Auslandsbroker – So klappt es mit der Steuererklärung

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Der neue Performancebericht von CapTrader

365 DIN-A4-Seiten. Für jeden Tag des Jahres eine. Das war der Umfang meiner Dokumentation für die Anlage KAP der Steuererklärung 2022. Im Rahmen der Belegvorhaltepflicht kommen erklärungspflichtige Steuerzahler um die Blattsammlung nicht herum. Für 2023 hat mein Kapitalertragsdossier auf über 600 Seiten zugelegt. Kein Wunder also, dass viele heimische Anleger inländische Banken bevorzugen. Die müssen nicht nur die lästige Dokumentation übernehmen, sondern auch die fällige Kapitalertragssteuer berechnen und abführen. Bei ausländischen Brokern blieb die bürokratische Pflicht hingegen allein beim Investor hängen – bis jetzt!

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  • 0:00:00 Vorteil von Anlagen bei Auslandsbrokern
  • 0:03:09 Deutsche Kunden bei CapTrader in Irland
  • 0:09:33 Der Performancebericht von CapTrader
  • 0:13:15 Die Darstellung der realisierten Geschäfte
  • 0:15:11 Teilfreistellung bei Exchange Traded Funds
  • 0:18:39 Währungsrechung im Performancebericht
  • 0:20:51 Der Steuerbericht von Interactive Brokers
  • 0:24:02 Der informative Steuerbericht von PwC
  • 0:26:34 Berechnung der unterschiedlichen Töpfe
  • 0:28:30 Steuern im Rahmen der Anlagestrategie
  • 0:35:14 Verfügbarkeit des Performanceberichts

Zum Performancebericht

Der speziell auf das deutsche Steuerrecht abgestimmte Performancebericht steht allen Kunden von CapTrader kostenlos zur Verfügung – weder Interactive Brokers noch andere Reseller haben diesen im Programm. Grundlegende Informationen gibt es auf einer eigens eingerichteten Informationsseite.

Abgerufen werden kann der Performancebericht bei CapTrader Plus, dem exklusiven Premium-Bereich des Brokers. Die Registrierung ist für Bestandskunden kostenlos und erfolgt auf der Startseite von CapTrader über den Punkt EINLOGGEN und einen Klick auf CapTrader Plus.

CapTrader Plus Anleitung 1

Nach der Registrierung inklusive Passwortvergabe und Freischaltung ist die Einwahl in den Premium-Bereich von CapTrader über die Login-Seite möglich. Der Zugang erfolgt analog dem zur Registrierungsseite (siehe letzter Punkt).

CapTrader Plus Anleitung 2

Über den Punkte PERFORMANCEBERICHT in der linken Menüleiste kann das Dokument für den steuerlichen Veranlagungszeitraum 2023 im PDF-Format heruntergeladen werden.

CapTrader Plus Anleitung 3

Wie im Podcast beziehungsweise Video ausgeführt, ist der Bericht bei einigen Kunden (noch) nicht abrufbar. In diesem Fall hilft der Kundenservice von CapTrader weiter und stellt diesen gegebenenfalls per E-Mail zur Verfügung!

Neben dem Performancebericht bietet CapTrader Plus zahlreiche weitere exklusive Leistungen rund um das Börsengeschehen wie beispielsweise Webinare und Lernvideos. Ein Muster des Performanceberichts im Originalformat kann hier heruntergeladen werden.

Mein besonderes Angebot

Als treuer Kunde profitiere ich seit vielen Jahren von den günstigen Preisen, dem riesigen Wertpapierangebot und dem hervorragenden Service von CapTrader (*). Die Plattform, über die ich meinen Optionshandel abwickle, ist mein Alleskönner unter den Brokern.

Ebenso verbindet uns eine langjährige kommerzielle Partnerschaft. Aus dem Grund haben wir gemeinsam ein besonderes Paket zur Depoteröffnung geschnürt. Ab sofort erhalten alle Neukunden ein Gratisgespräch mit mir zu einem Finanzthema ihrer Wahl. Dieses Angebot gibt es exklusiv über meine Partnerseite (*) bei CapTrader.

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    3 Antworten auf „Auslandsbroker – So klappt es mit der Steuererklärung“

    1. Moin
      und vielen Dank für das Aufgreifen und Lösen (?) dieses leidigen Themas. Ungeklärt ist aus meiner Sicht:

      – RoC: Ist der bereits Dividenden-kürzend eingearbeitet?

      – Währungen: Mein Steuerberater will alles nach den unterschiedlichen Währungen aufgeschlüsselt. Genügt es tatsächlich die Infos aus dem Performancebericht derart verdichtet (nur in Euro) zur Verfügung zu stellen?

      – ETF Teilfreistellung: Wie handhabt man in der Praxis die 2 Hauptfälle:
      1. ETF in Dtl. zum Vertrieb zugelassen und Teilfreistellung wird automatisch bei deutschen Depotbanken berücksichtigt.
      2. ETF nicht in Dtl. zum Vertrieb zugelassen und Teilfreistellung wäre gegeben, wenn es nachweisbar wäre. Wie erfolgt der Nachweis (oder genügt i.d.R. die schlichte Behauptung)?

      Beste Grüße

      Matthias

      1. Hallo Matthias,
        der RoC ist nicht eingearbeitet, der muss gegebenenfalls manuell ergänzt werden. Gleiches gilt auch für die Teilfreistellung bei Fonds (nicht nur ETFs). Die Behauptung reicht zunächst insofern, als dass ja ohnehin nur Zahlen geliefert werden. Die Dokumentation kann über das Prospekt respektive die Jahresabschlüsse und/oder Portfolioaufstellungen belegt werden. Die Währung ist in Euro verdichtet, was wohl im Vorgriff auf eine anstehende steuerrechtliche Änderung erfolgt ist (siehe Video).

        Viele Grüße
        Luis

    2. Hallo zusammen,
      muss mir den neuen Performancebericht auch noch einmal genauer ansehen.
      Da der Report jedoch den RoC nicht berücksichtigt (nicht berücksichtigen kann, da ja auch nicht jedes Finanzamt mitmacht), und ebenso keine Teilfreistellung (weil die wird ja nur auf Antrag gewährt), ist der Report für mich letztlich genauso irrelevant wie der „informative Steuerbericht“ von PwC. Zu klären wäre aber auch noch, ob der Performancebericht denn auch wirklich richtig im Sinne der deutschen Steuer gemäß Zuflussprinzip/Pay Date abgrenzt. Interactive Brokers grenzt ja nach Ex-Date ab. Für den Bereich Fremdwährungsgewinne könnte mir aber vorstellen, dass er genauer bzw. sinnvoller für deutsche Steuerzahler ist als das bisherige FX-Reporting von Interactive Brokers. Es gibt ja ab 2024 die im Beitrag kurz erwähnte Änderung in der Besteuerung von Währungsgewinnen, wenn es um verzinsliche Auslandskonten geht. Die Währungsgewinne würden dann in der Anlage KAP landen statt wie bisher in der Anlage SO.
      Viele Grüße! Oliver von gut-veranlagt.de

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