Einkommensoptionäre: Neue Steuergesetze 2025 – Folge 22

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Trader können massiv sparen!

Optionshändler müssen sich nicht nur mit Volatilitäten, Griechen und Strategien auseinandersetzen, sondern wie alle anderen hierzulande wertschöpfend Tätigen mit dem ultimativen Endgegner, dem deutschen Steuerrecht. In unserem aktuellen Video der Einkommensoptionäre-Reihe beantworten wir pünktlich zur neuen Steuersaison die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der fiskalischen Behandlung von Optionsgeschäften. Dabei zeigt sich: Pragmatismus ist oft der beste Weg durch den Steuerdschungel.

Mein Optionsbroker

Für den Wertpapier- und Optionshandel nutze ich seit 2017 die Dienste von CapTrader (*). Als treuer Kunde profitiere ich seit vielen Jahren von den günstigen Preisen, dem riesigen Wertpapierangebot und dem hervorragenden Service des Brokers. Gemeinsam haben wir daher ein besonderes Paket zur Depoteröffnung geschnürt. Ab sofort erhalten alle Neukunden ein Gratisgespräch mit mir zu einem Finanzthema ihrer Wahl – exklusiv über meine Partnerseite (*).

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  • 0:00:00 Begrüßung und Einstieg
  • 0:01:51 Hinweis auf den Optionshandel-Workshop in Göttingen
  • 0:04:15 Nachruf auf die 20k-Verlustverrechungsbegrenzung
  • 0:13:05 Offene Fragen zur 20k-Verlustverrechungsbegrenzung
  • 0:18:30 Fragen zu Währungsgewinnen und -verlusten
  • 0:26:13 Zulässige Vereinfachungen und Pauschalierungen
  • 0:29:06 Kapitalgewinne versus Veräußerungsgeschäfte
  • 0:35:00 Dokumentation von Devisengewinnen und -verlusten
  • 0:38:28 Hinweise zu Kryptowährungen und Edelmetallen
  • 0:41:30 Optionen vor dem Jahreswechsel schließen?
  • 0:48:58 Wie wird die Vorabpauschale bei ETFs deklariert?
  • 0:52:44 Wo werden Verlustvorträge in Anlage KAP eingetragen?
  • 0:54:50 Wo werden US-Dividenden in Anlage KAP eingetragen?
  • 0:58:50 Ausblick auf aktualisiertes Video zur Steuererklärung
  • 1:00:35 Hinweis auf unser Interview und das Zypern-Event 2025
  • 1:03.33 Fazit und Verabschiedung

20.000-Euro-Verlustverrechnungsgrenze ist passé

Gute Nachrichten für Optionshändler: Die umstrittene Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 Euro pro Jahr wurde rückwirkend aufgehoben. Das bedeutet, dass Verluste aus Termingeschäften nun wieder unbegrenzt mit anderen Kapitaleinkünften verrechnet werden können. Wer in der Vergangenheit aufgrund dieser Regelung zu viel Steuern gezahlt hat, kann diese nun zurückfordern – vorausgesetzt, der entsprechende Steuerbescheid ist noch offen. Ein Einspruch gegen den Bescheid war hier goldwert. Für zukünftige Steuererklärungen entfällt die gesonderte Erfassung dieser Verluste komplett.

Währungsgewinne neu in der Anlage KAP

Ab dem Steuerjahr 2025 werden Gewinne und Verluste aus Devisengeschäften nicht mehr in der Anlage SO, sondern in der Anlage KAP erfasst. Statt einer Freigrenze von 1.000 Euro gilt nun der Freibetrag (Sparerpauschbetrag) in gleicher Höhe. Für die meisten Trader dürfte das eine Vereinfachung darstellen. Bei der Erfassung der Währungsgewinne im Steuerformular empfiehlt sich ein pragmatischer Ansatz: Übernehme einfach die Werte aus dem Jahreskontoauszug Deines Brokers. Auch wenn diese möglicherweise nicht auf den Cent genau stimmen, gleichen sich etwaige Abweichungen über die Jahre in der Regel aus.

Der Jahreswechsel ist kein Grund zur Panik

Viele Trader schließen zum Jahresende alle offenen Positionen, um eine „saubere“ steuerliche Trennung zu haben. Das ist jedoch nicht nötig. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass bei periodenübergreifenden Glattstellungsgeschäften die Kosten dem Jahr der Eröffnung zuzurechnen sind. In der Praxis bedeutet das: Lass Deine Trades einfach über den Jahreswechsel laufen und orientiere Dich bei der Steuererklärung an den Zahlen aus dem Jahreskontoauszug. Der minimale steuerliche Effekt, der sich durch offene Positionen zum Jahreswechsel ergibt, gleicht sich über die Zeit ohnehin aus.

ETF-Vorabpauschale bei Auslandsbrokern relevant

Wer thesaurierende oder gering ausschüttende ETFs bei einem ausländischen Broker hält, muss die Vorabpauschale in der Steuererklärung selbst berücksichtigen. Anders als bei deutschen Brokern wird diese nicht automatisch abgeführt. Die gute Nachricht: Für die meisten einkommensorientierten Investoren, die auf hoch ausschüttende ETFs setzen, ist die Vorabpauschale ohnehin irrelevant. Nur wer tatsächlich Thesaurierer im Depot hat, muss hier aktiv werden und die Pauschale in der Steuererklärung angeben.

Fazit: Keep it simple stupid (KISS)

Die steuerliche Behandlung von Optionsgeschäften mag auf den ersten Blick komplex erscheinen. Doch mit etwas Pragmatismus lässt sich die Steuererklärung auch als Optionshändler meistern. Orientiere Dich an den Zahlen aus dem Jahreskontoauszug Deines Brokers und scheue Dich nicht, in Zweifelsfällen einen Steuerberater hinzuzuziehen. Bedenke: Der Aufwand für eine penibel genaue Berechnung steht oft in keinem Verhältnis zum steuerlichen Effekt. Konzentriere Dich lieber darauf, gute Trades zu machen – die Steuer regelt sich dann schon.

Haftungsausschluss

Zu den Risiken und Nebenwirkungen des Handels mit Derivaten und Wertpapieren, den veröffentlichten Informationen sowie besprochenen Möglichkeiten der Geldanlage einschließlich potenzieller Interessenskonflikte verweise ich auf den Haftungsausschluss und die Transparenzrichtlinien, die analog für den Podcast und das Video gelten.

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