handel schnell untergehen können – aber steuerlich einen erheblichen Unterschied ausmachen können.
Return of Capital (RoC): Gerade bei US-Wertpapieren wird häufig ein Teil der Ausschüttung als Kapitalrückzahlung deklariert. Dieser Betrag ist zumindest nach US-Recht nicht steuerpflichtig, verringert im Gegenzug aber den Einstandskurs. Hierzulande ist der RoC eine rechtliche Grauzone.
Teilfreistellung bei Fonds: Wer Fonds oder ETFs hält, die zu über 50 Prozent in Aktien investieren, kann eine Teilfreistellung von 30 Prozent der Erträge geltend machen. Auch wenn das eigentlich in die Anlage KAP-INV gehört, genügt oft eine transparente Herleitung auf einem separaten Blatt, das dem Finanzamt zusammen mit der Erklärung bei Bedarf übermittelt wird.
Verlustverrechnung: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden – und müssen separat in Zeile 23 ausgewiesen werden. Verluste aus Zinsgeschäften (zum Beispiel durch gezahlte Stückzinsen oder Sollzinsen bei Wertpapierkrediten) hingegen finden sich in Zeile 22 wieder.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: Das Finanzamt erwartet keine Wissenschaft, sondern Nachvollziehbarkeit. Entscheidend ist, dass die Zahlen belegbar sind und – im Zweifel – schnell auffindbar. Das schafft Transparenz und spart Nachfragen.
Was das Finanzamt wirklich sehen will
Die Erfahrungswerte zeigen: Das Finanzamt fragt in der Regel dann nach, wenn die Angaben nicht schlüssig oder nicht belegt sind. Im Fall meiner Steuererklärung reichte bislang stets der Kontoauszug des Auslandsbrokers plus Deckblatt als Dokumentation aus – und das ohne Rückfragen. Vincents Methode mit den „eingekringelten“ Zahlen im PDF funktionierte bisher ebenso zuverlässig. Wichtig ist: Alle Zahlen sollten stets auf belastbaren Daten basieren. Dann klappt es auch mit dem Finanzamt.
Fazit: Die Steuererklärung ist halb so wild
Am Ende bleibt festzuhalten: Wer seine Erträge aus Kapitalanlagen sauber dokumentiert, hat auch bei der Steuererklärung wenig zu befürchten. Der Schlüssel liegt in einer klaren, belegbaren Herleitung der Zahlen – unabhängig davon, ob Elster, Excel oder die gute alte PDF-Ausdruck-Methode genutzt wird. Die Anlage KAP wirkt auf den ersten Blick kompliziert, doch mit etwas Vorbereitung und Erfahrung wird aus der lästigen Pflicht schnell eine Routine. Auch wenn wir – wie Vincent und ich im Video mehrfach betont haben – keine Steuerberater sind: Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass der pragmatische Weg oftmals der beste ist.
Haftungsausschluss
Zu den Risiken und Nebenwirkungen des Handels mit Derivaten und Wertpapieren, den veröffentlichten Informationen sowie besprochenen Möglichkeiten der Geldanlage einschließlich potenzieller Interessenskonflikte verweise ich auf den Haftungsausschluss und die Transparenzrichtlinien, die analog für den Podcast und das Video gelten.
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